Protokollarische Rangordnung in Frankreich

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Die protokollarische Rangordnung der Französischen Republik wird durch Verfügung des Präsidenten der Republik offiziell festgelegt[1] und lautet wie folgt:

  1. Der Präsident der Republik (François Hollande);
  2. Der Premierminister Frankreichs (Manuel Valls);
  3. Der Präsident des Senats (Gérard Larcher);
  4. Der Präsident der Nationalversammlung (Bernard Accoyer);
  5. Frühere Präsidenten der Republik in Reihenfolge ihres Amtes (zurzeit Valéry Giscard d’Estaing, Jacques Chirac und Nicolas Sarkozy);
  6. Die Minister der Regierung in der vom Präsidenten der Republik bestimmten Rangfolge;
  7. Frühere Präsidenten des Ministerrats (vgl. Vierte Republik) und frühere Premierminister;
  8. Der Präsident des Verfassungsrats (des französischen Verfassungsgerichts);
  9. Der Vizepräsident und Vorsitzende des Staatsrats (des obersten französischen Verwaltungsgerichts);
  10. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats;
  11. Die Abgeordneten der Nationalversammlung;
  12. Die Senatoren;
  13. Die rechtsprechende Gewalt, repräsentiert durch den ersten Präsidenten und den Staatsanwalt des Kassationsgerichts;
  14. Der erste Präsident und der Staatsanwalt des Rechnungshofes (Cour des Comptes);
  15. Der Großkanzler der Ehrenlegion, der Kanzler des Verdienstordens und die Ratsmitglieder dieser Orden;
  16. Der Kanzler des Ordre de la Libération und die Ratsmitglieder dieses Ordens;
  17. Der Stabschef der Armeen;
  18. Der Ombudsman der Republik.

Weitere Staatsämter sind auf einer besonderen Präzedenzliste für Veranstaltungen in Paris aufgeführt, welche im Decret n° 95-1037 vom 21. September 1995 festgelegt wurde und im Journal Officiel 1995, S. 13887 veröffentlicht wurde:

  1. Der Präsident der Republik
  2. Der Premierminister Frankreichs
  3. Der Präsident des Senats
  4. Der Präsident der Nationalversammlung
  5. Frühere Präsidenten der Republik in Reihenfolge ihres Amtes
  6. Die Minister der Regierung in der vom Präsidenten der Republik bestimmten Rangfolge;
  7. Frühere Präsidenten des Ministerrats (vgl. Vierte Republik) und frühere Premierminister;
  8. Der Präsident des Verfassungsrats (des französischen Verfassungsgerichts);
  9. Der Vizepräsident und Vorsitzende des Staatsrats (des obersten französischen Verwaltungsgerichts);
  10. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats;
  11. Die Abgeordneten der Nationalversammlung;
  12. Die Senatoren;
  13. Die rechtsprechende Gewalt, repräsentiert durch den Ersten Präsidenten des Kassationsgericht und den Generalprokurator (Generalstaatsanwalt) beim Kassationsgerichts;
  14. Der Erste Präsident des Rechnungshofes und der Generalprokurator beim Rechnungshof (Cour des Comptes);
  15. Der Großkanzler der Ehrenlegion, der Kanzler des Verdienstordens und die Ratsmitglieder dieser Orden;
  16. Der Kanzler des Ordre de la Libération und die Ratsmitglieder dieses Ordens;
  17. Der Generalstabschef der französischen Streitkräfte;
  18. Der Ombudsman der Republik.
  19. Der Präfekt der Region Île-de-France und der Präfekt von Paris
  20. Der Polizeipräfekt von Paris und der Präfekt des Wehr- und Verteidigungsbezirks Paris
  21. Der Bürgermeister und Präsident des Rates von Paris
  22. Der Präsident des Regionalrates von Île-de-France
  23. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments
  24. Der Kanzler des Institut de France, die Ständigen Sekretäre der Französischen Akademie, der Akademie der Schönen Künste, der Akademie der Literatur, der Akademie der Naturwissenschaften, der Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften
  25. Der Generalsekretär (etwa beamteter Staatssekretär) der Regierung, der Generalsekretär der Nationalen Verteidigung und der Generalsekretär des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
  26. Der Präsident des Appellationsverwaltungsgerichtshofes zu Paris, der Erste Präsident des Appellationsgerichtshofes zu Paris und der Generalprokurator bei diesem Gericht
  27. Die Stabschefs der Teilstreitkräfte, der Militärgouverneur von Paris, der Militärkommandant von Île-de-France
  28. Der Präsident des Hohen Rates für die audiovisuellen Medien
  29. Der Präsident der nationalen Kommission der Informationsfreiheit
  30. Der Präsident des Wettbewerbsrates
  31. Der Präsident der Börsenaufsicht
  32. Der Rektor der Akademie von Paris, der Kanzler der Universitäten von Paris
  33. Kabinettsdirektoren, der Direktor der Nationalen Gendarmerie, die Generaldirektoren und Verwaltungsdirektoren
  34. Der Gouverneur der Bank von Frankreich (Nationalbank),
  35. Der Präsident des Verwaltungsgerichts von Paris, der Präsident des Gerichtes der Großen Instanz von Paris und der Prokurator (Oberstaatsanwalt) bei diesem Gericht, der Präsident des Rechnungshofes der Region Île-de-France
  36. Der Präfekt, und der Generalsekretär der Präfektur der Region Île-de-France, der Präfekt und der Kabinetdirektor der Polizeipräfektur der Region Île-de-France, der Präfekt und der Generalsekretär der Präfektur von Paris
  37. die Mitglieder des Stadtrates von Paris, die Mitglieder des Regionalrates der Region Île-de-France
  38. die Präsidenten der Universitäten von Paris, die Direktoren der nationalen Großen Schulen (grandes écoles) und die Direktoren der großen nationalen Forschungseinrichtungen
  39. Der Präsident des Handelsgerichtes von Paris

Das tatsächlich mächtigste Amt ist das des Präsidenten der Republik als Staatsoberhaupt mit großen Exekutivkompetenzen und als Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Einzelnachweise

  1. Décret n°89–655 du 13 septembre 1989