Kraftfahrzeugsteuer

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Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer, kommt in zwei verschiedenen Formen vor:

  • als Besteuerung der Zulassung eines Kraftfahrzeugs
  • als Besteuerung des Haltens eines Kraftfahrzeuges

Beide Besteuerungsarten sind Aufwandsteuern. Welche der beiden Besteuerungsformen gewählt wird, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht der Kraftfahrzeugbesteuerung. In den meisten Staaten unterliegen beide Tatbestände der Steuer.

Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland wird nur auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben. Bei der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr werden einmalig Zulassungsgebühren erhoben.

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