Kontrollratsgesetz Nr. 2

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Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955.

Betroffene Organisationen

Das Gesetz enthält im Anhang eine Liste von 62 aufzulösenden Organisationen:

  1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
  2. Partei-Kanzlei
  3. Kanzlei des Führers der NSDAP
  4. Auslandsorganisation
  5. Volksbund für das Deutschtum im Ausland
  6. Volksdeutsche Mittelstelle
  7. Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
  8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP
  9. Reichsschatzmeister der NSDAP
  10. Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP
  11. Reichspropagandaleiter der NSDAP
  12. Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP (Eher Verlag)
  13. Reichspressechef der NSDAP
  14. Reichsamt für das Landvolk
  15. Hauptamt für Volksgesundheit
  16. Hauptamt für Erzieher
  17. Hauptamt für Kommunalpolitik
  18. Hauptamt für Beamte
  19. Beauftragter der NSDAP für alle Volkstumsfragen
  20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP
  21. Amt für Sippenforschung
  22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP
  23. Außenpolitisches Amt der NSDAP
  24. Reichstagsfraktion der NSDAP
  25. Reichsfrauenführung
  26. NSD-Ärztebund
  27. Hauptamt für Technik
  28. NS-Bund Deutscher Techniker
  29. NS-Lehrerbund
  30. Reichsbund der Deutschen Beamten
  31. Reichskolonialbund
  32. NS-Frauenschaft
  33. NS-Reichsbund Deutscher Schwestern
  34. Deutsches Frauenwerk
  35. Reichsstudentenführung
  36. NSD-Studentenbund
  37. Deutsche Studentenschaft
  38. NS-Dozentenbund
  39. NS-Rechtswahrerbund
  40. NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten
  41. Reichsbund Deutsche Familie
  42. Deutsche Arbeitsfront
  43. NS-Reichsbund für Leibesübungen
  44. NS-Reichskriegerbund (Kyffhäuserbund)
  45. Reichskulturkammer
  46. Deutscher Gemeindetag
  47. Geheime Staatspolizei
  48. Deutsche Jägerschaft
  49. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik
  50. Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes
  51. Winterhilfswerk
  52. Hauptamt für Kriegsopfer
  53. NSKOV (NS-Kriegsopferversorgung)
  54. SA (Sturmabteilungen), einschließlich der SA-Wehrmannschaften
  55. SS (Schutzstaffeln), einschließlich der Waffen-SS, des SD (SS-Sicherheitsdienstes) und aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS gleichzeitig ausüben
  56. NSKK (NS-Kraftfahrerkorps)
  57. NSFK (NS-Fliegerkorps)
  58. HJ (Hitler-Jugend) einschließlich ihrer Unterorganisationen
  59. RAD (Reichsarbeitsdienst)
  60. OT (Organisation Todt)
  61. TENO (Technische Nothilfe)
  62. Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

Durch das Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 wurde die Reichsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure der Liste hinzugefügt.

Siehe auch

Weblinks