Grumsiner Forst/Redernswalde

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Koordinaten: 53° 0′ 0″ N, 13° 50′ 0″ O

Karte: Brandenburg
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Grumsiner Forst/Redernswalde

Das Naturschutzgebiet Grumsiner Forst/Redernswalde ist ein 6157,89 Hektar[1] großes Naturschutzgebiet in Brandenburg. Es erstreckt sich auf dem Gebiet der Städte Angermünde (Landkreis Uckermark) und Joachimsthal sowie den Gemeinden Althüttendorf, Friedrichswalde und Ziethen (letztere Landkreis Barnim). Das Naturschutzgebiet wurde zeitgleich mit der Gründung des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin als dessen Naturschutzgebiet Nr. 23 zum 1. Oktober 1990 unter Schutz gestellt.[2]

847,91 Hektar des Naturschutzgebiets sind als Totalreservat ausgewiesen. In diesem liegen niederschlagswassergespeiste Seen, Sölle und Verlandungsmoore, die von eiszeitlichen Endmoränenzügen getrennt sind. Hier befinden sich außerdem Flattergras-Buchenwälder, die als Reste der großflächigen Buchenbestände, die es früher in Mitteleuropa gegeben hat, gelten. Seit Jahrhunderten Laubwald und in der DDR als Staatsjagdgebiet, das heißt mit Betretungsverbot und ohne intensive forstwirtschaftliche Nutzung, ausgewiesen, konnte der Wald zum Rückzugsgebiet seltener Tierarten wie dem Schreiadler oder dem Schwarzstorch werden. Aufgrund dieser Entwicklung wurden am 25. Juni 2011 590 Hektar des Grumsins Teil der UNESCO-WeltnaturerbestätteBuchenurwälder in den Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland“, zu der in Deutschland auch die Nationalparks Hainich, Kellerwald-Edersee und Jasmund sowie der Serrahner Teil des Müritz-Nationalparks gehören.[3]

Durch das Naturschutzgebiet verläuft die A 11.

Weblinks

Commons: Grumsiner Forst/Redernswalde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Laut Schutzgebietsinformationen im Land Brandenburg, nach anderen Angaben 6.154,43 ha
  2. Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. September 1990
  3. Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission, 25. Juni 2011