Zweites Laterankonzil
| 2. Konzil im Lateran | |
|---|---|
| Datum | Beginn am 4. April 1139 |
| Akzeptiert von | Römisch-Katholische Kirche |
| Vorangehendes Konzil | Erstes Laterankonzil |
| Nächstes Konzil | Drittes Laterankonzil |
| Einberufen von | Papst Innozenz II. |
| Präsidium | Papst Innozenz II. |
| Beteiligung | etwa 1000 Kleriker |
| Diskussionsthemen | Beendigung des Schisma Anaklets II., Exkommunikation Arnolds von Brescia und Roger II. von Sizilien, Zölibat, Simonie, Zinsnahme, Buße |
| Konzilsdokumente | Mehrere Kanones |
| Liste ökumenischer Konzilien | |
Das Zweite Laterankonzil tagte 1139 im Lateran in Rom als das 10. ökumenische Konzil der katholischen Kirche. Unter Vorsitz Papst Innozenz II. versammelten sich etwa 1000 Teilnehmer.
Das Konzil befasste sich mit der Beendigung des Schisma von 1130. Nachdem Gegenpapst Anaklet II. im Jahr 1138 gestorben und sein kurzfristiger Nachfolger Viktor IV. zum Rücktritt bewegt werden konnte, wurden die Anhänger der beiden formell in die Kirchengemeinschaft aufgenommen, jedoch - entgegen vorheriger Zusagen - ihrer Ämter enthoben.
Das Konzil bekräftigte auch die Zölibatsverpflichtung für Priester. Weitere Themen waren Simonie, Zinsnahme und die Buße. Es verbot auch mit Blick auf die Doppelklöster das gemeinsame Chorgebet von Nonnen, Kanonikern und Mönchen.[1]
Es exkommunizierte Arnold von Brescia und Roger II. von Sizilien.
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Das Konzil erließ auch eine schwer verständliche Bestimmung betreffend den Einsatz der Armbrust. Die häufig anzutreffende Behauptung, der Gebrauch der Armbrust sei für den Kampf von Christen gegen Christen untersagt worden, findet im Wortlaut des Beschlusses (Nr. 29: "artem ballistariorum et sagittariorum adversos Christianos et catholicos exerciti sub anathemate prohibent") keine Stütze, da die sagittarii (normale Bogenschützen) zusammen mit den ballistarii (Armbrustschützen) genannt sind und ein Verbot auch des Bogenschießens unmöglich gemeint sein konnte. Außerdem fehlt die ausdrückliche Erlaubnis, die Armbrust gegen die Feinde des Christentums einzusetzen. Die Bestimmung bleibt somit schwer verständlich. Da von "artem" (der Kunst) die Rede ist, könnte ein Kunst- oder Wettschießen auf Menschen gemeint sein.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Edeltraud Klueting: Monasteria semper reformanda. Kloster- und Ordensreformen im Mittelalter. Münster, 2005 S.57
[Bearbeiten] Siehe auch
Ökumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen:
Nicäa I | Konstantinopel I | Ephesos | Chalcedon | Konstantinopel II | Konstantinopel III | Nicäa II
Weitere ökumenische Konzilien der römisch-katholischen Kirche:
Konstantinopel IV | Lateran I | Lateran II | Lateran III | Lateran IV | Lyon I | Lyon II | Vienne | Konstanz | Basel/Ferrara/Florenz | Lateran V | Trient |
Vatikan I | Vatikan II