Oberschule (Sachsen)

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Bundesländer mit teilintegrativen Gesamtschulen (ohne gymnasialen Zweig)

Oberschule ist die Bezeichnung, welche öffentliche Schulen der Schulart Mittelschule im Freistaat Sachsen seit 1. August 2013[1] führen (§ 2 Abs. 4 SOMIA). Diese Schulart wurde am 1. August 1991[2] in Sachsen eingeführt.

Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung (§ 6 SchulG). Sie ist eine differenzierte Schulart und gliedert sich in einen Hauptschulbildungsgang und einen Realschulbildungsgang. Damit entspricht die Oberschule im Wesentlichen den in den westlichen Bundesländern etablierten Gesamtschulen, allerdings ohne gymnasialen Zug. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Mit Ablegung einer Prüfung nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 kann der Qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schüler im Realschulbildungsgang den Realschulabschluss.

Die Oberschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10. Nach der 6. Klasse erhalten die Schüler eine weitere Bildungsempfehlung für die weitere Schullaufbahn (Oberschule/Gymnasium). Ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. An der Oberschule gibt es einen besonderen Profilbereich.

Seit dem Schuljahr 2013/2014 werden in den Klassen 5 und 6 besondere Fördermöglichkeiten für Schüler, die auf ein Gymnasium wechseln wollen, angeboten. Zudem wird flächendeckend eine zweite Fremdsprache ab Klasse 6 angeboten.

Vergleichbare Schulformen sind auch die Regelschule in Thüringen, die Regionale Schule in Mecklenburg-Vorpommern, die Sekundarschule in Sachsen-Anhalt und Bremen sowie die Oberschule in Brandenburg.

Die Bezeichnung Oberschule ist für Mittelschulen in freier Trägerschaft nicht verbindlich.

Einzelnachweise

  1. Artikel 2 Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen vom 20. Februar 2013
  2. § 4 in Verbindung mit § 65 SchulG

Siehe auch

Weitere allgemeinbildende Schulen in Sachsen sind die Grundschule, die allgemeinbildende Förderschule und das Gymnasium.

Weblinks