Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2009/August

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...und ähnliche computergenerierte (!) Dateien, die die relative Namenshäufigkeit in deutschen Landkreisen darstellt. Sieht jemand SH (Kartn freigegeben unter CC-nc, letztlich aber doch kein menschliches Werk). [[ Forrester ]] 06:24, 1. Aug. 2009 (CEST)

Wo soll da die SH sein? Selbst wenn´s ein Mensch gezeichnet hätte, die Grenzen sind keine geistige Leistung, sondern amtlich festgelegt und die Landkreise einfärben ist nun auch nicht unbedingt so besonders schöpferisch...
Zum Freigabetext, den finde ich nämlich irgendwie witzig: „Für öffentlich frei zugängliche Wikiprojekte ist im Rahmen der Wiki-Aktivitäten die kommerzielle Verwertung zugelassen (CC by-sa).“ Da hat jemand so gar nicht verstanden, was die Lizenz überhaupt besagt... -- Chaddy · D·B - DÜP 12:51, 1. Aug. 2009 (CEST)

Umgesetzt. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:23, 1. Aug. 2009 (CEST)

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Ist ein Feuerwehrwappen ein amtliches Werk? Danke für die Antworten, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:54, 3. Aug. 2009 (CEST)

Möglicherweise ja. Dieses Wappen hat aber jedenfalls keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 6. Aug. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 6. Aug. 2009 (CEST)

Das abgebildete Werk ist vermutlich auf Grund des Alters nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Ist denn das Foto selbst geschützt oder handelt es sich um eine Repro? -- Suhªdi 19:19, 2. Aug. 2009 (CEST)

Ungeschützte Repropruktionsfotogfrafie ist es leider nur, wenn es was zweidimensionales abbildet. Und das sieht mir verdachtig nach einem dreidimesionallen Objekt aus. Wobei hier zu erwähnen ist, dass z.B. beim enscannen einer Münze, auch kein Schutz endsteht (Abbildung auf technischem Weg erstellt = eine einzige „richtige“ Einstellung). Nur sieht mir das hier sehr nach einen manuelen Foto aus, also ist leider der Schutz als Lichtbild zu bejahen, und vermutlich sogar als Lichtbildwerk. Bobo11 21:01, 2. Aug. 2009 (CEST)
Eindeutig geschützt, bitte anmailen. [[ Forrester ]] 18:14, 8. Aug. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:28, 12. Aug. 2009 (CEST)

Hab gerade niemandem vom OTRS da. Zu prüfen wäre a) die Nutzerin (hatten wir schonmal) und b) das alter des gezeigten Fotos selbst. Ob das PD-alt ist? -- [[ Forrester ]] 10:05, 15. Aug. 2009 (CEST)

Das Foto ist das eine, die Texte anderes, vor allem der links vom Bild. Da die Ausstellung keine 25 Jahre alt und in einem Gebäude zu sehen ist, fällt der Text unters UR. (nicht signierter Beitrag von Emmaus (Diskussion | Beiträge) 21:29, 16. Aug. 2009 (CEST))
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:52, 16. Aug. 2009 (CEST)

Das Bild ist in der Dateiüberprüfung|Urheber|Lizenz|Freigabe gelandet, weil es mir (vermutlich) nicht nicht gelungen ist die Panoramafreiheit richtig anzuwenden. Ist folgende Interpretation des Entscheidungsbaums nach WP:Bildrechte#In Textform richtig:

Bild selbst erstellt? JA, weil "Keine selbst erstellten Werke sind: Kunstwerke (Ausnahmen nur bei Panoramafreiheit)" -> Ausnahme von Ausnahme = selber erstellt -> dann kann ich Lizenz frei wählen --gbeckmann Diskussion 14:15, 26. Aug. 2009 (CEST)

Was hat das mit Panoramafreiheit zu tun? -Marcela 14:22, 26. Aug. 2009 (CEST)
Es fällt mir offensichtlich schwer mein Anliegen gut zu formulieren. Mal so: Treffen die Kriterien der Panoramafreiheit auf dieses Bild zu? Wenn ja, kann ich das Bild dann als mein eigenes Werk ausweisen? --gbeckmann Diskussion 15:18, 26. Aug. 2009 (CEST)
(BK) "Bild selbst erstellt? JA," - und da ist der Fehler. Selbst erstellt heißt: Foto selbst geschossen. Da das Foto ca. aus dem Jahr 1930 stammt, nehme ich mal stark an, dass du es nicht selbst gemacht hast. Durch das Einscannen aus einem Buch erhält man keine Urheberrechte an einem Foto. Um das Bild verwenden zu können müßte entweder der Fotograf seit über 70 Jahren tot sein, eine Erlaubnis der Erben vorliegen oder wir bräuchten einen Beweis dafür, dass der Urheber anonym blieb und das Foto schon vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurde (siehe Anonymes Werk (Urheberrecht)). --Kam Solusar 15:20, 26. Aug. 2009 (CEST)
Danke für die Rückmeldung. Alles klar. Ich habe selbst die Initiative ergriffen und den Schnelllöschantrag gestellt, der inzwischen bereits ausgeführt wurde.--gbeckmann Diskussion 18:07, 26. Aug. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: gbeckmann Diskussion 18:10, 26. Aug. 2009 (CEST)

Geht das als 2D-Reproduktion durch, auch wenn das Foto von mit einer Nikon D300 angefertigt wurde? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:35, 17. Aug. 2009 (CEST)

"Erster Theil" - das th wurde doch durch die Orthographische Konferenz von 1901 abgeschafft? --Marcela 18:42, 17. Aug. 2009 (CEST)
Ja, schon, aber darum geht es doch jetzt gar nicht. Das Buch selbst ist von 1760, also längst PD-alt. Mir geht es um das Lichtbild. Ist das ein Lichtbild oder nur eine 2D-Reproduktion? Es wurde nicht mit einem Flachbettscanner, sondern mit einer Kamera aufgenommen. Für diesen Fall sind wir uns ja uneins, ob das dann noch eine 2D-Reproduktion ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:17, 17. Aug. 2009 (CEST)
Das Aufnahmegerät ist egal. Rainer Zenz hat oft genug deutlich räumliche Aufnahmen mit dem Scanner angefertigt, Beispiel: Datei:Gartenkresse.jpg, ebenso kann man mit Kameras reproduzieren. Ein Scanner ist doch auch nichts weiter als eine überdimensionale Kamera ohne Objektiv. Große Kiste mit Loch vorne drin, hinten den Scanner ankleben, fertig ist eine Kamera. --Marcela 21:09, 17. Aug. 2009 (CEST)
Ok, also ist das trotzdem eine 2D-Reproduktion. Dann ist das Problem eigentlich gelöst (der Urheber kann sich nämlich nicht entscheiden, ob er Bild-frei als Lizenz vergeben will ([1]), oder doch lieber Bearbeitungen verbieten will ([2])... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:16, 18. Aug. 2009 (CEST)
Buchrücken abschneiden, der ist 3D. Könnte als Beiwerk durchgehen, aber ohne ihn ist es klar ne 2D-Repro. --Marcela 01:20, 18. Aug. 2009 (CEST)

{{Erledigt|1=[[User:ireas|ireas]] <small>([[User talk:Ireas|talk]]’n’[[User:Ireas/Bewertung|judge]] - [[WP:DÜP|DÜP]])</small> 11:18, 9. Sep. 2009 (CEST)}} Und warum wurde das nun gelöscht? --Marcela 12:12, 9. Sep. 2009 (CEST)

Frage ich mich auch... -- Chaddy · D·B - DÜP 12:50, 9. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe das durch eine zugeschnittene Variante ersetzt, die sich unter Datei:Kleist_saemtliche_Werke_1.jpg befindet. War das nicht Euer Konsens? Oder habe ich Euch falsch verstanden? ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:55, 9. Sep. 2009 (CEST)
Achso, das ist für mich ok. Allerdings hätte das der löschende Admin in der Löschbegründung auch vermerken sollen; so kann´s ja niemand nachvollziehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:39, 9. Sep. 2009 (CEST)
Ok, wenn das so ist, alles klar --Marcela 14:15, 9. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marcela 14:15, 9. Sep. 2009 (CEST)

Beiwerk ja/nein? Bei Datei:Centre Miro-La Masia.JPG würde ich sagen, defenitiv nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:01, 20. Aug. 2009 (CEST)

Beides kein Beiwerk. Auf Commons könnte das durchgehen, falls sie da catalanisches Recht akzeptieren. --Marcela 18:23, 26. Aug. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas (talk’n’judge - DÜP) 09:46, 9. Sep. 2009 (CEST)

Die Datei zeigt ein Kunstwerk. Greift hier die Panoramafreiheit? Für mehr Details in der Sache siehe diese Zusatzinfos vom Fotografen Mbdortmund. Gruß -- Yellowcard 12:58, 4. Sep. 2009 (CEST)

Ich gehöre auch zu der Stammtisch-Ruhrgebiet-Truppe, welche an diesem Tag dort fotografierte. Bei dem Gesamtkunstwerk handelt es sich um einen Wagen, der sich über das Jahr in einer "Sondergarage" auf dem Tempelgelände befindet und das in der Regel mit einem Rolltor - blickdicht - verschlossen ist. Während des Tempelfestes aber, wird der Wagen öffentlich zur Schau gestellt und im Rahmen der großen Prozession über mehrere Kilometer außerhalb des Tempelgeländes - also im öffentlichen Raum - bewegt. Die Aufnahme entstand zwar nicht während der Prozession mit diesem Tempelwagen, aber während des Tempelfestes und der Vorbereitung zur Prozession. Ich würde das Bild also nicht unter den Gesichtspunkten der Panoramafreiheit bewerten, da das Kriterium bleibend nicht erfüllt ist. Wie verhält es sich aber mit Kunstwerken, welche bei einer Prozession, oder einem Umzug zur Schau gestellt werden. Wie sind also z.B dieses Kunstwerk des Kölner Karnevals, oder dieses der Basler Fastnacht zu bewerten? Die Analogie sehe ich zumindest gegegeben. --Wuselig 16:26, 4. Sep. 2009 (CEST)

Ich zitiere mal die der Einfachheit halber die Argumentation von meiner Benutzerseite:

"Hi Yellowcard,
der rituelle Wagen schien mir dort auf dem Tempelgelände dauerhaft außerhalb des Tempels öffentlich ausgestelllt zu sein. Es gibt dort eine Art offenen Wetterschutz, in dem der Wagen ausgestellt war. Zudem habe ich die Fotos dort gemacht, als diese Gegenstände im Rahmen einer Prozession außerhalb des Tempelgeländes öffentlich präsentiert wurden. Ich habe bei den Bildern bewusst darauf geachtet, das Knippsverbot innerhalb des Tempels zu beachten. Wir waren an diesem Tag mit mehreren Wikipedianern dort, vielleicht weiß einer der anderen, ob das mit der Panoramafreiheit hinhaut. Pittiman kommt aus Hamm, der könnte vielleicht mal prüfen, ob der Wagen dort immer steht. Ich bin mir nicht sicher.
Eine andere Überlegung ist, ob man bei einer öffentlichen Zurschaustellung religiöser Gegenstände Bilder machen darf. Auch da bin ich nicht ganz sicher, weiß aber, dass dies regelmäßig toleriert wird, etwa analog zu einer Demonstration. Der Umzug fand in drei Umgängen wesentlich im öffentlichen Raum statt, teilweise in großem Abstand zum Tempelgelände. Es war mir während der Prozession nicht möglich, eine klare Genehmigung zu bekommen, dazu waren die Zuständigkeiten zu unklar, denke aber, dass man die bekommen könnte, wenn das mit der Panoramafreiheit nicht hinhaut.
mfg Mbdortmund 11:58, 30. Aug. 2009 (CEST) "

Wer reichlich vergleichbarer Probleme sucht, kann in der commons-Kategorie Prozessions mit der Suche nach Löschksndidaten beginnen...

mfg Mbdortmund 17:03, 4. Sep. 2009 (CEST)

Mal ganz ehrlich: de facto riecht mir das nach Realitätsverlust zu glauben, das Coca Cola Logo sei aufgrund fehlender Schöpfungshöhe auch kommerziell frei verwendbar, während man hier bei der öffentlichen Prozession Probleme sucht... mfg Mbdortmund 21:52, 4. Sep. 2009 (CEST)

Rein aus urheberrechtlicher Sicht ist das Logo auch kommerziell für jeden verwertbar. Dem steht aber das Markenrecht entgegen, das uns hier aber nicht weiter kümmert. Erstens weil wir durch das bloße Zeigen des Logos das MArkenrecht nicht verletzen und zweitens uns damit begnügen, wenn eine Datei urheberrechtlich frei ist. Evtl. Zusatzrechte sind eine andere Geschichte. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:04, 4. Sep. 2009 (CEST)
  1. Das Bild liegt auf Commons, was geht das DÜP an?
  2. SH kann bezweifelt werden, solche Tierköpfe werden seit dem Mittelalter so oder ähnlich gebastelt
  3. es gibt keine Rechtssprechung zur Panoramafreiheit bei Fahrzeugen, man geht davon aus, daß sie existiert.

--> Kein Problem --Marcela 00:02, 5. Sep. 2009 (CEST)

@chaddy: Hinsichtlich der Logos hat sich de eine Philosophie gebastelt, an die ich nicht eine Sekunde glaube, die ich aber akzeptiere, weil sie ohne großen Ärger zu funktionieren scheint: Entgegen der sonstigen Prinzipienreiterei fußt diese Nummer aber nur darauf, dass wir damit anscheinend durchkommen, auf nichts anderem. Dass da ein Knoten im dem Anspruch der kommerziellen Weiterverwertbarkeit "rein aus urheberrechtlicher Sicht" steckt, soll mich nicht weiter kümmern; es weiß ja wohl jeder Nutzer, dass er das Logo eben nicht als freien Inhalt missverstehen darf, wenn er sich keinen Ärger einhandeln will. Was mir halt aufgefallen ist, ist der Kontrast zwischen dieser "Wurschtigkeit" und der Konstruktion eines Diskussionsbedarfs durch Yellowcard, der ein Problem mit meiner Datei sucht, wo de facto keins ist. Ganz offensichtlich werden Fotos von Prozessionen und anderen volkstümlichen Umzügen geduldet, zu tausenden, die religiöse Gemeinschaft der Hindus hat sich hier öffentlich präsentieren wollen, es ist extrem unwahrscheinlich, dass hier Probleme entstehen. Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben... Mbdortmund 01:53, 5. Sep. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marcela 12:13, 9. Sep. 2009 (CEST)

Es wurde angezweifelt, dass dieses Logo eine Durchschnittsgestaltung sei. Ich sehe jedoch weder im Schriftzug noch in der Darsellung einer Glasflasche auf rotem Hintergrund eine schöpferische Leistung. Was meint ihr dazu? [[ Forrester ]] 09:10, 16. Aug. 2009 (CEST)

Hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:01, 16. Aug. 2009 (CEST)
keine SH --Marcela 21:58, 16. Aug. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 04:54, 27. Sep. 2009 (CEST)

Die Zeichnung in der Mitte hat IMHO SH, sieht aber nach PD-alt aus. Allerdings hab och dafür keinerlei Beweise. Löschen? (Achso, eine Freigabe der Uni gibt's nicht). Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 08:23, 17. Aug. 2009 (CEST)

Mit Sicheriheit ist die Zeichnung uralt, sieht zumindest so aus. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:34, 17. Aug. 2009 (CEST)
Wenn das nicht uralt ist, wurden zumindest uralte Vorlagen benutzt. --Marcela 18:43, 17. Aug. 2009 (CEST)
Es sieht eher nach der Prägung einer Münze oder Medaille als Vorbild aus... --Luekk 23:51, 4. Sep. 2009 (CEST)

Ok, das Bild ist eine nahezu exakte Kopie dieses historischen Siegels Kaiser Friedrich Barbarossas. Damit ist das Urheberrecht schon längst abgelaufen. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:06, 27. Sep. 2009 (CEST)

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Könnte es hier einen Schutz geben? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:19, 25. Aug. 2009 (CEST)

Nein, keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:10, 27. Sep. 2009 (CEST)
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Ich verstehe die „starken Zweifel an der behaupteten Urheberschaft“ von Martin, reichen diese aber aus, um das Bild zu löschen? Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 22:19, 26. Aug. 2009 (CEST)

Bloße Zweifel allein reichen nicht, es müssen schon Beweise her. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:11, 27. Sep. 2009 (CEST)
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Ist das Bild des Herrn Reinecke nur Beiwerk? Wenn ich mir diese strikte Auslegung anschaue, würde ich nein sagen, bin mir aber nicht sicher. Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 09:48, 28. Aug. 2009 (CEST)

Tendiere auch eher zu nein. Kann man aber doch sicherlich durch ein anderes Bild bzw. durch eine Grafik ohne SH ersetzen, oder? Was ist mit dem Rest der Datei, unter welcher Lizenz steht die Software bzw. ist die Lizenunterstellung gültig? -- Yellowcard 13:01, 4. Sep. 2009 (CEST)

Kein Beiwerk. Da der Rest aber keine SH hat, wandert das Bild in die Wikipedia:Bilderwerkstatt, um das Foto zu ersetzen. Dann kann das Bild bleiben. Hier erledigt. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:13, 27. Sep. 2009 (CEST)

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kann man das als amtliches Werk werten? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 14:10, 29. Aug. 2009 (CEST)

Lukas meint das abgebildete Werk, nicht das Bild selber.
-- Suhªdi 14:11, 29. Aug. 2009 (CEST)
Ich denke ja. Zudem streite ich dem Känguru die SH ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:09, 29. Aug. 2009 (CEST)

Ok, also können wir uns darauf einigen, dass die Münze keine SH hat? Das Foto davon ist aber problematisch. Es ist nicht zwingend eine nicht schützbare 2D-Repro, da die Vorlage eben nicht ganz 2D ist, sondern eine 3D-Münze. Für mich persönlich macht das zwar keinen Unterschied, aber meine bescheidene Meinung steht nunmal nicht über dem Gesetz. Andere Meinungen? -- Chaddy · D·B - DÜP 05:18, 27. Sep. 2009 (CEST)

Ach so, ja wir haben ja eine Freigabe für das Foto. Dann passt das also. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:19, 27. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 05:19, 27. Sep. 2009 (CEST)