Organspendeausweis
Der Organspendeausweis ist eine Willenserklärung für den Todesfall. Er ermöglicht es, auszudrücken, ob man nach dem Tod mit einer Organentnahme und Gewebeentnahme einverstanden ist, nicht einverstanden ist, oder ob man jemanden Dritten bevollmächtigen will, im Todesfall diese Entscheidung zu treffen. Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potentielle Organspender sicher sein, dass entsprechend seinen Wünschen und Einschränkungen auf dem Organspendeausweis verfahren wird.
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[Bearbeiten] Deutschland
[Bearbeiten] Rechtsfragen
Der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebene Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. Es ist ebenso möglich, den Wunsch zur Spende aller oder einzelner Organe formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten. Auch Minderjährige können einen Organspendeausweis anlegen. Nach dem deutschen Transplantationsgesetz können Jugendliche ab dem 16. Geburtstag ihre Bereitschaft zur Organspende wirksam erklären, bereits ab dem 14. Geburtstag kann einer Organspende nach dem Tod wirksam widersprochen werden.
[Bearbeiten] Aufbau des Organspendeausweises
Der in Deutschland meistgenutzte Organspendeausweis (von der BZgA) besteht aus Papier und ist etwa 8,5 × 5,5 cm groß. Auf der Vorderseite sind Name und Anschrift des Ausweisinhabers einzutragen. Auf der Rückseite gibt der Ausweisinhaber seine persönliche Erklärung zur Organspende ab, indem er aus den folgenden Optionen die für ihn gültige wählt:
Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:
- JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
- JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: ……….
- JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: ……….
- NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
- Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: [Name, Vorname, Telefon, Straße, Postleitzahl, Ort]
Die Angaben können bei Bedarf im Absatz Anmerkungen/Besondere Hinweise ergänzt werden und gelten durch die Unterschrift des Ausweisinhabers und das gesetzte Datum der Ausstellung als bestätigt.
[Bearbeiten] Sonstiges
Der Organspendeausweis ist in vielen Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern kostenlos erhältlich. Durch das Ausfüllen des Organspendeausweises wird man nicht registriert und kann seine Angaben jederzeit nach Belieben ändern. Es wird empfohlen, den Ausweis stets mit sich zu führen und sich in regelmäßigen Abständen einen neuen Ausweis zu besorgen, damit der darin aufgeführte eigene Wille durch ein aktuelles Datum unterstrichen wird.
[Bearbeiten] Geschichte und Statistik
Der erste Organspendeausweis Deutschlands wurde am 3. November 1971 ausgegeben.[1]
2001 gaben in einer repräsentativen GfK-Umfrage 6,7 Prozent der Bevölkerung an, nach dem Tod Organspender sein zu wollen und einen Ausweis zu besitzen; weitere 23 Prozent wollten ebenfalls nach dem Tod ihre Organe spenden, besaßen aber keinen Ausweis; 19,3 Prozent lehnten Organspenden ab.
2007 verfügten in Deutschland 13 Prozent der 18- bis 29-jährigen über einen Organspendeausweis.[2] Ende 2007 verteilte die Bundesregierung in einer Aktion sechs Millionen Ausweise.[3]
2008 gaben 16 Prozent der Bevölkerung an, nach dem Tod Organspender sein zu wollen und einen Ausweis zu besitzen; weitere 52 Prozent wollten ebenfalls nach dem Tod ihre Organe spenden, besaßen aber keinen Ausweis; 5,3 Prozent lehnten Organspenden ab.[4] Ende 2008 wurden in Deutschlands Apotheken zehn Millionen Ausweise verteilt.[4]
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt an, jedes Jahr 1,5 Millionen Organspendeausweise und rund 800.000 Broschüren zu verbreiten.[5]
Die Techniker Krankenkasse verteilte 2010 in einer Aktion weitere 2 Millionen Ausweise.[6]
[Bearbeiten] Schweiz
[Bearbeiten] Rechtsfragen
In der Schweiz gilt die Erweiterte Zustimmungslösung.
[Bearbeiten] Spendekarte der Schweiz
Die Spendekarte der Schweiz ist kein amtliches Formular.
Bei Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift können folgende Optionen können gewählt werden:
- Ich gestatte im Falle meines Todes die Entnahme jeglicher Organe, Gewebe und Zellen.
- Ich gestatte im Falle meines Todes die Entnahme von (Ankreuzen): Herz, Lungen, Leber, Nieren, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse (Pankreas), Augenhornhaut (Cornea), Haut, weiteren Geweben und Zellen.
- Ich gestatte im Falle meines Todes keine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen aus meinem Körper.
Zudem kann Name, Adresse und Telefonnummer einer Vertrauensperson angegeben werden, welche im Fall des Todes über eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen entscheiden soll.
Die Spendekarte wird ohne Ausnahme zusammen mit einer umfassenden Informationsbroschüre abgegeben.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Eurotransplant (zuständig für Benelux, Deutschland, Österreich, Kroatien, Slowenien)
- Hirntod
[Bearbeiten] Weblinks
- Organspendeausweis als Download zum Ausdrucken (PDF-Datei; 188 kB)
- Seite der BZgA zur kostenlosen Bestellung eines Ausweises (auch in türkischer Sprache erhältlich)
- organspende.de
- swisstransplant.ch
- transplantinfo.ch
- Kritische Informationen zu den Themen Organspende, Transplantation, Hirntod, Lebendspende und Organhandel der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland und einem „Nicht-Organspendeausweis“
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Heute vor… in "Märkische Oderzeitung", 3. November 2008, S. 1
- ↑ Umfrage des Forsa-Instituts In: Arzt & Wirtschaft Nur eine Organspende kann das Leben anderer retten!, 09/2007, S. 8
- ↑ Saarbrücker Zeitung 22. November 2007
- ↑ a b Repräsentative IPSOS-Umfrage In: Apotheken-Umschau und BABY und Familie PDF
- ↑ taz.de 21. Mai 2009
- ↑ bild.de 4. Mai 2010