Viertes Konzil von Konstantinopel (879/880)

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4. Konzil von Konstantinopel
5. Oktober 869 – 28. Februar 870
Akzeptiert von

römisch-katholische Kirche

Einberufen von Kaiser Basileios I. und Papst Hadrian II.
Präsidium

Päpstliche Legaten

Teilnehmer
Themen

Photios-Schisma, kirchliche Überlieferung, Bilderverehrung, menschliche Seele, Leitung der Kirche, Vorrangstellung Roms

Dokumente

27 Kanones (griech.)
14 Kanones (lat.)

Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios).

Cesare Nebbia (1536–1614): 4. Konzil von Konstantinopel

869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt. Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt:

„Während das Alte und das Neue Testament lehren, der Mensch habe nur eine denkfähige und vernünftige Seele (unam animam rationabilem et intellectualem) und alle gottesgelehrten Väter und Lehrer der Kirche eben diese Meinung bekräftigen, sind einige, auf die Erfindungen der Bösen eingehend, zu solcher Frevelhaftigkeit herabgesunken, unverschämterweise den Lehrsatz vorzutragen, er habe zwei Seelen (duas eum habere animas); weiterhin versuchen sie, in gewissen unvernünftigen Bemühungen mit Gelehrsamkeit, welche sich als töricht erwiesen hat, ihre eigene Häresie zu bekräftigen. Daher beeilt sich diese heilige und universelle Synode, diese nichtsnutzige Meinung, die da keimen will wie das übelste Unkraut, auszureißen, und indem sie in der Hand die Wurfschaufel der Wahrheit trägt und die ganze Spreu einem unauslöschlichem Feuer übergeben und die Tenne Christi rein machen will, verflucht sie die Urheber und Vertreter dieser Gottlosigkeit und alle, die in diesen Dingen Ähnliches gelten lassen, mit lauter Stimme. Sie bestimmt und gibt bekannt, daß hinfort niemand in irgendwelcher Weise die Grundsätze der Urheber dieser Gottlosigkeit besitzen und aufbewahren dürfe. Wenn aber einer sich herausnehmen sollte, im Gegensatz zu dieser heiligen und großen Synode zu handeln, so sei er verflucht und ausgeschlossen vom Glauben und Kult der Christen.[1]

Im Jahre 879/80 gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, bei dem Photios wieder voll rehabilitiert wurde – unter Zustimmung von Papst Johannes VIII. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich des päpstlichen Jurisdiktionsprimates: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten ein Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate. Dieses Konzil sprach sich auch für die Unveränderbarkeit des Glaubensbekenntnisses und damit gegen die Zufügung der Wendung Filioque aus.

Das 879er Konzil wird von einigen Vertretern der byzantinisch-orthodoxen Kirche als achtes Ökumenisches Konzil gezählt. Von der katholischen Kirche wurde es 200 Jahre lang akzeptiert, seit Gregor VII. wird es jedoch, vor allem wegen der Filioque-Frage, nicht als allgemeines Konzil anerkannt. Die Erklärung von Bari (1987) der Gemeinsamen Kommission für den Dialog zwischen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche nennt es jetzt aber »das 879/80 gemeinsam durch die beiden Kirchen gefeierte Konzil«.[2] Die Erklärung von Valamo (1988) derselben Kommission nennt es das »Konzil der Hagia Sophia (879/880)« und zählt seinen Kanon 1 zu den Kanones, »die im Gesamt der Kirchen des Ostens und des Westens angenommen wurden«[3]

Beide Konzilien haben die Dogmen des Zweiten Konzils von Nicäa voll akzeptiert und dieses als siebtes ökumenisches Konzil gezählt.

Siehe auch

Quellen

  1. "Veteri et novo testamento unam animam rationabilem et intellectualem habere hominem docente, et omnibus deiloquis patribus et magistris ecclesiae eamdem opinionem asseverantibus, in tantum impietatis quidem, malorum inventionibus dantes operam, devenerunt, ut duas eum habere animas impudenter dogmatizare, et quibusdam irrationalibus conatibus per sapientiam, quae stulta facta est, propriam haeresim confirmare pertentent.
    Itaque sancta haec et universalis synodus, veluti quoddam pessimum zizanium, nunc germinantem nequam opinionem, evellere festinans; imo vero ventilabrum in manu veritatis portans, et igni inextinguibili transmittere omnem paleam, et aream Christi mundam exhibere volens, talis impietatis inventores et patratores, et his similia sentientes, magna voce anathematizat, et definit, atque promulgat, neminem prorsus habere, vel servare quoquo modo statuta huius impietatis auctorum.
    Si autem quis contraria gerere praesumpserit huic sanctae et magnae synodo, anathema sit, et a fide atque cultura christianorum alienus." Concilium Constantinopolitanum IV – Documenta
  2. Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche, Erklärung »Glaube, Sakramente und Einheit der Kirche« (Bari 1987) Nr. 53, deutsche Übersetzung in: Die deutschen Bischöfe, Ökumene-Kommission (Hrsg.), Die Eucharistie der einen Kirche. Dokumente des katholisch-orthodoxen Dialogs auf deutsche rund internationaler Ebene. 3. erw. Auflage (Bonn 1995) 47.
  3. Ebd. 57.

Literatur

  • Johan Meijer, A successful council of union. A theological analysis of the Photian synod of 879–880. Thessalonike 1975.

Weblinks