Tabaksteuer (Deutschland)
Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz.
In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer deutlich angehoben. Beispielsweise wurde in den Jahren 2002 und 2003 die Steuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht.[1] Die Einnahmen betrugen im Jahr 2012 14,1 Milliarden Euro.[2] (1970 waren es 6,5 Milliarden Euro). Damit ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer.[2] Mit 13,0 Milliarden Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil.[3] Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Im Jahr 2006 flossen noch 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer an die Krankenkassen, was mittlerweile vermindert wurde.
Wenn man sich seit Januar 2013 eine Schachtel Zigaretten (19 Stück) für 5,00 Euro kauft, so werden insgesamt 3,68 Euro als Steuern abgeführt (2,88 Euro Tabaksteuer + 0,80 Euro Mehrwertsteuer). Dies entspricht einem Anteil von rund 74 % des Kaufpreises. Da Teile der Steuern pro Zigarette berechnet werden, ist dieser Steueranteil pro Schachtel variabel und erreicht bei Discounter-Zigaretten bis zu 90 %.
Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006.
Rechtliche Grundlagen [Bearbeiten]
Die Tabaksteuer wird auf Grundlage des Tabaksteuer-Gesetzes erhoben. Darin ist geregelt, welche Produkte versteuert werden müssen, wie diese definiert sind und wie hoch die jeweiligen Steuersätze sind. Den Rahmen bilden EU-Richtlinien, die zur europaweiten Harmonisierung geschaffen wurden.[4] Um dieses Ziel zu erreichen, gelten EU-weite Definitionen für Tabakprodukte, eine einheitliche Steuer-Struktur sowie Mindeststeuern.
Steuergegenstände [Bearbeiten]
Der Tabaksteuer unterliegen Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) sowie den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen.[5]
Zigaretten sind Tabakstränge, die sich unmittelbar zum Rauchen eignen und nicht Zigarren oder Zigarillos wie unten beschrieben sind. Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten auch Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen für Zigaretten oder Rauchtabak erfüllen (z. B. "Kräuterzigaretten").
Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) ist geschnittener oder anders zerkleinerter Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Rauchtabak ist Feinschnitt, wenn mehr als 25 % des Gewichts der Tabakteile weniger als 1,5 Millimeter lang oder breit sind und Pfeifentabak, wenn er zur Selbstfertigung von Zigaretten bestimmt ist.
Zigarren oder Zigarillos sind als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die ganz aus natürlichem Tabak bestehen oder mit einem Deckblatt aus natürlichem Tabak versehen sind.
Höhe der Tabaksteuer [Bearbeiten]
Bei der Tabaksteuer wird, wie bei anderen Verbrauchsteuern, zunächst die Menge besteuert. Eine Besonderheit ist, dass bei Tabakwaren zusätzlich auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen wird.[6]
Zur Berechnung der Tabaksteuer werden für jede Packung neben der Menge in Stück (bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillos) bzw. in Gramm (Rauchtabak) der sogenannte Kleinverkaufspreis benötigt. Diese Angaben werden auf dem Steuerzeichen aufgedruckt. Der Kleinverkaufspreis wird vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Er muss auf volle Euro und Cent lauten.
Die Tabaksteuer beträgt 2013 für Zigaretten 9,44 Cent je Stück und 21,80 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 18,881 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette.
Berechnungsbeispiel [Bearbeiten]
Nimmt man eine Packung mit 19 Zigaretten zu 5 Euro ergibt sich folgende Rechnung:
19 * 0,0944 Euro + 5 Euro *21,80% = 1,7936 Euro + 1,09 Euro = 2,8836 Euro.
Der stückbezogene Steueranteil gilt bis zu einer Länge des Tabakstrangs von acht Zentimetern. Für Tabakstränge mit einer Länge von mehr als acht Zentimetern wird der stückbezogene Steueranteil je darüber hinaus begonnene drei Zentimeter erhoben.
Seit 1. Januar 2013 wird Feinschnitt besteuert mit 45,00 Euro je Kilogramm und 14,51 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 88,20 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts.
Für Pfeifentabak werden 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 22 Euro je Kilogramm fällig.
Für Zigarren oder Zigarillos beträgt 2013 die Steuer 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos.
Steueraufkommen 2002 bis 2015 [Bearbeiten]
Nach Tabaksteuererhöhungen in den Jahren 2002 und 2003 zur Finanzierung von Maßnahmen zur Terrorabwehr und drei Erhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 zur finanziellen Unterstützung der Krankenkassen wurden 2010 weitere fünf Tabaksteuer-Erhöhungen beschlossen. Am 1. Mai 2011, 1. Januar 2012 und 1. Januar 2013 gab es bereits diese Schritte. Zum 1. Januar 2014 und 1. Januar 2015 folgen nochmalige Steuererhöhungen. Die Tarife finden sich bereits im Gesetz.
Steuer-Entstehung [Bearbeiten]
Das Ziel der Verbrauchsteuer ist die Besteuerung des Verbrauchs von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch nicht auf den Zeitpunkt des Verbrauchs durch den einzelnen Konsumenten abgestellt, sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet.[7] Dafür gibt es sogenannte Steuerlager. Das sind vom zuständigen Hauptzollamt zugelassene Orte, an denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Die Steuer entsteht bei der Entnahme aus dem Steuerlager.
Steuerzeichen [Bearbeiten]
Im Gegensatz zu anderen Verbrauchsteuerarten wird die Tabaksteuer durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen (umgangssprachlich auch „Banderolen“ genannt) entrichtet.[8] Unter „Verwendung“ ist das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen; sie sind so anzubringen, dass die Tabakwaren ohne sichtbare Beschädigung des Steuerzeichens oder der Packung nicht entnommen werden können und das Steuerzeichen auch nicht unbeschädigt abgelöst werden kann. Der Hersteller oder der Einführer hat die Steuerzeichen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu bestellen und darin die Steuerzeichenschuld selbst zu berechnen. Die Steuerzeichenschuld entsteht dann mit dem Bezug der Steuerzeichen in Höhe ihres Steuerwerts. Vereinfacht kann man sich den Vorgang wie den Kauf von Briefmarken vorstellen: Der Wert der gekauften „Steuermarken“ entspricht der Tabaksteuer.
Entwicklung, Ziele und Wirkung der Tabaksteuer [Bearbeiten]
Die Erhebung einer Tabaksteuer hat auch in Deutschland eine sehr lange Tradition. Die Idee, Tabakkonsum zu besteuern, geht auf König Jakob I. von England (1566-1625) zurück, der die Einführung einer Tabakabgabe von 2 Pence pro Pfund Tabak veranlasst hat. In Deutschland erhob die Stadt „Cölln" seit 1638 eine Art Steuer, indem für jedes eingeführte Fass von 15 Zentnern Tabakblattgut sechs Thaler abgeführt werden mussten[9]
1819 belegte Preußen die Tabakfabrikanten mit einem Taler (drei Mark) pro Zentner Rohtabak. In den folgenden Jahrzehnten stiegen diese Abgaben nach und nach bis auf 45 Mark. 1906 entdeckte der preußische Finanzminister Johannes von Miguel, wie die Raucher direkt belastet werden können und führte im Deutschen Reich die bis heute übliche „Banderolensteuer“ ein. Diese betrug zunächst für billige Zigaretten 0,15 Pfennig pro Stück und für teurere Fünf-Pfennig-Zigaretten 0,5 Pfennig. In den folgenden 20 Jahren wurde diese Steuer bis auf 1,28 Pfennig beziehungsweise 2,32 Pfennig je Zigarette heraufgesetzt. Auch nach 1948 wurde weiter erhöht. So entfielen 1953 auf eine 7,5-Pfennig-Zigarette 4,15 Pfennig und auf eine Zehn-Pfennig-Zigarette 5,7 Pfennig Steuern. 1967 erhöhte die damalige CDU/SPD-Regierung den Steuersatz um rund zehn Prozent. 1972 folgte eine weitere Erhöhung zur Entlastung der Bundeskasse um zehn Milliarden Mark.[10]
Zum 1. Juni 1982 folgte eine sehr starke Erhöhung der Tabaksteuer für Fabrikzigaretten um 39 Prozent. Das war der bis dahin schärfste Durchgriff auf die Raucher seit es diese Steuer gibt. Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sollte die Erhöhung bereits im ersten Jahr 1,4 Milliarden Mark Mehreinnahmen bringen. Tatsächlich ergab sich ein Fehlbetrag von rund 450 Millionen Mark, da die Konsumenten von Markenzigaretten nicht bereit waren, so viel Steuern mehr zu zahlen. Der Absatz sank schlagartig in den Monaten Juni, Juli und August gegenüber dem Vorjahr um nahezu 30 Prozent. Es entstand ein neuer Markt mit Billigpreisen bei Discountern und Lebensmittelketten. Diese entwickelten eigene Marken wie "Die Weißen" mit überdurchschnittlich hohen Nikotin- und Kondensat-Werten. Diese neuen "No-Name" Produkte machten bereits im Oktober 1982 sieben Prozent des Fabrikzigaretten-Geschäfts aus. Der Handel entlang der holländischen, belgischen und luxemburgischen Grenze erlitt Absatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, weil die Zigaretten in den Nachbarländern nun deutlich billiger waren. Im Reiseverkehr kauften Bundesbürger neun Milliarden Zigaretten ein, doppelt soviel wie vor der Steuererhöhung. Als weiterer Gewinner galt Feinschnitt-Tabak, der trotz 150 prozentiger Steuererhöhung um 50 Prozent stieg. Der Spiegel beurteilte die Folgen der Steuererhöhung fiskal- und gesundheitspolitisch daher negativ.[11]
Zum 1. Januar 1992 kam es nach mehreren kleineren Anpassungen erneut zu einer großen Tabaksteuerreform. Der Finanzminister erhoffte sich zusätzliche Einnahmen von 1,6 Milliarden Mark aus der Erhöhung. Allerdings traf dies vor allem die einkommensschwächeren Raucher aus Ostdeutschland hart [12]. Daher wichen auch dieses mal die Konsumenten auf Billigmarken und selbstgedrehte Zigaretten aus. Außerdem bewirkte die Erhöhung eine Marktinnovation in Form von „Rolls“. Das waren Zigaretten, die durch Zusammenstecken von vorgerolltem Tabak und Hülle inklusive Filter entstanden, aber steuerlich wesentlich geringer belastet waren. Gleichzeitig führten die Preiserhöhungen Verbraucher dazu, sich mit legaler und illegaler Importware aus Nachbarländern einzudecken. Das ursprüngliche Niveau des Steueraufkommens sank und wurde erst 1994 wieder erreicht.[13]
Nach mehreren jährlichen Erhöhungen wurde zum 1. Januar 2002 und 2003 die Tabaksteuer erneut stärker erhöht, um mit den Mehreinnahmen die Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. In den Jahren 2004 und 2005 folgten drei weitere Erhöhungen, um Teile der Gesundheitsreform zu finanzieren. Doch die Erwartungen der Politiker an steigende Einnahmen erfüllten sich nicht, sie sanken. Nach einer Studie des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI)[14] stieg der Anteil der nicht versteuerten Zigaretten von 16 auf 20 Prozent in 2008. Das entsprach etwa 23 Milliarden Zigaretten, die in Deutschland nicht versteuert wurden und jährlich etwa vier Milliarden Euro Steuerverlust ausmachten.[15] Nach einem Lagebild der Zollfahndung zum Zigarettenschmuggel hatte die Erhöhung der Tabaksteuer kaum positive Effekte. Höhere Steuern verbinden Raucher "nicht mit gesundheitspolitischen oder fiskalischen Gründen", sondern sie würden sich "noch bewusster entscheiden, auf illegale Zigaretten umzusteigen". Die große Nachfrage sorge für ein höheres Angebot, leichtere Verfügbarkeit und unterlaufe die Bemühungen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Tabak zu erschweren. Da Schmuggelware ohne staatliche Qualitätskontrolle produziert wird, sei sie gesundheitsschädlicher. Auch aus fiskalischen Gründen mache die Tabaksteuererhöhung keinen Sinn, denn trotz weiterer Erhöhungen nahm der Staat 2010 rund 300 Millionen Euro weniger Tabaksteuer ein als 2002. Der Absatz versteuerter Zigaretten sank zwischen 2003 und 2009 von rund 133 auf 87 Milliarden Stück. Die Differenz von rund 46 Milliarden Zigaretten werde überwiegend durch illegale Ware kompensiert.[16]
2011 bis 2015 wird die Tabaksteuer in fünf Schritten weiter erhöht, um Steuervereinfachungen zu finanzieren und energieintensive Betriebe bei der Ökosteuer weniger stark zu belasten.[17] Der Deutscher Bundestag gab in den Beratungen 2010 zu den Tabaksteuer-Erhöhungen bis 2015 eine ausführliche Begründung [18]. Hintergrund waren demnach rückläufige Tabaksteuereinnahmen in den Vorjahren. Eine nachhaltige Umkehrung dieses Trends wurde wegen des rückläufigen Absatzes von versteuerten Tabakwaren mittelfristig nicht erwartet. Als Ursache dafür wurde das durch Schmuggel und legale Grenzeinkäufe konstant hohe Niveau nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten angesehen. Weitere Gründe waren Ausweichbewegungen der Konsumenten auf niedriger versteuerte Tabakwaren sowie Konsumverzicht und Rauchverbote. Zur Umkehr des rückläufigen Steuertrends wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 1. Mai 2011, bis 2015 regelmäßige, moderate, das Tabaksteueraufkommen optimierende Tabaksteuererhöhungen vorgeschlagen und beschlossen. Die fünf Steuererhöhungsstufen wurden so ausgestaltet, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die steuerliche Belastung von Zigaretten. Bei Feinschnitt wurde zudem eine Umstellung bei der Mindeststeuer vorgenommen, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt. Durch diese Maßnahmen wird die Preisspreizung im Feinschnittbereich reduziert und gleichzeitig der Preisabstand zwischen Feinschnitt und Zigaretten verringert. Ausweichbewegungen der Konsumenten von der Zigarette auf Billigfeinschnitt werden damit unattraktiver. Flankiert wurden die vorgenannten Maßnahmen durch die Einführung einer Mindeststeuer bei Zigarren und Zigarillos. Damit soll verhindert werden, dass der Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt zu den sehr günstigen Zigarren und Zigarillos zu groß wird. Auch für Pfeifentabak wurde eine Mindeststeuer eingeführt, um die EU-weite Mindeststeuer für alle Preislagen im Pfeifentabakbereich einzuhalten. Die moderaten Steuererhöhungen sollen verhindern, dass die Konsumenten verstärkt auf den Schmuggel und legale Grenzeinkäufe ausweichen und dass die auf Ebene der Europäischen Union erreichten Anhebungen der Mindeststeuern, die zu einer Verringerung des Preisabstandes zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten führen sollen, konterkariert werden. Gleichzeitig führen die Steuererhöhungen mit den zu erwartenden Mehreinnahmen zu einer Stabilisierung und einem Anstieg der Einnahmen und tragen so zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bei. Das Steuer-Modell soll sowohl für Industrie und Handel als auch für die Verwaltung Planungssicherheit bis 2015 bringen.
Gesundheitspolitik [Bearbeiten]
Die Tabaksteuer ist Gegenstand einer zwiespältigen Betrachtung. Während das Gesundheitsministerium die Tabaksteuer als so genannte Lenkungssteuer sieht, die eine Senkung des Tabakkonsums bewirken soll, hat das Finanzministerium ein Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Aus diesem Grund konnte die Gesundheitsministerin 2003 ihren Plan einer drastischen Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2004 von 1 Euro pro Packung Zigaretten nicht verwirklichen, stattdessen setzte der Finanzminister eine schrittweise Steuererhöhung durch.[19] Die derzeitige Politik ist nach eigener Darstellung aber hauptsächlich an der gesundheitspolitischen Lenkungswirkung orientiert.
In der Bundesrepublik Deutschland scheint die Erhöhung der Tabaksteuer zusammen mit der verstärkten Information der Raucher und als Nebeneffekt der zunehmenden Rauchverbote an Arbeitsplätzen erfolgreich zu sein. Der Tabakkonsum ging stark zurück und viele Raucher hörten mit dem Rauchen auf.
Die Vermutung einer erfolgreichen Lenkungswirkung der Tabaksteuererhöhung ist aber auch umstritten: Kritiker argumentieren, dass der nach den letzten Steuererhöhungen verzeichnete geringfügige Rückgang des Steueraufkommens (im Jahr 2003 ein Rückgang um 400 Millionen Euro oder 15,8 % gegenüber 2002) womöglich nicht einen reduzierten Tabakkonsum anzeige, sondern lediglich eine verstärkte Verlagerung des Erwerbs der Tabakwaren in die an Deutschland angrenzenden Nachbarstaaten mit ihren zum Teil erheblich niedrigeren Preisen, insbesondere in Polen und Tschechien, in Form des persönlichen 'Eigenimports' im Rahmen der zollrechtlich erlaubten Mengen sowie in den enorm lukrativen Zigarettenschmuggel. Mit diesem Problem kämpfen auch Dänemark, Norwegen und Schweden, da dort die Tabaksteuer noch deutlich höher ist.
Andererseits ist im Zuge der letzten Tabaksteuererhöhungen die Raucherquote bei 12- bis 17-Jährigen von 28 Prozent im Jahr 2000 auf 18 Prozent im Jahr 2006 gefallen.[20] Befürworter sehen darin eine deutliche Auswirkung der Preisgestaltung auf diese relativ finanzschwache Bevölkerungsgruppe.
Viele Raucher fertigen sich ihre Zigaretten durch Drehen aus losem Tabak und Zigarettenpapier bzw. mit einem Stopfgerät und Filterhülsen selbst an. Bis zum 31. März 2006 gab es des Weiteren in Deutschland „Tabak-Sticks“, die zusammen mit getrennt zu kaufenden Papierhülsen eine alternative Möglichkeit für Raucher boten, sich Zigaretten selbst anzufertigen. Diese Tabak-Sticks fielen als „Rauchtabak als Feinschnitt“ deklariert unter die geringere Besteuerung. Am 10. November 2005 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jedoch, dass diese Einordnung unzulässig ist, da es sich nicht um Tabak-Feinschnitt handele und entsprechend der höhere Steuersatz für Zigaretten anzuwenden sei. Nach einer Übergangsfrist wurde am 31. März 2006 der höhere Steuersatz angewendet, woraufhin die Herstellung von Tabak-Sticks vollständig aufgegeben wurde.
Die Steuererhöhungen hatten zur Folge, dass gleichzeitig mit dem stark rückläufigen Absatz von Zigaretten eine deutliche Zunahme des Absatzes von Zigarren (+16,7 %), Pfeifentabak (+1,6 %) und von Feinschnitttabak für selbstgedrehte und selbstgestopfte Zigaretten (+30,4 %) beobachtet wurde. Alle diese Tabakprodukte sind geringer besteuert als Zigaretten.
Jugendschutz durch Lenkungsabgaben [Bearbeiten]
Die Erhebung einer Tabaksteuer führt zu einem Rückgang der Nachfrage nach Zigaretten. So führt eine Erhöhung der Zigarettenpreise um jeweils 1 % zu einem Rückgang von jeweils 0,5 %. Besonders bei Jugendlichen, denen noch nicht so viel Geld zur Verfügung steht, wirkt eine Erhöhung der Steuer abschreckend. So führten die Anhebungen der Steuer zwischen 2001 und 2008 zu einem Rückgang des Rauchverhaltens der 12–17 Jährigen um 13 % (auf einen Anteil von 15 % der Jugendlichen). Kinder und Jugendliche beginnen immer früher mit dem Rauchen – das Einstiegsalter liegt bundesweit bei 13,7 Jahren. Um den Tabakkonzernen den Anreiz zur Gewinnung kindlicher und jugendlicher Raucher zu nehmen, gibt es von Professor Michael Adams den Vorschlag, eine Lenkungsabgabe (Steuer) ausschließlich auf die Zigaretten zu erheben, die von Kindern und Jugendlichen geraucht werden. Kritik: Fraglich ist jedoch, ob eine solche Abgrenzung überhaupt möglich ist. Der Steuertarif solle dabei so bemessen werden, dass das Rauchen von Zigaretten durch Kinder und Jugendliche auch bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vorteile des Entstehens lebenslanger Raucherkarrieren bei den Zigarettenanbietern zu Verlusten führt.
Vergleich von Steuereinnahmen und gesellschaftlichen Kosten [Bearbeiten]
Es wird kontrovers diskutiert, wie viel von der eingenommenen Tabaksteuer nach Abzug der finanziellen Verluste, die der Staat durch die vom Rauchen verursachten Schäden erleidet, noch übrig bleibt.
Verbote [Bearbeiten]
Für den Handel unter anderem verboten oder eingeschränkt sind:
- der Stückverkauf von Zigaretten (der Stückverkauf von Zigarren und Zigarillos ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet) (§ 25 TabStG);
- das Über- oder Unterschreiten des Kleinverkaufspreises (Preisbindung; ausgenommen ist die unentgeltliche Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, §§ 26 bis § 28 TabStG; der Kleinverkaufspreis wird vom Hersteller festgelegt, § 3 TabStG);
- gewerbsmäßiges Ausspielen von Tabakwaren (§ 29 TabStG);
- Kopplungsverkauf (es dürfen keine andere Waren beigelegt werden, § 24 und § 26 TabStG).
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
- Statistisches Bundesamt Deutschland, Tabaksteuerstatisik
- Tabaksteuergesetz in der ab 1. April 2010 geltenden Fassung
- Tabaksteuerverordnung in der ab 1. April 2010 geltenden Fassung
- Bundesministerium der Finanzen, Tabaksteuer
- Höhere Tabaksteuer spart jährlich 2,2 Milliarden Euro
- Zoll.de mit Informationen zur Tabaksteuer
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Ulrike Fokken, Carsten Germis: Kampf gegen Terror: Höhere Steuern für mehr Sicherheit Der Tagesspiegel, 19. September 2001
- ↑ a b [1], Statistisches Bundesamt Vergleich .
- ↑ [2], Statistisches Bundesamt Statistik über das Steueraufkommen, Tabelle 1.4, Seite 17.
- ↑ Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren [3]
- ↑ http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand/Tabak/tabak_node.html
- ↑ http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe/Tabak/tabak_node.html
- ↑ http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerentstehung-Steuerschuldner/steuerentstehung-steuerschuldner_node.html
- ↑ http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Besteuerungsverfahren/besteuerungsverfahren_node.html#doc201230bodyText4
- ↑ http://www.daft.de/pmwiki.php/Artikel/PfeifentabakTabaksteuerUndZoll
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43078639.html
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14357771.html
- ↑ http://www.zeit.de/1991/11/rauchen-fuer-waigel
- ↑ http://www.mea.uni-mannheim.de/uploads/user_mea_discussionpapers/5uqp07hufn8pvhnj_mamo_08-09-04kurz.pdf
- ↑ http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Policy/HWWI_Policy_Paper_1-28.pdf
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/politik/tabaksteuer-geld-das-sich-in-rauch-aufloest-1.1015948
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79805332.html
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/politik/tabaksteuer-geld-das-sich-in-rauch-aufloest-1.1015948
- ↑ http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704052.pdf
- ↑ http://www.netdoktor.de/News/Tabaksteuer-Erhoehung-in-Et-1098412.html Stufenplan zur Tabaksteuererhöhung 2003/2004
- ↑ www.ad-hoc.de Raucherquote bei Jugendlichen