Offene Stadt

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Ein Banner weist Manila als ‚Offene Stadt‘ aus (1942)

Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.

Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet.

Beispiele

Einige Städte, die während des Zweiten Weltkrieges als offene Städte deklariert wurden:

Siehe auch

Literatur

  • Born, Wolf R.: Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer. ISBN 978-3-428-04112-1.
  • Ernst Schmitz: Die "offene Stadt" im geltenden Kriegsrecht. In: Deutsches Recht (Ausg. A). Nr. 51/52, 1940. PDF, 11 Seiten

Einzelnachweise

  1. Francesco Santucci: Mit Courage und Tatkraft zur Rettung Assisis. Der deutsche Arzt Valentin Müller und die Rettung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Deutsch von Josef Raischl. Editrice Minerva, Assisi 1999, ISBN 88-87021-18-X; Zusammenfassung unter [1]