Portal:Politik/Regionale Politiker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Relevanzkriterien für Politiker und Träger öffentlicher Ämter sind in Bezug auf die gegenwärtige Situation in DACH formuliert. Für andere Staaten sind diese Kriterien analog anzuwenden. Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Situation und politischer Tradition ist es teilweise schwierig zu beurteilen, ob ausländische Ämter und Mandate auf regionaler und kommunaler Ebene automatisch Relevanz stiften. Diese Seite versucht, den Konsens bezüglich konkreter Staaten und Ämter zu beschreiben. Sind Ämter oder Mandate hier nicht als relevanzstiftend genannt, kann natürlich dennoch enzyklopädische Relevanz von Amts- oder Mandatsträgern aus anderen Gründen gegeben sein.

Andere Staaten[Quelltext bearbeiten]

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Kantone gelten analog als Bundesstaaten. Entsprechend sind die Mitglieder der Kantonsparlamente und Kantonsregierung relevant.

Frankreich[Quelltext bearbeiten]

Regionen[Quelltext bearbeiten]

Die 1982 geschaffenen Regionen haben zwar keine formelle Gesetzgebungskompetenz ("loi"), verfügen aber über die Kompetenz, Gesetze regional anzupassen (materielle Gesetzgebung). Der Regionalrat ist die entsprechende materielle Legislative, das Präsidium die entsprechende Exekutive (der Präsident entspricht insoweit dem Ministerpräsidenten eines deutschen Bundeslandes, seine bereichsbezogenen Vizes entsprechen insoweit den Landesministern).

Die Regionen lassen sich in ihrer Größe mit den deutschen Ländern vergleichen, bezüglich ihrer Kompetenzen entsprechen sie aber eher Regierungsbezirken. Sie sind keine Gliedstaaten mit eigener Verfassung. Ihre Autonomie ist finanzieller, nicht aber formell gesetzgebender Art.

Eine automatische Relevanz der Amts- und Mandatsträger (Ausnahme: der Präsident des Regionalrates, entsprechend einem Regierungspräsidenten) ist daher strittig.

Départements[Quelltext bearbeiten]

Départements werden in Bezug auf die Relevanz der Amts- und Mandatsträger deutschen Landkreisen gleichgestellt (auch wenn die Größe zwar i.d.R. höher, die Kompetenzen jedoch i.d.R. geringer sind).

Präfekte sind als oberste Repräsentanten des Zentralstaats automatisch relevant.

Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

Gemeinden werden in Bezug auf die Relevanz der Amts- und Mandatsträger deutschen Gemeinden gleichgestellt.

Gemeindeverbände[Quelltext bearbeiten]

Mandats- und Amtsträger von Gemeindeverbänden sind nicht automatisch relevant.

Überseegebiete[Quelltext bearbeiten]

Französische Überseegebiete, einschliesslich Collectivité d’outre-mer verfügen teilweise über ein höheres Maß an Autonomie. Sie werden aber im Bezug auf die Relevanz der Amts- und Mandatsträger wie Regionen, Départements oder Gemeinden behandelt. Ausnahmen sind Neukaledonien, Wallis und Futuna und Französisch-Polynesien, bei denen eine automatische Relevanz der Abgeordneten und Regierungsmitglieder besteht.

Belgien[Quelltext bearbeiten]

Es ist unter Politikwissenschaftlern umstritten, ob Belgien (noch) ein Zentralstaat oder (bereits) ein föderaler Staat ist. Die "Glieder" Belgiens (Flandern, Wallonien, Region Brüssel-Hauptstadt, Flämische Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft Belgiens, Deutschsprachige Gemeinschaft) verfügen jedenfalls seit 2003 über eigene Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Ihre Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Für die Zeit vor der Dezentralisierung sind die Regionalabgeordneten nicht automatisch relevant.

Niederlande[Quelltext bearbeiten]

Die Länder des Königreichs der Niederlande verfügen weitgehend über legislative und exekutive Autonomie. Ihre Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Die BES-Inseln (Karibische Niederlande) haben eine sowohl vom Königreich als auch vom Land Niederlande abweichende Gesetzgebung und Exekutive. Ihre Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Der jeweilige Gouverneur des Landes bzw. der BES-Inseln ist als Vertreter des Königreichs automatisch relevant.

Spanien[Quelltext bearbeiten]

Die Autonomen Gemeinschaften Spaniens verfügen weitgehend über legislative und exekutive Autonomie. Ihre Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Vereinigtes Königreich[Quelltext bearbeiten]

Die Britischen Überseegebiete verfügen über eingeschränkte legislative und exekutive Autonomie. Ihre Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Der jeweilige Gouverneur ist als Vertreter des Königreichs automatisch relevant.

Dänemark[Quelltext bearbeiten]

Grönland verfügt über weitgehende legislative und exekutive Autonomie. Die Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

USA[Quelltext bearbeiten]

US-Außengebiete und Washington, DC werden wie US-Bundesstaaten behandelt. Die Amts- und Mandatsträger sind automatisch relevant.

Historische Staaten[Quelltext bearbeiten]

DDR[Quelltext bearbeiten]

Die Länder der DDR bis 1952 waren Gliedstaaten. Entsprechend sind die Mitglieder der Landtage und Landesregierungen relevant. Die Bezirke ab 1952 waren dies nicht und sind daher analog Regierungsbezirken zu behandeln. Weder die Mitgliedschaft im Rat des Bezirkes, im Bezirkswirtschaftsrat in der Bezirksleitung der SED noch im Bezirkstag schafft automatische Relevanz. Analog dem Regierungspräsidenten ist der Vorsitzende des Rates des Bezirkes qua Amt relevant.

Provinziallandtage Preußens[Quelltext bearbeiten]

Die Provinziallandtage Preußens gelten als subnationale Parlamente im Sinne der RK.