Kreisstraße
Kreisstraße ist die Bezeichnung für eine Straßenklasse in Deutschland. Sie dient dem zwischen- und überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises (bzw. dem innerörtlichen Verkehr einer kreisfreien Stadt) sowie zwischen zwei benachbarten Landkreisen (bzw. zwischen einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt oder zwischen zwei kreisfreien Städten). Die Kreisstraße steht damit in der Rangordnung unter einer Landesstraße (in Bayern bzw. Sachsen Staatsstraße genannt), ist aber höherrangiger als eine Gemeindestraße. Kreisstraßen befinden sich, mit Ausnahme von Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden, überwiegend in der Baulast des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
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Nummerierung[Bearbeiten]
Im Gegensatz zu Gemeindestraßen sind Kreisstraßen grundsätzlich nummeriert, die jeweilige Bezeichnung wird jedoch nicht auf den Wegweisern aufgeführt. Die Kurzbezeichnung besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben K und einer fortlaufenden Nummer. In Bayern wird stattdessen auch das Kfz-Kennzeichen des Landkreises vor die Nummer gestellt. Die Kreisstraßen sind in den einzelnen Bundesländern wie folgt nummeriert:
| Land | Schema |
|---|---|
| Baden-Württemberg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1419, K 2842 und K 4366), die ersten beiden Ziffern geben den Land- bzw. Stadtkreis an |
| Bayern | kreisweite Nummerierung (z. B. NU 1 bis NU 19 im Landkreis Neu-Ulm, NES 1 bis NES 54 im Landkreis Rhön-Grabfeld) |
| Berlin | ohne Kreisstraßen |
| Brandenburg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6307, K 6813 und K 7329), die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis an, keine Kreisstraßen in den kreisfreien Städten |
| Bremen | ohne Kreisstraßen |
| Hamburg | ohne Kreisstraßen |
| Hessen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 11, K 138 und K 180) |
| Mecklenburg-Vorpommern | kreisweite Nummerierung |
| Niedersachsen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 6, K 71 und K 304) |
| Nordrhein-Westfalen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 8, K 27 und K 70), Beibehaltung der Nummerierung beim Überschreiten der Kreisgrenzen |
| Rheinland-Pfalz | kreisweite Nummerierung (z. B. K 12, K 29 und K 58) |
| Saarland | ohne Kreisstraßen |
| Sachsen | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6201, K 8053 und K 9204), die ersten beiden Ziffern geben den ehemaligen Landkreis bzw. die (ggf. ehemalige) kreisfreie Stadt an |
| Sachsen-Anhalt | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1002, K 1227 und K 2074) |
| Schleswig-Holstein | kreisweite Nummerierung (z. B. K 1, K 10) |
| Thüringen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 9, K 112 und K 2517) |
Städteregionsstraßen[Bearbeiten]
Die Kreisstraßen in der Städteregion Aachen heißen offiziell Städteregionsstraßen.[1] Wie die übrigen Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen werden sie mit dem Buchstaben K und einer ein- oder zweistelligen Zahl bezeichnet.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 29.