Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Das Institutsgebäude in Heidelberg
Kategorie: Forschungseinrichtung
Träger: Max-Planck-Gesellschaft
Rechtsform des Trägers: Eingetragener Verein
Sitz des Trägers: München
Standort der Einrichtung: Heidelberg
Art der Forschung: Grundlagenforschung
Fachgebiete: Rechtswissenschaft, Völkerrecht
Grundfinanzierung: Bund (50 %), Länder (50 %)
Leitung: Armin von Bogdandy (Geschäftsführender Direktor)
Mitarbeiter: ca. 100
Homepage: www.mpil.de

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law) wurde im Jahr 1949 von der Max-Planck-Gesellschaft gegründet und hat seinen Sitz in Heidelberg. Es geht auf das 1924 gegründete Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht zurück, das wiederum aus einer Stiftung des Unternehmers Carl Leopold Netter von 1916/18 entstand. Das heutige Institutsgebäude liegt im nördlichen, zum Stadtteil Handschuhsheim gehörenden, Teil des Neuenheimer Feldes.

Das Institut wird regulär von zwei Direktoren geleitet, wobei die Geschäftsleitung im zweijährigen Turnus zwischen den Direktoren wechselt. Bis Ende 2012 waren die Direktoren des Instituts Rüdiger Wolfrum (seit 1993) und Armin von Bogdandy (seit 2002). 2013 wurde Anne Peters Nachfolgerin von Wolfrum.

Profil

Das Institut ist eine der renommiertesten Einrichtungen im deutschsprachigen Raum, an der zu Fragen des Völkerrechts, des Europarechts, der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht sowie den theoretischen Grundlagen transnationalen Rechts geforscht wird. Direktoren und ehemalige Direktoren des Instituts haben die Bundesregierung und andere staatliche Stellen in vielen Fällen beraten und sind vor verschiedenen Gerichten für sie aufgetreten. So vertrat z. B. Jochen Abr. Frowein die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof in dem Fall Certain Properties (Liechtenstein v. Deutschland). Darüber hinaus haben sie herausragende nationale und internationale Positionen bekleidet, v. a. an internationalen Gerichtshöfen. Zu nennen sind:

Die Bibliothek des Instituts beherbergt mit über 615.000 Bänden die größte Sammlung zum Völkerrecht, Europarecht und öffentlichen Recht in Europa. Ihr Leiter ist Harald Müller.

Von den Institutsdirektoren werden verschiedene Schriftenreihen herausgegeben. Dazu zählt die Monographie-Reihe Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, ferner die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (englisch/deutsch, englischer Titel: Heidelberg Journal of International Law), sowie das jährlich erscheinende Max Planck Yearbook of United Nations Law (engl.). Weiterhin ist am Institut die Redaktion des Journal for the History of International Law angesiedelt, zu dessen Herausgebern Rüdiger Wolfrum gehört.

Bekannt ist das Institut außerdem durch die von dem ehemaligen Direktor Rudolf Bernhardt in den ersten beiden Auflagen herausgegebene mehrbändige Encyclopedia of Public International Law, die 2012 unter der Herausgeberschaft von Rüdiger Wolfrum als Max Planck Encyclopedia of Public International Law neu aufgelegt worden ist.

Das Institut ist nicht in Abteilungen gegliedert. Es bestehen allerdings Referate für das Recht verschiedener Staaten, europäischer und internationaler Organisationen, für Grundfragen des Völkerrechts sowie völkerrechtliche Spezialgebiete. Ein Referat wird jeweils von einem oder mehreren Mitarbeitern betreut.

Direktoren

Institutsgebäude

Literatur

  • Felix Lange: „Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg: Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg.“ In: ZaöRV 2014, S. 697–633.

Weblinks