Warlord

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Ein Warlord (englisch, soviel wie Kriegsherr) ist der militärische und politische Anführer z.B. eines Stammes oder einer Volksgruppe, der in einem begrenzten Gebiet die Kontrolle übernommen hat.

Entstehung

Ein Warlord kann nur dann seine Position erreichen, wenn das Gewaltmonopol des Staates (zumindest lokal) zusammenbricht (failing states). Diese Situation tritt oft im Zusammenhang mit Bürgerkriegen auf; aber auch der Fall eines Machtvakuums, etwa nach einem Krieg oder dem Abzug von Besatzungstruppen, schafft die Bedingungen, unter denen Warlords möglich werden. Bei Erfolg entwickeln sie sich unter Hintanstellung ursprünglicher Ziele regelmäßig zu "Gewaltunternehmern" (Georg Elwert).

Verbreitung

Beispiele für von Warlords dominierte Länder in der jüngsten Geschichte sind Somalia seit 1991, Afghanistan oder Zaire. Aber auch andere Länder der Dritten Welt kennen Warlords, wenn auch in geringerem Ausmaße.

In China dagegen sind Warlords nicht auf Stammes-Basis zu definieren (hier tauchte der Begriff erstmals auf). Vielmehr waren diese chinesischen "Kriegsherren" in der Regel im Beamtenapparat aufgestiegene Angehörige der Gentry, die insbesondere in der Republik-Zeit (Herrschaft der Nationalpartei, chin. Guomindang, 1912-1949) als Gouverneure mehr oder weniger selbständig und mit eigener Hausmacht über Provinzen oder Teilgebiete Chinas herrschten. So z.B. herrschten Liu Wenhui über Sichuan, die Provinz, die sich östlich an Tibet anschließt, und der muslim-chinesische Hui-Gouverneur Ma Bufang in Amdo/Qinghai.

Sonstiges

Siehe auch die vergleichbaren älteren Formen des "Räuberkapitalismus" (Max Weber): Raubritter, Condottiere, Seeräuber