Kreisstraße
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Kreisstraße ist eine Straßenbezeichnung in Deutschland, sie dient dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises (bzw. dem innerörtlichen Verkehr einer kreisfreien Stadt) sowie zwischen zwei benachbarten Landkreisen (bzw. zwischen einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt). Sie steht damit in der Rangordnung unter einer Landesstraße (in Bayern bzw. Sachsen: Staatsstraße), ist aber höherrangig als eine Gemeindestraße. Kreisstraßen befinden sich überwiegend in der Baulast des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, diese Zuständigkeit geschieht durch eine Widmung.
[Bearbeiten] Nummerierung
Im Gegensatz zu Gemeindestraßen sind Kreisstraßen grundsätzlich nummeriert, die jeweilige Bezeichnung wird jedoch nicht auf den Wegweisern aufgeführt. Die Kurzbezeichnung besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben K und einer fortlaufenden Nummer. In manchen Bundesländern wird statt dessen auch das Kfz-Kennzeichen des Landkreises vor die Nummer gestellt, so z. B. in Bayern. Die Kreisstraßen sind in den einzelnen Bundesländern wie folgt nummeriert:
| Land | Schema |
|---|---|
| Baden-Württemberg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1419, K 2842 und K 4366), die ersten beiden Ziffern geben den Land- bzw. Stadtkreis an |
| Bayern | kreisweite Nummerierung (z. B. NU 1 bis NU 19 im Landkreis Neu-Ulm, NES 1 bis NES 54 im Landkreis Rhön-Grabfeld) |
| Berlin | ohne Kreisstraßen |
| Brandenburg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6307, K 6813 und K 7329), die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt an |
| Bremen | ohne Kreisstraßen |
| Hamburg | ohne Kreisstraßen |
| Hessen | landesweite Nummerierung (z. B. K 11, K 138 und K 180) |
| Mecklenburg-Vorpommern | kreisweite Nummerierung |
| Niedersachsen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 6, K 71 und K 304) |
| Nordrhein-Westfalen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 8, K 27 und K 70), Beibehaltung der Nummerierung beim Überschreiten der Kreisgrenzen |
| Rheinland-Pfalz | kreisweite Nummerierung (z. B. K 12, K 29 und K 58) |
| Saarland | ohne Kreisstraßen |
| Sachsen | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6201, K 8053 und K 9204), die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt an |
| Sachsen-Anhalt | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1002, K 1227 und K 2074) |
| Schleswig-Holstein | kreisweite Nummerierung (z. B. K 1, K 10) |
| Thüringen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 9, K 19 und K 112) |

