Otto von Derenthall

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. März 2015 um 17:25 Uhr durch Nimro (Diskussion | Beiträge) (Nimro verschob die Seite Otto von Derenthal nach Otto von Derenthall: Schreibweise nach Priesdorff & Ranglisten der Preußischen Armee). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Otto von Derenthall (* 5. Oktober 1831 in Bütow; † 8. Dezember 1910 in Weimar) war ein preußischer Offizier, zuletzt General der Infanterie.

Leben

Otto war der Sohn des preußischen Majors a. D. August von Derenthall, Herr auf Butow und Pustamin und dessen Ehefrau Luise, geborene von der Marwitz. Die Vorfahren der Familie entstammte dem westfälischen Adel.[1]

Derenthall trat nach dem Besuch des Friedrich-Wilhelms- sowie des Joachimthalschens-Gymnasiums zu Berlin am 4. Februar 1851 als Füsilier in das 1. Garde-Regiment zu Fuß ein. Dort erfolgte am 31. Mai die Ernennung zum Unteroffizier sowie am 14. Oktober 1851 zum Fähnrich. Am 14. Dezember 1852 zum Sekondeleutnant befördert, fungierte er ab 8. August 1856 als Adjutant des Füsilier-Bataillons.

1866 nahm er am Deutschen Krieg und 1870/71 am Deutsch-Französischen Krieg teil. Derenthall wurde am 28. Oktober 1875 als Oberstleutnant mit der Führung seines Stammregiments beauftragt und am 20. September 1876 unter gleichzeitiger Beförderung zum Oberst zu dessen Kommandeur ernannt. Unter Belassung in dieser Stellung erfolgte am 22. März 1881 die Ernennung zum Flügeladjutant Kaiser Wilhelms I. 1882 beauftragte man ihn dann mit der Führung der 2. Garde-Infanterie-Brigade. Am 15. Mai 1883 zu Generalmajor befördert, wurde er Brigadekommandeur. 1885 wurde er zum Kommandanten von Berlin ernannt, zwischen 1. April 1887 bis 11. Juli 1888 führte er die 33. Division in Metz und am 15. März 1890 wurde er mit dem Charakter eines General der Infanterie zur Disposition gestellt.

Derenthall, der Rechtsritter des Johanniterordens war, erhielt am 30. Mai 1900 die Berechtigung zum Tragen der Uniform des 1. Garde-Regiments zu Fuß.

Literatur

  • Deutsche Biographische Enzyklopädie. 2. Ausgabe (Rudolf Vierhaus, Hrsg.) Band 2, Saur, München 2005, S. 559.
  • Kurt von Priesdorff: Soldatisches Führertum. Band 10. Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg. S. 260-264.

Einzelnachweise

  1. Neues allgemeines deutsches Adelslexikon (Ernst Heinrich Kneschke, Hrsg.), Band 2, Leipzig 1860, S. 443.