Vorwerk

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Vorwerk (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der Begriff im ursprünglichen Sinn: Schloss Bremervörde mit dem befestigten Vorwerk (B)

Ein Vorwerk ist ein landwirtschaftlicher Gutshof oder ein gesonderter Zweigbetrieb eines solchen. Der Begriff hat sich im Laufe der Geschichte mehrfach in seiner Bedeutung geändert und kann daher auf verschiedene Art verwandt werden.

Ursprünglich lagen die zugehörigen landwirtschaftlichen Güter meist außerhalb von und unmittelbar vor Befestigungsanlagen oder Burgen und wurden daher häufig als „Vorwerk“ bezeichnet. Später wurde die Bezeichnung allgemein üblich und bezeichnete bis ins 18. Jahrhundert hinein Gutshöfe mit Gutsbetrieb oder auch für sich stehende Meierhöfe. Auf größeren Gütern mit umfangreichen Landflächen gab es oft neben dem Hauptbetrieb kleinere und entfernt liegende Zweigbetriebe. Diese wurden gegen Ende des 18. Jahrhunderts hin ebenfalls häufig als „Vorwerk“ bezeichnet und im 19. Jahrhundert wurde der Begriff schließlich nur noch in diesem Sinne verwendet. Eine gelegentlich in offiziellen Dokumenten verwendete Begriffsbezeichnung für „Vorwerk“ ist pertinentia.[1] In Ortsnamen und Flurbezeichnungen kann das Wort aber auch noch in seiner alten Bedeutung vorhanden sein.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. E. Habel und F. Gröbel: Mittellateinisches Glossar, Schöningh UTB, (1989, unveränderter Nachdruck 2008), Spalte 287

[Bearbeiten] Literatur

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