Vorderschaftrepetierflinte
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Eine Vorderschaftrepetierflinte, umgangssprachlich oft auch als Pumpgun (engl. pump gun, umgangssprachlich für pump action shotgun) bezeichnet, gehört zu der Waffenkategorie der Flinten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Technik
Bei der Vorderschaftrepetierflinte handelt es sich um ein Gewehr mit glattem Lauf und einem Röhrenmagazin. Zum Laden zieht der Schütze den Vorderschaft der Langwaffe zurück (um den Verschluss zu öffnen, den Schlaghahn zu spannen und die leere Hülse auszuwerfen) und anschließend wieder nach vorne (um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluss wieder zu schließen). Aufgrund der Bauart kann man Vorderschaftrepetierflinten leicht mit einem zur Anwendung passenden Lauf versehen.
Durch die große Mündung wirkt die Waffe sehr bedrohlich, ist jedoch grundsätzlich nicht gefährlicher als andere Flintenarten und verschießt die gleiche Munition. Wegen des archaischen Äußeren und charakteristischen Ladegeräusches einiger Modelle kommen diese häufig in amerikanischen Actionfilmen zum Einsatz.
Vorderschaftrepetierflinten werden im zivilen Gebrauch zum Sportschießen und bei der Jagd meist in Nordamerika eingesetzt, wo der Volksmund ihnen jagdliche Flexibilität, Robustheit und Zuverlässigkeit nachsagt, sie aber vor allem in der Anschaffung billiger sind als andere Langwaffenarten.
Weiterhin bieten einige Hersteller (u.a. Benelli) mittlerweile halbautomatische Repetierflinten an. Dies bedeutet, dass der Schütze mehrere Schüsse hintereinander nur durch erneutes Abziehen abfeuern kann, ohne vor jedem Schuss manuell zu repetieren (außer vor dem ersten Schuss). Diese Systeme finden mehrheitlich im Sportschießen Anwendung, wie z.B. beim IPSC-Flintenschießen und vereinzelt beim Trap/Skeet, wobei hier nicht (wie bei Bockflinten) auf Mündungseinsätze (Shocks) zurückgegriffen werden kann.
[Bearbeiten] Recht
[Bearbeiten] Deutschland
Seit einer Änderung des Waffengesetzes am 11. Oktober 2002 sind Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde, verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Das Verbot geht auf den Amoklauf von Erfurt 2002 zurück, wo der Täter eine - allerdings nicht derart modifizierte - Vorderschaft-Repetier-Flinte mitführte. Privatpersonen benötigen zum legalen Besitz einer modifizierten Waffe eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts. Sie wurde jedoch bislang nie erteilt.
Der Besitz einer Vorderschaftrepetierflinte ohne eine solche Modifikation ist in Deutschland möglich, man benötigt dafür eine Waffenbesitzkarte. Die Flinte muss eine Mindestgesamtlänge von 95 cm aufweisen und über eine Lauflänge von 45cm verfügen, um kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes zu sein.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich ist der zivile Handel mit diesen Waffen verboten, der Besitz ist meldepflichtig auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass bzw. nur mit einer Sondergenehmigung des Bundesministerium für Inneres möglich, nachdem die Waffe seit dem 1. Januar 1995 unter Kat. A (Kriegsmaterial und Verbotene Waffen) eingestuft wurde. Ein Vererben dieser Waffen ist nicht zulässig, registrierte Gewehre müssen nach dem Tod des Besitzers den Behörden zur Vernichtung übergeben werden.
[Bearbeiten] Literatur
- Henning Hoffmann: Die Flinte – Waffe, Werkzeug, Sportgerät, DWJ Verlag, 2005, ISBN 3-936632-51-0
[Bearbeiten] Weblinks
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