Vermögen (Wirtschaft)

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In den Wirtschaftswissenschaften steht Vermögen für den in der Recheneinheit „Geld“ ausgedrückten und damit bilanzierbaren Wert der Gesamtheit aller Güter und Ansprüche auf Güter (zum Beispiel Geld, Aktien, Anleihen etc.) im Eigentum eines Menschen oder einer Körperschaft. Die Vermögensverwaltung ist eine Finanzdienstleistung.

Vermögensarten

Vermögen wird in einer Bilanz auf der Aktivseite verbucht und besteht aus Sach- oder Realvermögen (Eigentumsrechten) und Finanz- oder Geldvermögen (Forderungsrechten). Typische Arten von Geldvermögen sind Bargeld, Bankguthaben, Forderungen, und börsennotierte Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen. Typische Arten von Realvermögen sind Eigentumsrechte an Gütern wie Immobilien, an nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen, an Produktionsmitteln oder Rohstoffen und an Ideen (Patente).

In einer Bilanz unterscheidet man zusätzlich Bruttovermögen (Sachvermögen + Geldvermögen) und Rein- oder Nettovermögen (Bruttovermögen - Verbindlichkeiten), Brutto-Geldvermögen und Netto-Geldvermögen (Brutto-Geldvermögen − Verbindlichkeiten). Das Nettovermögen heißt auch Eigenkapital.

Vermögenswerte können im Inland wie im Ausland (Auslandsvermögen) bestehen.

Staatliche Einflussnahme

Vermögen wird in einigen Staaten (darunter die Schweiz, Großbritannien und die USA) mit einer Vermögensteuer belastet. In Deutschland wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Da private Vermögensbildung eine Alternative zur staatlichen Altersvorsorge darstellt, wird sie von einigen Staaten gefördert. Siehe auch Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, Altersvorsorgezulage.

Vermögen im betriebswirtschaftlichen Sinn

Das Betriebsvermögen bezeichnet den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens, das neben rein materiellen Gütern (z. B. Kassenbestand, Immobilien, Maschinen, Beteiligungen) auch den Gegenwert geistigen Eigentums (z. B. Patente, Markennamen) umfasst. Das Betriebsvermögen stellt eine der wesentlichen Größen dar zur Bewertung eines Unternehmens bzw. einer Aktie im Rahmen der Fundamentalanalyse.

Einen besonderen Faktor des Betriebsvermögens bildet das Humanvermögen, also die Summe der Potenziale der Beschäftigten des Betriebes.

Vermögen im volkswirtschaftlichen Sinn

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) definiert das Volksvermögen im Rahmen der Vermögensbilanz als die Summe aller Reinvermögen innerhalb einer Volkswirtschaft. Im Rahmen der Vermögensrechnung werden die Bestände an Sachgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.

Das Europäische System Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) stellt in der Aufstellung von Vermögensbilanzen den Vermögenswerten, den Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) die Verbindlichkeiten, die Passiva gegenüber. Der Saldo ist das Reinvermögen. Dieser wird für die Volkswirtschaft insgesamt als das Volksvermögen bezeichnet.

In finanziellen Vermögensbilanzen werden den Forderungen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt, der Saldo ist das Nettogeldvermögen. Diese finanziellen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank aufgestellt und veröffentlicht.

Die Vermögensgüter bestehen aus den produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die produzierten Vermögensgüter bestehen aus den Anlagegütern (Anlagevermögen) und den Vorräten und den Wertsachen.

Die nichtproduzierten Vermögensgüter bestehen aus den nichtproduzierten Sachvermögen wie Grund und Boden, Bodenschätze, freie Tier- und Pflanzenbestände und Wasserreserven sowie aus den immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern wie Patente, Nutzungsrechte, aktivierte Firmenwerte und sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögenswerte.

Das Statistische Bundesamt definiert: „Die Sachanlagen sind materielle Anlagegüter. Zu ihnen zählen die Wohnbauten, die Nichtwohnbauten, die Ausrüstungen sowie die Nutztiere und Nutzpflanzungen. Umgangssprachlich wird der Begriff Sachvermögen oft in einem weiteren Sinne als Pendant zum Geldvermögen, also synonym zum nichtfinanziellen Vermögen oder zum Bestand an Vermögensgütern verwendet.“[1]

Vermögensverteilung

Weltweit

Verteilung des globalen privaten Vermögens im Jahr 2009 (in Prozent pro Zehntel der erwachsenen Bevölkerung)

Die Vermögensverteilung vergleicht das Vermögen verschiedener Teile oder Gruppen in einer Gesellschaft.

Das weltweite Vermögen ist sehr stark ungleich verteilt. Das reichste Prozent der Weltbevölkerung besaß 40 % des Weltvermögens. Die reichsten 10 % besaßen zusammen 85 % des Weltvermögens. Im Gegensatz dazu besaßen die ärmeren 50 % der Weltbevölkerung zusammen nur 1 % des weltweiten Vermögens.[2]

Anteile verschiedener Gebiete an der Weltbevölkerung und am globalen privaten Vermögen im Jahr 2009 (in Prozent)

(*) LA. = Lateinamerika (Südamerika und Zentralamerika) (**) Reiches Asien = hier im Wesentlichen Japan, Südkorea, Taiwan, Australien, Neuseeland

Deutschland

Auch in Deutschland ist das Vermögen sehr ungleich verteilt. 10 % der Bevölkerung besitzen im Jahr 2007 über 60 % des Vermögens, die reichsten 5 % der Bevölkerung 46 %, das reichste Prozent bereits 23 %. In Deutschland nimmt die Ungleichverteilung seit Mitte der 1990er Jahre zudem stark zu.[3]

Weblinks

Wiktionary: Vermögen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Einkommen und Vermögen, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2008)
  • Merrill LynchWorld Wealth Report (Memento vom 30. Dezember 2008 im Internet Archive)“, Juni 2008. (Statistik über die Personen mit dem größten Nettovermögen der Welt.) Abgerufen 17. Juli 2008. (PDF-Datei, 7 kB)

Einzelnachweise

  1. Definition „Sachanlagen“ des Statistischen Bundesamtes
  2. Pioneering Study Shows Richest Two Percent Own Half World Wealth, UNU-WIDER
  3. Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 4/2009 (PDF; 276 kB), S. 59.