Umweltgefährliche Stoffe

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Als umweltgefährliche Stoffe werden im Chemikalien- und Verkehrsrecht Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.[1]

Im Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) steht als Wortlaut umweltgefährdender Stoff, und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Gefahrnummer 90 gefordert, sofern keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen.[2]

Umweltgifte werden oft als begünstigend für Krankheiten oder Artensterben angeführt, beschränken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkömmlichen Sinn. Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen „Umweltchemikalie“ und „(Umwelt)schadstoff“ findet sich weder in der Fach- noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur.

Geschichte

Ursprünglich wurden Umweltchemikalien im ersten Umweltaktionsprogramm der deutschen Bundesregierung (Lit.: Dt. Bundestag, 1971) beschrieben als „Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insbesondere den Menschen, zu gefährden. Hierzu gehören chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs […]“. Diese Definition entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Verständnis von Schadstoffen. Mit der Revision des ADR von 2009 wurde diese Kategorie auch im ADR eingeführt, vorher war sie schon im IMDG und ADN.

Einstufung nach Stoffrichtlinie

Umweltgefährlich


Veraltendes EU-Gefahrensymbol N

Aquatische Umwelt:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
    • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • Gefahrensymbol N nicht vorgeschrieben:
    • R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
    • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    • R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Nichtaquatische Umwelt:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 54 Giftig für Pflanzen.
    • R 55 Giftig für Tiere.
    • R 56 Giftig für Bodenorganismen.
    • R 57 Giftig für Bienen.
    • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

Ozonschicht:

  • Gefahrensymbol N – Umweltgefährlich:
    • R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.

Einstufung nach CLP/GHS

GHS-Piktogramm 09

Die Einstufung von gewässergefährdenden Stoffen nach GHS (CLP-Verordnung) orientiert sich an folgenden Grundelementen:

  • akute aquatische Toxizität
  • chronische aquatische Toxizität
  • potentielle oder tatsächliche Bioakkumulation
  • Abbaubarkeit

Kategorien

  • Gewässergefährdend
    • Aquatic Acute 1
    • Aquatic Chronic 1
    • Aquatic Chronic 2
    • Aquatic Chronic 3
    • Aquatic Chronic 4
  • Schädigt die Ozonschicht
    • Ozone

Einstufung nach Gefahrgutrecht

Piktogramm für den Transport
  • Klasse 9, Verpackungsgruppe III
    • Umweltgefährdende Stoffe
      • Wasserverunreinigende feste Stoffe
      • Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
      • Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen

Einstufung nach Gefahrgutrecht – See

Im Bereich des Seetransportes gibt zusätzlich die Unterteilung

  • non marine pollutant
  • marine pollutant
  • very marine pollutant

Beispiele

Eine vollständige Auflistung der in Wikipedia mit einem Artikel vertretenen umweltgefährlichen Stoffe findet sich in der Kategorie Umweltgefährlicher Stoff.

Einzelnachweise

  1. Deutsches Chemikaliengesetz (ChemG) § 3a vom 20. Juni 2002 BGBl. I 2002 S. 2090, zuletzt geändert durch Art. 231 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
  2. ADR 2007 5.3.2.3 Meaning of hazard identification numbers, deutsch Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr

Literatur

  • Dt. Bundestag, 6. Wahlperiode (Hrsg.): Umweltprogramm der Bundesregierung 1971. Umweltplanung. Dt. Bundestag, Bonn 1979, Drucks. VI/2719
  • Bernd Beek, Horst Neidhard, Günther Neumeier, Wolfgang Lohrer: Substitution umweltgefährlicher Stoffe Wissenschaftsmagazin Ökologie 8, S. 77–90 (1985) Technische Universität Berlin
  • Helmut Greim: Chemikalien mit endokrin wirksamem Potenzial: eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit? Angewandte Chemie 117(35), S. 5704–5711 (2005), ISSN 0044-8249

Siehe auch

Weblinks