Kontrollratsgesetz Nr. 2
Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955.
Betroffene Organisationen
Das Gesetz enthält im Anhang eine Liste von 62 aufzulösenden Organisationen:
- Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
- Partei-Kanzlei
- Kanzlei des Führers der NSDAP
- Auslandsorganisation
- Volksbund für das Deutschtum im Ausland
- Volksdeutsche Mittelstelle
- Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
- Reichsorganisationsleiter der NSDAP
- Reichsschatzmeister der NSDAP
- Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP
- Reichspropagandaleiter der NSDAP
- Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP (Eher Verlag)
- Reichspressechef der NSDAP
- Reichsamt für das Landvolk
- Hauptamt für Volksgesundheit
- Hauptamt für Erzieher
- Hauptamt für Kommunalpolitik
- Hauptamt für Beamte
- Beauftragter der NSDAP für alle Volkstumsfragen
- Rassenpolitisches Amt der NSDAP
- Amt für Sippenforschung
- Kolonialpolitisches Amt der NSDAP
- Außenpolitisches Amt der NSDAP
- Reichstagsfraktion der NSDAP
- Reichsfrauenführung
- NSD-Ärztebund
- Hauptamt für Technik
- NS-Bund Deutscher Techniker
- NS-Lehrerbund
- Reichsbund der Deutschen Beamten
- Reichskolonialbund
- NS-Frauenschaft
- NS-Reichsbund Deutscher Schwestern
- Deutsches Frauenwerk
- Reichsstudentenführung
- NSD-Studentenbund
- Deutsche Studentenschaft
- NS-Dozentenbund
- NS-Rechtswahrerbund
- NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten
- Reichsbund Deutsche Familie
- Deutsche Arbeitsfront
- NS-Reichsbund für Leibesübungen
- NS-Reichskriegerbund (Kyffhäuserbund)
- Reichskulturkammer
- Deutscher Gemeindetag
- Geheime Staatspolizei
- Deutsche Jägerschaft
- Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik
- Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes
- Winterhilfswerk
- Hauptamt für Kriegsopfer
- NSKOV (NS-Kriegsopferversorgung)
- SA (Sturmabteilungen), einschließlich der SA-Wehrmannschaften
- SS (Schutzstaffeln), einschließlich der Waffen-SS, des SD (SS-Sicherheitsdienstes) und aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS gleichzeitig ausüben
- NSKK (NS-Kraftfahrerkorps)
- NSFK (NS-Fliegerkorps)
- HJ (Hitler-Jugend) einschließlich ihrer Unterorganisationen
- RAD (Reichsarbeitsdienst)
- OT (Organisation Todt)
- TENO (Technische Nothilfe)
- Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
Durch das Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 wurde die Reichsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure der Liste hinzugefügt.