Weiße Folter

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Unter dem euphemistischen Begriff Weiße Folter werden solche Foltermethoden zusammengefasst, die zwar in ihrer Anwendung und ihrer unmittelbaren Wirkung unsichtbar sind, jedoch die Psyche des betroffenen Menschen angreifen und mitunter dauerhaft erheblich schädigen oder sogar zerstören können. Synonym wird der Ausdruck Saubere Folter (torture propre) verwendet.

[Bearbeiten] Wirkung

Weiße Folter arbeitet nicht mit ausdrücklich physischer Gewaltanwendung (etwa Schlägen, bleibende Narben bildenden Elektroschocks, Verstümmelung), sondern mit Mitteln, die in erster Linie Wirkung auf die Psyche des Opfers haben, wobei hier Übergänge zur Gewalt gegen den Körper der gefolterten Person mitunter fließend sind und sich psychische Folterungen in psychosomatischen Auswirkungen zeigen können. Weiße Folter arbeitet nicht mit physischer Gewalt, nicht mit Schlägen oder Elektroschocks, sondern es stirbt dabei ein Mensch in seiner seelischen Substanz, während die äußere Hülle unversehrt bleibt (siehe unten Margrit Schiller, Seite 138).

[Bearbeiten] Methoden

Die bekannteste Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Deprivation und der sensorischen Deprivation weitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Zeitungslektüre, Radio-, Fernsehkonsum) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird. Sie bewirkt unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems sowie der Wahrnehmung und der kognitiven Leistungsfähigkeit und zielt auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen etwa zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.

Weitere Methoden der Weißen Folter sind beispielsweise der strafend eingesetzte Schlafentzug, Reizentzug (etwa Dunkelhaft oder langer Aufenthalt in einer Camera silens), Scheinhinrichtungen, auch weniger geläufige Folterarten wie Sauerstoffmangel-Folter oder Waterboarding (die Gefolterten meinen reflexbedingt, unter einem nassen Tuch, auf das Wasser geschüttet wird, ertrinken zu müssen), Stehenlassen in angespannter Haltung, Kitzeln, Erregen von Übelkeit bei Menschen mit Kinetose sowie allgemein entwürdigende und entmündigende Behandlung: Nacktheit, gezieltes Verwahrlosen-Lassen, Verlangen totaler Unterordnung, Behandlung als „krank“ oder „gestört“ auch mit „Schocktherapien“ („Insulinschocktherapie“, „Elektrokrampftherapie“), Verletzung des Schamgefühls und provozierte Desorientierung, z. B. durch Fixierung/Fesselung auf einem dreidimensional verstellbaren Drehsessel.

Im fließenden Übergang zur körperlich schädigenden Folter werden u. a. folgende Methoden angewandt: Schütteln (vgl. hierbei bereits beschriebene körperliche Schäden/Todesfolgen ähnlich denen des Schütteltraumas), bewusste Unterkühlung oder Überhitzung im Raum des Gefangenen (vgl. Dehydratationssyndrome), Beschallung der Gefangenen mit ohrenbetäubendem Lärm (vgl. Hörschäden wie bleibende Ohrgeräusche und objektivierbare Hörminderungen).

[Bearbeiten] Literatur

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