Olaf Reidt

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Olaf Reidt (* 1964 in Gelsenkirchen) ist ein deutscher Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Leben

Nach dem Abitur am Grillo-Gymnasium studierte Reidt zunächst an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft. Er wurde im Corps Neoborussia-Berlin zu Bochum aktiv.[1] Er wechselte an die Ludwig-Maximilians-Universität München und schloss sich auch dem Corps Transrhenania München an.[1] Nachdem er 1989 das Referendarexamen bestanden hatte, schrieb er seine Doktorarbeit bei Rolf Grawert in Bochum. 1990 magna cum laude zum Dr. iur. promoviert, war er zwei Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht (Hans D. Jarass). Dort befasste er sich vor allem mit Verfassungsrecht und Umweltrecht. Der Stifterverein Alter Corpsstudenten verlieh ihm 1992 die Klinggräff-Medaille.[2] Nachdem er im selben Jahr die Assessorprüfung bestanden hatte, wurde er Rechtsanwalt in der Sozietät Redeker Sellner Dahs, zunächst in deren Bonner und dann in deren Berliner Büro.[3] Die Humboldt-Universität zu Berlin ernannte ihn zum Honorarprofessor.[4]

Seine Schwerpunkte sind Öffentliches Baurecht (Luftverkehr, Straßen, Wasserstraßen), Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Vergaberecht und Enteignungs- und Entschädigungsrecht.[5][6][7][8][9][10]

Gremienarbeit

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Anschriften der Kösener und Weinheimer Corpsstudenten (2009)
  2. Preisträger der Klinggräff-Medaille
  3. Redeker Sellner Dahs
  4. Reidts Lehrveranstaltungen an der HU Berlin
  5. Grabherr/Reidt/Wysk, Kommentar zum Luftverkehrsgesetz (ab 12. Ergänzungslieferung 2009)
  6. Battis/Krautzberger/Löhr (hrsg. von Battis/Mitschang/Reidt), Baugesetzbuch, 12. Aufl. 2014
  7. Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014
  8. Sellner/Reidt/Ohms, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen, 3. Aufl. 2006. GoogleBooks
  9. Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011
  10. Mitautor in Landmann/Rohmer, Umweltrecht (§ 16 BImSchG, 18. BImSchV, UIG, Fluglärmgesetz)
  11. Deutsche Gesellschaft für Baurecht