Taschenwagen

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Teil des Jumbo-Wagens der Hupac, der für den Transport eines Sattelaufliegers eingerichtet ist
Ein zum Verladen angehobener Sattelauflieger

Ein Taschenwagen ist ein Güterwagen, der speziell für den Transport von LKW- Sattelanhängern konzipiert wurde. Dieser Waggon zählt zur Gruppe der Flachwagen in Sonderbauart mit Drehgestellen und wird im kombinierten Verkehr (KV) eingesetzt. Der Name dieser Güterwagen kommt daher, dass sich zwischen den Langträgern sogenannte Taschen befinden, in denen die Räder der Sattelanhänger liegen.

Als Flachwagen trägt er den UIC-Gattungsbuchstaben S und, da er für den Transport von Straßenfahrzeugen auf einer Ebene vorgesehen ist, den Kennbuchstaben d. Da in einem Taschenwagen auch das Befördern von Containern möglich ist, trägt er das UIC-Gattungszeichen Sdgs. Der Kennbuchstabe g steht in diesem Zusammenhang für „Container bis 60 Fuß“ und das kleine s für die zugelassene Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Die Wagen tragen auf der Längsseite ein gelbes Dreieck mit einem schwarzen P. Die ersten Taschenwagen wurden in Deutschland bereits 1972 gebaut und den Anforderungen entsprechend weiter entwickelt.

Aufbau

Damit das Umgrenzungsprofil des Wagens möglichst klein ist, ist er mit Außenlangträgern ausgestattet, die Platz für das Fahrwerk des Sattelanhängers lassen. Der Sattelanhänger wird mit seinem Königszapfen durch eine Kupplungsplatte, die sich auf einem Stützbock befindet, gesichert, daneben werden noch seine Räder mit Keilen arretiert. Mit Rücksicht auf die Lebensdauer des Königszapfens sind beladene Wagen als Vorsichtssendung mit 3 Ausrufezeichen zu behandeln, eine Vorschrift, die auch mit einem Abstoß- und Ablaufverbot verbunden ist. Auf dem Langträger sind meistens Containertragzapfen vorhanden, damit ein freizüger Einsatz in KV-Zügen erfolgen kann und damit er auf dem Rückweg nicht zwingend wieder mit einem Sattelauflieger beladen werden muss. Neue Wagen haben einen höhenverstellbaren Stützbock, der auch in der Wagenlängsrichtung verschoben werden und somit den unterschiedlichen Sattelaufliegern angepasst werden können.

Anforderungen an den Sattelanhänger

Es können nur codifizierte, für den Bahntransport zugelassene Sattelanhänger verladen werden, da die Verladung mit einem Kran oder einem mobilen Verladegerät vorgenommen wird, das auf Greifkanten angewiesen ist. Der Sattelanhänger wird in den Wagen gehoben, fährt also nicht auf den Wagen. Für die Verladung muss auch der hintere Unterfahrschutz hochgestellt und falls eine Luftfederung vorhanden ist, diese entlüftet werden.

Es wird erwartet, dass die europäischen Bahngesellschaften ihre Taschenwagen in Zukunft umbauen müssen, wenn die EuroCombi-LKWs in vielen Ländern zugelassen werden, da deren Auflieger nicht nur andere Maße, sondern auch eine andere Aufteilung der Achsen aufweist.

Typen

T1 (Sdgkms 707)

Die Urmutter aller Taschenwagen entstand bereits 1973. Von den damals noch als Skss-z 707 bezeichneten Drehgestell-Flachwagen wurden von der Deutschen Bundesbahn insgesamt 700 Stück beschafft, von anderen europäische Bahngesellschaften wurden baugleiche Wagen angeschafft. Zentrale Merkmale dieser Wagen sind eine Länge über Puffer von 16.440 mm und eine Lastgrenze von 33 Tonnen. Beides erwies sich mit der Zeit durch immer größere Sattelauflieger als zu gering. Dieser nach UIC-Merkblatt 571-4 gebaute Güterwagen erhielt ab etwa 1980 das UIC-Gattungszeichen Sdkms(s) mit der Bauartnummer 707.


T3 (Sdgmns 743)

Sdgmns=743
Sdgmns=743

Als Folge des zu kleinen T1 entstand Anfang der 1990er der T3. Dieser Wagen ist mit 18.340 mm fast 2 m länger und hat eine Lastgrenze von 69 t, so dass zumindest vor dem Hintergrund dieser Werte jeder heute zulässige Auflieger transportiert werden kann. Für den Transport von Containern ist die Länge allerdings ungünstig.

T4

Der bisher nur von der Hupac AG beschaffte T4 hat nun eine Ladelänge von 18.280 mm, wie sie heute auch bei einteiligen Containertragwagen üblich ist. Die Lastgrenze beträgt 69 t für Container und 38 t für Auflieger.

Sdggmrs 744 / Sdggmrs 739

Bei diesem Wagen handelt es sich um einen Gelenkwagen mit drei 2-achsigen Drehgestellen. Die 270 ausschließlich für die DB gebauten Wagen sind zu einer Hälfte ein reiner Containertragwagen mit einer Ladelänge von 16.100 mm und auf der anderen Seite ein dem T3 ähnlicher Taschenwagen. Die Bauart 739 ist dabei für 140 km/h zugelassen, ansonsten identisch.

T2000 (Sdggmrss736)

Ein weiterer Gelenkwagen ist der T2000, der im Aufbau dem T4 entspricht, allerdings nur je Seite einen 45'-Container aufnehmen kann.

T3000

Der T3000 ist eine Weiterentwicklung des T2000, bei dem auch moderne sogenannte Megatrailer mit einer Innenhöhe von 3 m transportiert werden können. Diese Auflieger haben einen tiefer über der Schienenoberkante liegenden Boden.

Sonstiges

Taschenwagen werden für die Modelleisenbahn in Spur H0 u. a. von Roco und Märklin, in Spur TT von der Firma Tillig sowie in Spur N von Roco und Trix angeboten, wobei es sich bei all diesen Modellen um den Typ T1 handelt. Lediglich von zwei kleineren Herstellern gibt es den T3 (Hobbytrade) und T4.1 (Kombimodell). Letzterer hat auch weitere Typen angekündigt.

Literatur- und Quellenangaben

  • Helmut Behrends, Wolfgang Hensel, Gerhard Wiedau: Güterwagen-Archiv. Band 2. Transpress-Verlag, Berlin 1989, ISBN 3-344-00330-5.