Transportunternehmen

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Ein Transportunternehmen ist in seiner reinen Form nur für den Transport und Vertrieb von Gütern zuständig. Für die Mischform und den Transport von Personen siehe Verkehrsunternehmen.

Pflichten des Disponenten

Ein Disponent hat die Aufgabe, die zu transportierenden Güter mit dem vorhandenen Fuhrpark und koordiniert mit den Arbeitskräften (Berufskraftfahrern) vom Umschlagplatz des Lieferanten zum Umschlagplatz (Kunde) bringen zu lassen. Er muss die notwendigen Unterlagen Lieferschein, Frachtbrief und die sonstigen erforderlichen Dinge veranlassen und die Waren auf die Fahrzeuge verteilen lassen.

Die Ladetätigkeit obliegt entgegen landläufiger Meinung nicht dem Fahrer, der laut Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen lediglich für den eigentlichen Transport zuständig ist. Die Lademeister und die Lader sind die Erfüllungsgehilfen des Disponenten.

Pflichten des Spediteurs

Dabei hat der Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, die der Disponent auch kennen und berücksichtigen sollte. Das Transportunternehmen muss bei diesen Verstößen aufgrund eines relativ neuen Urteils nämlich in beträchtlicher Höhe mithaften. Für die Ladungssicherung ist der Fahrer genauso zuständig, wie für die Einhaltung der sonstigen Verkehrsbestimmungen, insbesondere die der Sonn- und Feiertagsfahrverbote, aber auch der Durchfahrverbote im Transitverkehr. Die Auslagen des Fahrers im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit (Spesen) muss das Transportunternehmen ersetzen, zusätzlich zum festgelegten Entgelt für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer.

Möbelspediteure/Speditionen die Umzüge mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen benötigen in Deutschland eine Lizenz, Grundhaftung sind 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt. Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere.

Verkehrsarten

Als Nahverkehr wird laut Bundesamt für Güterverkehr ein Umkreis von 50 bis 75 Kilometer angesehen, dann folgt der Bezirksverkehr im Radius von 150 Kilometer, alles andere ist innerdeutscher Fernverkehr. Darüber hinaus gibt es noch den grenzüberschreitenden Verkehr. Von den Fahrern wird der Typ gerne als International definiert.

Nahverkehr im engeren Sinne ist vor allen Dingen der Verteilerverkehr, meist mit kleineren Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das sind vor allem auch die Sprinter der Postdienstleister, aber auch Lieferanten von Lebensmitteln bzw. Speditionsunternehmen.

Siehe auch

Weblinks