Portal:Recht/Urheberrecht

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Dieses Inhaltsverzeichnis des Urheberrechtsgesetzes soll u.a. aufzeigen, zu welchen urheberrechtlichen Themen noch Artikel fehlen und zu welchen Themen es schon Artikel gibt. Nicht jeder Paragraph rechtfertigt einen eigenen Wikipediaartikel.

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Abschnitt 1 Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

§ 1 Allgemeines

Abschnitt 2 Das Werk[Quelltext bearbeiten]

§ 2 Geschützte Werke

§ 3 Bearbeitungen

§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

§ 5 Amtliche Werke, Amtliche Wappen

§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke

Abschnitt 3 Der Urheber[Quelltext bearbeiten]

§ 7 Urheber

§ 8 Miturheber

§ 9 Urheber verbundener Werke

§ 10 Vermutung der Urheberschaft


Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts[Quelltext bearbeiten]

Unterabschnitt 1 Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

§ 11 Allgemeines

Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

§ 12 Veröffentlichungsrecht

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

§ 14 Entstellung des Werkes

Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte[Quelltext bearbeiten]

§ 15 Allgemeines

§ 16 Vervielfältigungsrecht

§ 17 Verbreitungsrecht

§ 18 Ausstellungsrecht

§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 20 Senderecht

§ 20a Europäische Satellitensendung

§ 20b Kabelweitersendung

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

§ 24 Freie Benutzung

Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers[Quelltext bearbeiten]

§ 25 Zugang zu Werkstücken

§ 26 Folgerecht

§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen


Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

§ 28 Vererbung des Urheberrechts

§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrechts

§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers

Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte[Quelltext bearbeiten]

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten

§ 32 Angemessene Vergütung

§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers

§ 32b Zwingende Anwendung

§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten

§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten

§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte

§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln

§ 36a Schlichtungsstelle

§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten

§ 38 Beiträge zu Sammlungen

§ 39 Änderungen des Werkes

§ 40 Verträge über künftige Werke

§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern

§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes

Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts[Quelltext bearbeiten]

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

§ 45a Behinderte Menschen

§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch

§ 47 Schulfunksendungen

§ 48 Öffentliche Reden

§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

§ 50 Bild- und Tonberichterstattung

§ 51 Zitate

§ 52 Öffentliche Wiedergabe

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

§ 54 Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung

§ 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung

§ 54b Wegfall der Vergütungspflicht des Händlers

§ 54c Wegfall der Vergütungspflicht bei Ausfuhr

§ 54d Vergütungshöhe

§ 54e Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen

§ 54f Meldepflicht

§ 54g Auskunftspflicht

§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen

§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes

§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben

§ 57 Unwesentliches Beiwerk

§ 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

§ 60 Bildnisse

§ 61 (weggefallen)

§ 62 Änderungsverbot

§ 63 Quellenangabe

§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche

Abschnitt 7 Schutzfrist (Urheberrecht)[Quelltext bearbeiten]

§ 64 Allgemeines

§ 65 Miturheber, Filmwerke

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke

§ 67 Lieferungswerke

§ 68 (weggefallen)

§ 69 Berechnung der Fristen

Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme[Quelltext bearbeiten]

§ 69a Gegenstand des Schutzes

§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

§ 69e Dekompilierung

§ 69f Rechtsverletzungen

§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben[Quelltext bearbeiten]

§ 70 Wissenschaftliche Ausgaben

§ 71 Nachgelassene Werke

Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder[Quelltext bearbeiten]

§ 72 Lichtbilder

Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers[Quelltext bearbeiten]

§ 73 Ausübender Künstler

§ 74 Anerkennung als ausübender Künstler

§ 75 Beeinträchtigungen der Darbietung

§ 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte

§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung

§ 78 Öffentliche Wiedergabe

§ 79 Nutzungsrechte

§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler

§ 81 Schutz des Veranstalters

§ 82 Dauer der Verwertungsrechte

§ 83 Schranken der Verwertungsrechte

§ 84 (weggefallen)

Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern[Quelltext bearbeiten]

§ 85 Verwertungsrechte

§ 86 Anspruch auf Beteiligung

Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens[Quelltext bearbeiten]

§ 87 Sendeunternehmen

Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers[Quelltext bearbeiten]

§ 87a Begriffsbestimmungen

§ 87b Rechte des Datenbankherstellers

§ 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers

§ 87d Dauer der Rechte

§ 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank

Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt 1 Filmwerke[Quelltext bearbeiten]

§ 88 Recht zur Verfilmung

§ 89 Rechte am Filmwerk

§ 90 Einschränkung der Rechte

§ 91 (weggefallen)

§ 92 Ausübende Künstler

§ 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung

§ 94 Schutz des Filmherstellers

Abschnitt 2 Laufbilder[Quelltext bearbeiten]

§ 95 Laufbilder

Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen[Quelltext bearbeiten]

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen

§ 95d Kennzeichnungspflichten

§ 96 Verwertungsverbot

Abschnitt 2 Rechtsverletzungen[Quelltext bearbeiten]

Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg[Quelltext bearbeiten]

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz

§ 98 Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke

§ 99 Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vorrichtungen

§ 100 Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 101 Ausnahmen

§ 101a Anspruch auf Auskunft hinsichtlich Dritter

§ 102 Verjährung

§ 103 Bekanntmachung des Urteils

§ 104 Rechtsweg

§ 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen

Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften[Quelltext bearbeiten]

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung

§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

§ 109 Strafantrag

§ 110 Einziehung

§ 111 Bekanntgabe der Verurteilung

§ 111a Bußgeldvorschriften

Unterabschnitt 3 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde[Quelltext bearbeiten]

§ 111b Maßnahmen der Zollbehörden

Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung[Quelltext bearbeiten]

Unterabschnitt 1 Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

§ 112 Allgemeines

Unterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber[Quelltext bearbeiten]

§ 113 Urheberrecht

§ 114 Originale von Werken

Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers[Quelltext bearbeiten]

§ 115 Urheberrecht

§ 116 Originale von Werken

§ 117 Testamentsvollstrecker

Unterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner[Quelltext bearbeiten]

§ 118 Entsprechende Anwendung

Unterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen[Quelltext bearbeiten]

§ 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen

Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Unterabschnitt 1 Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

§ 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten

§ 121 Ausländische Staatsangehörige

§ 122 Staatenlose

§ 123 Ausländische Flüchtlinge

Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte[Quelltext bearbeiten]

§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

§ 125 Schutz des ausübenden Künstlers

§ 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern

§ 127 Schutz des Sendeunternehmens

§ 127a Schutz des Datenbankherstellers

§ 128 Schutz des Filmherstellers

Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen[Quelltext bearbeiten]

§ 129 Werke

§ 130 Übersetzungen

§ 131 Vertonte Sprachwerke

§ 132 Verträge

§ 133 (weggefallen)

§ 134 Urheber

§ 135 Inhaber verwandter Schutzrechte

§ 135a Berechnung der Schutzfrist

§ 136 Vervielfältigung und Verbreitung

§ 137 Übertragung von Rechten

§ 137a Lichtbildwerke

§ 137b Bestimmte Ausgaben

§ 137c Ausübende Künstler

§ 137d Computerprogramme

§ 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG

§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG

§ 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG

§ 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG

§ 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

§ 137j Übergangsregelung aus Anlass der Richtlinie 2001/29/EG

§ 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

Abschnitt 3 Schlussbestimmungen[Quelltext bearbeiten]

§ 138 Register anonymer und pseudonymer Werke

§ 139 Änderung der Strafprozessordnung

§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen

§ 141 Aufgehobene Vorschriften

§ 142 (weggefallen)

§ 143 Inkrafttreten