Vorderschaftrepetierflinte

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Vorderschaftrepetierflinte (Mossberg 590) mit 20" Lauf.

Die Vorderschaftrepetierflinte (englisch pump action shotgun) gehört zur Waffenkategorie der Mehrladeflinte. Wegen ihrer englischsprachigen Bezeichnung wird sie auch kurz als Pump gun bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Technik

Vorderschaftrepetierflinte (Protecta) mit Trommelmagazin.
Vorderschaftrepetierflinte (Mossberg 500) mit 18,5" Lauf und 24" Wechsellauf.

Bei der Vorderschaftrepetierflinte handelt es sich um ein Gewehr mit glattem Lauf (Mehrladerflinte). Die Munitionszufuhr erfolgt zumeist aus einem Röhrenmagazin unter dem Lauf. Andere Konstruktionsvarianten verwenden ggf. Trommel- oder Stangenmagazine, auch ist die Anordnung von Röhrenmagazinen über dem Lauf bekannt (z. B. Truvelo Neostead).

Zum Laden der Waffe zieht der Schütze den Vorderschaft der Repetierflinte zurück, der Verschluss wird geöffnet, der Schlaghahn gespannt und eine eventuell vorhandene leere Hülse ausgfeworfen. Anschließend wird der Vorderschaft nach vorne bewegt, um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluss zu schließen.

Vorderschaftrepetierflinten können oftmals leicht mit einem zur Anwendung passenden Lauf versehen werden. Für behördliche Zwecke werden meist Läufe mit einer Länge zwischen 14" und 20" verwendet, während man im jagdlichen Bereich meist auf Flinten mit 26" oder gar 28" Lauf und Choke zurückgreift. Für sportliche und jagdliche Zwecke stehen auch Flintenläufe mit Zügen zur Verwendung spezieller Flintenlaufgeschosse zur Verfügung.

[Bearbeiten] Verwendung

US-Soldat beim öffnen einer Tür

Aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und da sie als robust und zuverlässig gelten, werden Vorderschaftrepetierflinten im zivilen Bereich häufig zum Sportschießen (z. B. IPSC-Flintenschießen und vereinzelt auch beim Trap/Skeet-Schießen), zur Selbstverteidigung und zur Jagd eingesetzt. Nicht zuletzt sind sie in der Anschaffung preisgünstiger als viele andere Langwaffenarten.

Bei Polizeibehörden in den USA und vielen anderen Staaten gehört eine Repetierflinte zur Standardbewaffnung in Streifenwagen. Mit Repetierflinten bewaffnete Sondereinsatzkräfte können auch auf Munitionstypen mit nicht letaler Wirkung, wie Gummigeschosse, Gummischrot und andere spezielle Flintenmunition zurückgreifen um diese ggf. gegen Einzelpersonen oder zur Unruhenbekämpfung einsetzen zu können, um das Gefährdungspotential möglichst gering zu halten.

Im militärischen Bereich finden Vorderschaftrepetierflinten ebenfalls Anwendung. Sie werden dort, ähnlich wie auch bei der Anwendung durch Polizeikräfte, u. A. zum öffnen oder brechen verbarrikadierter Türen oder anderer Barrikaden verwendet.

[Bearbeiten] Recht

[Bearbeiten] Deutschland

Der Besitz einer Vorderschaftrepetierflinte ist in Deutschland möglich, man benötigt dafür eine Waffenbesitzkarte. Die Flinte muss eine Mindestgesamtlänge von 95 cm aufweisen und über eine Lauflänge von 45cm verfügen, um kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes zu sein.

Seit einer Änderung des Waffengesetzes am 11. Oktober 2002 sind Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde, verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Das Verbot geht auf den Amoklauf von Erfurt 2002 zurück, wo der Täter eine - allerdings nicht derart modifizierte - Vorderschaftrepetierflinte mitführte, welche aber nicht zur Anwendung kam. Privatpersonen benötigen zum legalen Besitz einer solch modifizierten Waffe eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts. Sie wurde jedoch bislang nie erteilt.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist der zivile Handel mit diesen Waffen verboten, der Besitz ist meldepflichtig auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass bzw. nur mit einer Sondergenehmigung des Bundesministerium für Inneres möglich, nachdem die Waffe seit dem 1. Januar 1995 unter Kat. A (Kriegsmaterial und Verbotene Waffen) eingestuft wurde. Ein Vererben dieser Waffen ist nicht zulässig, registrierte Gewehre müssen nach dem Tod des Besitzers den Behörden zur Vernichtung übergeben werden.

[Bearbeiten] Schweiz

Für den Erwerb beim Händler und im Privaten und durch Erbschaft gilt das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 20. Juni 1997 (mit Revision Dezember 2008):

Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.“

Art. 8 Waffenerwerbsscheinspflicht

Eine weitergehende Regelung explizit in Bezug auf Vorderschaftrepetierer existiert nicht.

[Bearbeiten] Literatur


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