Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg

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Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg

Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg

Lage Leichlingen (Rheinland), Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 11,14 ha
Kennung GL-053
WDPA-ID 555552580
Geographische Lage 51° 5′ N, 6° 59′ OKoordinaten: 51° 5′ 15″ N, 6° 59′ 28″ O
Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg (Nordrhein-Westfalen)
Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 2001
Rahmenplan Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Das Naturschutzgebiet Grünland- und Waldflächen bei Rothenberg besteht aus zwei Teilflächen südlich und westlich von Rothenberg in der Stadt Leichlingen (Rheinland) im Rheinisch-Bergischen Kreis. Westlich grenzt es an die Bundesautobahn 3.[1]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der nördliche Teil hat vielseitige Standorte auf Grundwasser beeinflussten Böden. Dazu gehören Wälder, Wiesen, Brachen sowie Waldbereiche mit Birken und Erlen. Außerdem findet man Feuchtwiesen, Großseggenrieder und Röhrichtbestände. Der südliche Teil ist mit Kiefern-Eichenwald, Grünlandbrachen und Streuobstwiesen bestückt.[1]

Schutzzwecke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet wird zum Erhalt eines reichhaltigen Feuchtgebietkomplexes mit Feucht- und Nasswiesen und Weiden, Binsen- und Riedgrasbeständen sowie Waldbestände von Bruchwäldern (Birken-Roterlenbruchwald) sowie arten- und strukturreichen Laubmischwäldern auf nährstoffärmeren sandigen Böden geschützt.[1]

Verbote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Erreichung der Schutzzwecke ist es zusätzlich verboten,

  1. den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen,
  2. in den Beständen des grundwassernahen Erlenbruch- und Auenwalds das auf natürliche Weise anfallende, liegende oder stehende Totholz zu entfernen,
  3. die staunassen Bereiche mit Forstmaschinen zu befahren,
  4. Bodenschutzkalkungen durchzuführen.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen, S.64 – 65 Abgerufen am 18. November 2017