Treponema pallidum

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Treponema pallidum
Treponema pallidum (Kultur)

Treponema pallidum (Kultur)

Systematik
Abteilung: Spirochaetes
Klasse: Spirochaetes
Ordnung: Spirochaetales
Familie: Spirochaetaceae
Gattung: Treponema
Art: Treponema pallidum
Wissenschaftlicher Name
Treponema pallidum
(Schaudinn & Hoffmann 1905) Schaudinn 1905
Unterarten

Treponema pallidum (griech τρέπειν „drehen,“ νήμα „Garn“; lat. pallidus „blass“) ist ein schraubenförmig gewundenes Bakterium aus der Familie der Spirochäten. Die Spezies wird in mehrere Subspezies (spp.) unterteilt: Bei der Subspezies Treponema pallidum spp. pallidum handelt es sich um den Erreger der Syphilis. In dem vom Ulcus durum, dem Primäraffekt der Syphilis, abgesonderten Sekret ist es in großer Zahl nachweisbar. Die Subspezies T. pallidum spp. endemicum ist Erreger der nicht-venerischen Syphilis (Bejel), T. pallidum spp. pertenue der Framboesie und T. pallidum spp. carateum der Pinta.

[Bearbeiten] Eigenschaften

Das Bakterium ist 5–15 µm lang und 0,2 µm breit, besitzt 10–20 Windungen und kann sich durch Rotation um seine Längsachse bewegen. Aufgrund der feinen Struktur ist die Darstellung mit Färbungen in der Mikroskopie schwer möglich, die Methode der Dunkelfeldmikroskopie lässt aber Lebendbeobachtungen zu. Ein kultureller Nachweis ist bislang nicht möglich.

[Bearbeiten] Geschichte

Nachdem jahrelang vergeblich nach dem Erreger der Syphilis gefahndet worden war, gelang Fritz Schaudinn und Erich Hoffmann an der Berliner Charité 1905 der erste mikroskopische Nachweis.

[Bearbeiten] Behandlung

Treponema-Bakterien sind leicht mit hochdosierten Antibiotika zu behandeln. Jedoch ist die Behandlung der Syphilis, der erzeugten Krankheit durch Treponema pallidum, im Krankenhaus ratsam, da bei derartig hoher Dosierung des Antibiotikums Reaktionen des Körpers wie Schüttelfrost, Krämpfe usw. auftreten können (Jarisch-Herxheimer-Reaktion). Ein serologischer Bluttest kann die spezifischen Antikörper leicht ausfindig machen (Titerwert). Die Bakterien selbst können im Blut nicht nachgewiesen werden. Der Erregernachweis ist meldepflichtig.

Gesundheitshinweis
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