Straßenkategorie

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Der Begriff Straßenkategorie (auch Straßenklasse oder Straßensystem) beschreibt die Klassifizierung einer Straße innerhalb eines Straßennetzes hinsichtlich der Straßenbaulast, des Entwurfstandards und der Nutzungsbeschränkung.[1]

Erfolgt die Klassifizierung von Straßen nach der Straßenbaulast, so wird das Straßennetz auf Basis der geltenden Straßengesetze nach Träger der Straßenbaulast eingeteilt. So werden beispielsweise in Deutschland die öffentlichen Straßen in Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen kategorisiert. Österreich und die Schweiz besitzen eine ähnliche Kategorisierung. Die Einteilung wird durch die entsprechenden Straßen- und Wegegesetze vorgegeben.

Betrachtet man die Gliederung des Straßennetzes nach Entwurfstandards so sind verschiedene Eigenschaften, wie etwa Funktion (Verbindung, Erschließung oder Aufenthalt) der Straße sowie deren Lage (innerorts oder außerorts) und Umfeld (angebaut oder anbaufrei), für die Klassifizierung von Bedeutung. Diese Art der Straßenkategorisierung wird in den Straßenbaurichtlinien festgelegt.

Des Weiteren können Straßen nach der Art der Nutzungsbeschränkung, beispielsweise für verschiedene Verkehrsarten, kategorisiert werden. Die Nutzungsbeschränkung wird in der Regel durch die Straßenverkehrsordnung vorgegeben.

Entwurfsvorschriften in Deutschland

Die Einteilung in Straßenkategorien legt den so genannten Ausbaustandard fest. Darunter fallen zum Beispiel die Breiten der Fahrstreifen oder die Entwurfsgeschwindigkeit vE. Gleichzeitig wird damit auch festgelegt, welche Straßenbaurichtlinien für diese Straßen gelten. Straßen der Gruppe A und der Kategorie B I und B II werden nach den „Richtlinien für die Anlage von Straßen“ RAS-L, RAS-Q und RAS-K geplant. Für Autobahnen wurde inzwischen die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) eingeführt. Für die Straßen der Kategorie BIII, C I, C III, D II, D III sowie E III gelten die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Mit der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) wird die neue Reihe der Vorschriften vervollständigt und die RAS-Reihe abgelöst.

Straßenklassen der Provinz Schleswig-Holstein

Der Provinziallandtag Schleswig-Holstein der preußischen Provinz Schleswig-Holstein beschloss bereits ab 1879 Grundsätze zum Ausbau und Unterhaltung des Straßennetzes.[2] Die Beschlüsse des Landtages vom 12. Dezember 1879 und vom 5. März 1891 (veröffentlicht im Amtsblatt 1891, S. 233 und Amtsblatt 1905) legten unterschiedliche Breiten, Steigungsverhältnisse und Kurvenradien für folgende Straßenklassen fest:

  • Hauptlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 bis 7,0 Metern bei Pflasterbahnen und 5,0 bis 6,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 bis 6,0 Metern bei Pflasterbahnen und 4,5 bis 5,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 1. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 5,0 bis 5,5 Metern bei Pflasterbahnen und 4,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 2. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 2,5 bis 5,0 Metern bei Pflasterbahnen und 2,5 bis 4,0 Metern bei Klinkerbahnen.
  • Provinzialstraßen waren Haupt- und Nebenlandstraßen, die nach ihrem Ausbau in die Unterhaltung der Provinz übergegangen waren.

Straßenklassen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

Normen und Standards

Deutschland

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. PIARC Dictionary – Begriff „Straßenkategorie“
  2. Jürgen Kleen, Georg Reimer, Paul von Hedemann-Heespen (Hrsg.): Heimatbuch des Kreises Rendsburg. Möller, Rendsburg 1922, S. 201