Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2009/September

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Gibt es hier SH? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 19:20, 7. Sep. 2009 (CEST)

Nein. Und das geht auch als amtliches Werk durch, ist aber nicht unbedingt Commons-kompatibel. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:39, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wie Chaddy, keine SH, nicht Commons-tauglich. --Marcela 12:14, 9. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ~Lukas Diskussion Bewertung 12:17, 9. Sep. 2009 (CEST)

Die Datei steht auf Commons. Sie kann wegen des Fotos urheberrechtlich nicht in Ordnung sein. Kann sich bitte jemand darum kümmern? Auf Commons bin ich nicht zu Hause. --Medienmann 20:59, 11. Sep. 2009 (CEST)

Ich habe URV-Schnelllöschantrag gestellt. -- Rosenzweig δ 22:15, 11. Sep. 2009 (CEST)
Danke! --Medienmann 14:03, 15. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 22:10, 14. Sep. 2009 (CEST)

Ich nehme mal schwer an, dass die Zeichnung problemlos ist. Die hat imho keine SH. Außerdem ist die Vorlage ja aus dem 18. Jahrhundert, weshalb das sogar PD-alt sein dürfte (die Zeichnung sehe ich als 2D-Repro an). -- Chaddy · D·B - DÜP 06:56, 11. Sep. 2009 (CEST)

Zeichnungen im diesem Stil wurden in der wilhelminischen Epoche angefertigt. Mediatus 15:10, 11. Sep. 2009 (CEST)
Bild als PD-Alt umlizensiert.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: PaterMcFly Diskussion Beiträge 13:29, 19. Sep. 2009 (CEST)

Es geht um folgende Bilder:

Sind diese Bilder ein amtliches Werk? Falls nicht, haben die Schöpfungshöhe? ~Lukas Diskussion Bewertung 15:56, 18. Sep. 2009 (CEST)

SH haben die auf keinen Fall. Sind wohl auch ein amtliches Werk. -- Chaddy · D·B - DÜP 04:32, 19. Sep. 2009 (CEST)
Aber die Bildbeschreibungen sind ähm... dürftig. So weiss ja keiner, was das sein soll (irgendwelche Gradabzeichen, aber welcher Organisation?) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
Hier wird es besser erklärt. ~Lukas Diskussion Bewertung 11:59, 20. Sep. 2009 (CEST)
Ja, dann sollte man das noch auf die Bildbeschreibungen übertragen. Solch schlampiges Ausfüllen der Bildbeschreibungen grenzt für mich an Vandalismus. In Artikeln wäre sowas unakzeptabel. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:14, 20. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ~Lukas Diskussion Bewertung 12:26, 20. Sep. 2009 (CEST)

ich wollte die Dateien löschen (NC). Werden die behalten auf commons? Lizenz ist {Bild-PD-alt}, müsste das nicht {Bild-PD-alt-1923} und {Bild-PD-Amtliches Werk} sein? bzw auf commons dann {PD-GermanGov} -- Cherubino 18:36, 11. Sep. 2009 (CEST)

Da es sich um ein amtliches Zahlungsmittel, welche durch die Stadt Neuruppin ausgeben wurde, handelte, würde ich {{Bild-PD-Amtliches Werk}} als LIzenz bevorzugen. Auf Commons wäre das dann: {{PD-GermanGov}}
-- Suhªdi 18:39, 11. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 05:47, 27. Sep. 2009 (CEST)

Gibt es hier SH? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 11:59, 19. Sep. 2009 (CEST)

Eher nein, solche oder ähnliche Darstellungen finden sich sehr häufig in entsprechenden Fachbüchern oder im Internet. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:34, 19. Sep. 2009 (CEST)
Sehe auch eher keine schöpferische Leistung. --Marcela 19:02, 22. Sep. 2009 (CEST)

Keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 05:47, 27. Sep. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 05:47, 27. Sep. 2009 (CEST)

Was meint ihr zu diesem Bild? Geht da cc-by-sa? Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F078972-0032, Frankfurt-Main, Hauptbahnhof.jpg hat die Lizenz auch. Wie sieht es überhaupt mit diesem Bild aus, passt das oder müsstem an das löschen lassen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 17:32, 17. Sep. 2009 (CEST)

LA auf Commons gestellt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:14, 18. Sep. 2009 (CEST)
Datei auf Commons wurde behalten, daher sollte das hier eigtl. auch okay sein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:12, 22. Sep. 2009 (CEST)
Die Bilder sind beide eindeutige URV, auch wenn das vom BA kommt. Aber erledigt ist es wohl schon, denn BA ist ja immer ok, egal was es zeigt. --Marcela 00:17, 22. Sep. 2009 (CEST)
Siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F078972-0032,_Frankfurt-Main,_Hauptbahnhof.jpg jodo 18:54, 22. Sep. 2009 (CEST)
Sag mal ChrisiPK, ich muß mich jetzt zusammenreißen, nicht ausfallend zu werden. Wie kannst du sowas eigentlich mit deinem Gewissen vereinbaren? Noch gibt es Urheberrecht, das schaffst du mit solchen Aktionen nicht ab. Ich dachte bisher, die deutschsprachigen Commons-Admins halten sich an geltende Gesetze. Stinksauer Marcela 19:01, 22. Sep. 2009 (CEST)
Selbstverständlich halte ich mich an das Urheberrecht. Die Gründe für das Behalten habe ich ja auf der Löschantragsseite auf den Commons dargelegt, nachdem wir eine entsprechende Bestätigung vom Bundesarchiv erhalten haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:57, 22. Sep. 2009 (CEST)
@ ChrisiPK: Wenn ich die del requ auf Commons richtig verstanden habe, dann glaubt das BA, dass sie über alle Werke verfügen dürfen, wenn es für die Bahn hergestellt worde ist, auch wenn sie das Bild garnicht gemacht haben. Das dies tatsächlich der so ist kann ich mir nur seh schwer vorstellen. Weiters kann ich mir nicht vorstellen, dass beide Bilder (vorallem das von Mr. Jackson) von Fotografen des BA gemacht wurden, wenn überhaupt eines davon ist.
Ich würde es eher so sehen: Nur weil das Plakat für die Deutsche Bahn gemacht wurde heißt es nicht, dass der Staat auf einmal die rechte der Relizensierung an sich nimmt/nehmen kann. Auch wenn diese Plakate vielleicht von einem Mitarbeiter des BA (oder ähnlichen Staatsorganisationen) gestaltet wurden glaube ich kaum das die Bilder (wie gesagt: speziell das linke) tatsächlich relizensiert werden dürfen. Da beide Bilder nicht permanent platziert sind greift die Panoramafreiheit auch nicht ("Bleibend sind keine Gegenstände, die sich nur zeitweilig in der Öffentlichkeit befinden."source).
Deswegen würde ich dieses als auch das Bild auf Commons dem Mülleimer zukommen lassen.
--Kuru 19:01, 25. Sep. 2009 (CEST)
Update: Ich wisste, das ich dieses (oder zumindest ein sehr ähnlich aussehendes) Bild schon mal gesehen hatte. en:File:Michael jackson bad cd cover 1987 cdda.jpg sieht diesem Bild sehr ähnlich. Meiner Meinung nach ist dieses Bild vom Album „Bad“ was auch mit der Zeit (Album 1987; Poster 1988) zusammenpassen würde. Aus diesem Grund würde ich dieses so wohl als auch das Bild auf Commons löschen, da ich nicht davon ausgehe, dass das andere Bild vom BA oder vergleichbarem gemacht wurde.
--Kuru 03:20, 26. Sep. 2009 (CEST)
Das Bundesarchiv hat nachgeforscht und ist der Überzeugung, dass die notwendigen Rechte für eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz vorliegen. Ich kenne den Vertrag, der mit dem Hersteller des Plakats geschlossen wurde, nicht, kann daher keine weitere Aussage dazu machen, ob tatsächlich die entsprechenden Rechte an die Bahn gegangen sind. Wenn du das für nicht ausreichend hältst, kannst du gerne einen erneuten Löschantrag für die Datei stellen; evtl. kann bei konkreten Verdachtsmomenten auch nochmal vom OTRS aus nachgefragt werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 04:20, 27. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 15:35, 3. Okt. 2009 (CEST)

Wie sieht es mit diesem Foto aus? Die Kunstwerke sind natürlich geschützt. Panoramafreiheit greift natürlich auch nicht. Vielleicht kann mit Beiwerk argumentieren. Wie sehen das die anderen? -- Chaddy · D·B - DÜP 14:10, 25. Sep. 2009 (CEST)

Beiwerk bedeutet daß man etwas wegdenken kann. Was bliebe dann übrig? --Marcela 19:56, 25. Sep. 2009 (CEST)
Ja, eben. Ich kann mir ja selbst nicht vorstellen, dass das Beiwerke sind. Auch wenn keines der Bilder wirklich zentraler Mittelpunkt des Fotos ist, so sind alle Bilder zusammen eben doch wieder Bildmittelpunkt. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:09, 25. Sep. 2009 (CEST)
Hinzu kommt die Verwendung in Heike Kati Barath, was deutlich macht, warum dieses Bild angefertigt wurde ;) Bei einer lebenden Künstlerin sollte es doch eigentlich möglich sein, das eine oder andere Werk zu bekommen, siehe Andreas Bogdain. --Marcela 20:16, 25. Sep. 2009 (CEST)
Dto.--Emmaus Disk 19:21, 30. Sep. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 22:53, 2. Okt. 2009 (CEST)

laut albanischer Wikipedia public domain (dort gibt es auch keine weiteren Angaben), aber wie sieht es hier bei uns aus? Gäbe es eine Chance, diese Bilder zu retten? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:51, 11. Sep. 2009 (CEST)

Wenn in der albanischen Wikipedia von Public Domain die Rede ist, muss das nicht heissen, dass dem auch wirklich so ist ...
Das Bajram Curri-Bild könnte aus einem kommunistischen Buch stammen (auch der Text lässt darauf schliessen). Das kommunistische Albanien kannte kein Urheberrecht.
Beim anderen Bild muss es sich meines Erachtens um eine Raubkopie handeln. Ich wüsste nicht, wie das Bild zu PB geworden sein könnte, hatten damals in Albanien ja praktisch alle Fotografen ihre Bilder mit einem Copyright-Vermerk versehen. Andererseits könnte es sich um eine Art "offizielles Foto" handeln. Ich habe es in einem Buch über Zog gefunden, leider auch dort ohne Herkunftsvermerk – das ganze Buch scheint aus geraubten Bildern zu bestehen. --Lars 15:04, 12. Sep. 2009 (CEST)

Zum Bild Datei:Foto AhmetZogu.png: Das Bild muss nach 1927 aufgenommen worden sein (Ahmet Zogu war erst ab 1928 König). Da keine Angaben zum Urheber vorhanden sind auch sonst keine (brauchbaren) Hinweise auf PD-alt vorhanden sind, muss das Bild leider gelöscht werden.

Wie sieht es mit Datei:Bajram Curri.jpg aus? -- Chaddy · D·B - DÜP 05:41, 27. Sep. 2009 (CEST)

Die Bildbeschreibung ist nicht gut, aber man kann entziffern, dass es 1920 gemacht wurde. Auf Commons wurde es vor 1,5 Jahren gelöscht, weil 1920 in Albanien dort nicht ausreicht. -- Cecil 07:02, 27. Sep. 2009 (CEST)
Also vielleicht PD-alt-1923... -- Chaddy · D·B - DÜP 07:20, 27. Sep. 2009 (CEST)
Vielleicht. Belege fehlen aber leider. Gelöscht. --Noddy 22:12, 17. Nov. 2009 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Noddy 22:13, 17. Nov. 2009 (CET)

Was sollte man da machen? Laut Uploaderdisk muss das Foto vor 1903 aufgenommen werden, hat der Urheber (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Reinhardt Ullbrich) jetzt noch Rechte daran und sollte man da um eine Freigabe fragen oder kann man da einen Lizenzbaustein setzen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:41, 11. Sep. 2009 (CEST)

Was ist denn über den Urheber herauszubekommen? Was hat das Amt damit zu tun? Es kann doch nicht Urheber sein und 1903 gabs das auch noch nicht? --Marcela 16:47, 11. Sep. 2009 (CEST)

Wie weiter? -- Chaddy · D·B - DÜP 05:21, 27. Sep. 2009 (CEST)

Ich fasse nochmals alle Infos, die ich recherchieren konnte, zusammen. Das Foto begegnet mindestens in den folgenden Publikationen:

  1. Holger Brülls: Ladegast-Orgeln in Sachsen-Anhalt. Imhof, Petersberg 2005, S. 158. Dort wird auf das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Reinhardt Ullbrich) verwiesen - was nicht heißt, dass es sich um den Urheber handelt (wohl eher um den Rechteinhaber?). Ein Datum wird nicht angegeben.
  2. Das Bild findet sich auch als Abb. 23 im Anhang des Buches von Gustav Fock: Arp Schnitger und seine Schule. Bärenreiter, Kassel 1974, ISBN 3-7618-0261-7. Auch dort kein Datum. Aus den Ausführungen auf S. 191 wird aber deutlich, dass die Orgel 1903 eingreifend umgebaut wurde und das Foto den Zustand vor 1903 festhält: „Von dem schönen Schnitger-Prospekt (Abb. 23) wurden leider die das Ganze abschließende Figuren und Schnitzereien in der Höhe über den Pfeifentürmen beseitigt. ... Der Zweite Weltkrieg vernichtete Kirche und Orgel.“ Das Foto soll also den origialen Zustand vor der Umgestaltung dokumentieren, da die bekrönenenden Figuren auf dem Orgelgehäuse fehlen. Unter dem Bildnachweis, S. 309, gibt sich der Autor selbst an: G. Fock, Hamburg-Blankenese. So stammt es vermutlich aus seinem Archiv.
  3. In folgendem Werk erscheint das Bild ebenfalls: Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Bärenreiter, Kassel 1949-1987. CD-Rom-Version, Berlin 2001; Directmedia • Berlin 2001 (Digitale Bibliothek Band 60: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Bärenreiter-Verlag 1986). Es handelt sich um einen Artikel von G. Fock, der vermutlich das Bild zur Verfügung gestellt hat. Auch hier keine weiteren Angaben zum Bild. Gruß, --Wikiwal 18:43, 29. Sep. 2009 (CEST)
Das Foto ist vor 1903 aufgenommen; wer das Foto gemacht hat, ist nicht bekannt - trotz Recherche. Die Orgel als Werk ist noch älter. Fazit: Älter als 70 Jahre-Regelung.--Emmaus Disk 19:18, 30. Sep. 2009 (CEST)
Es gibt zwar eine 70-Jahre-Regelung, die besagt aber was ganz anderes. Du meinst vermutlich die 100-Jahres-Regelung. Die Kriterien dafür scheinen aber erfüllt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 30. Sep. 2009 (CEST)
Irgendwie überzeugend dargestellt, Chaddy ...--Emmaus Disk 21:54, 30. Sep. 2009 (CEST)
...dann möge irgendjemand, der sich der evtl. Konsequenzen bewußt ist und das Ganze mit seinem Gewissen vereinbaren kann, den entsprechendenen Baustein auf der Bildbeschreibungsseite setzen. Da dieser Fall seit Monaten hier rumgammelt, werde ich das Bild andernfalls demnächst vielleicht mal löschen. --Noddy 22:10, 17. Nov. 2009 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: emha d|b 15:48, 4. Dez. 2009 (CET)

gilt hier die US-PD-Lizenz? Oder müsste man da das Bild leider löschen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:25, 18. Sep. 2009 (CEST)

Habe es auf en mal mit der entsprechenden Vorlage für "Fehlende Quelle" markiert. Wenn dort eine Quelle auftaucht, bitte die Datei von en nach Commons verschieben und dann hier als NC löschen, aber nicht, so wie momentan, Duplikate auf unterschiedlichen WPs behalten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:42, 19. Sep. 2009 (CEST)

Nicht nach Commons - da wurde das Bild schon mal gelöscht. --Eingangskontrolle 00:11, 23. Sep. 2009 (CEST)

Das sollte zu denken geben und ist in der Regel ein Indiz, dass hier was nicht stimmt. Wenn auf Commons schon PD-US-Bilder nicht behalten werden, sollten wir das sicherlich auch nicht tun. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:29, 25. Sep. 2009 (CEST)
Sehe ich ebenso. Wenn auf Commons ein PD-gov gelöscht wird, stimmt was nicht. --Marcela 04:40, 27. Sep. 2009 (CEST)

Das Problem ist, das man das "Original" auf dem Server der entsprechenden Behörde jetzt nicht mehr wiederfinden kann, nachdem die erste "Kopie" auf EN:WP wegen der Verschiebung nach Commons gelöscht wurde. --84.142.78.164 18:33, 29. Sep. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:19, 17. Dez. 2009 (CET)

ist ein Bild aus einem geschlossenem Raum - was sollte man da tun? eine ähnliche Diskussion gibt es übrigens hier -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:23, 18. Sep. 2009 (CEST)

Ich sehe keine SH, alles tausendfach bei Modelleisenbahnen eingesetztes Zeugs. --Marcela 05:10, 19. Sep. 2009 (CEST)
Es geht selbstverständlich nicht um die SH der einzelnen Bausteine, sondern um die der Zusammenstellung. IMHO definitiv erreicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
Dann erkläre uns mal die schöpferische Leistung. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela 00:15, 22. Sep. 2009 (CEST)
Ich würde es so sehen: Even the separate parts are too simple to be copyrighted they are arranged in a creative way also Die einzelnen Kompnenten sind zwar nicht ausgefallen genug um geschüzt zu werden, jedoch sind sie so zusammengebastelt, dass sich für mich genug Kreativität erkennen lässt. Um es in die andere Richtung zu rübertreiben: Jedes Photo besteht aus einzelnen Pixeln wobei jedes Pixel nur einer Farbe hat. Da ein Pixel kein SH hat, hat das gesamte Bild keine SH, weil es aus einfachen farbigen Quadraten aufgebaut ist welche jeder ganz einfach reproduzieren kann. Wie gesagt, ist ein bisschen übertrieben, aber die Argumentation, dass PD-ineligible-Gegenstände (= Gegenstände mit zu wenig SH) ein PD-ineligible Endwerk ergeben ist die gleiche.
--Kuru 19:08, 25. Sep. 2009 (CEST)

Gelöscht, siehe Kuru. --Noddy 21:08, 26. Dez. 2009 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Noddy 21:08, 26. Dez. 2009 (CET)

Datei:CentraleIdroelettricaDiPonteGardena.1938.MonumentoEquestreAlGenioDelFascismo.PNG

Ich würde gern dieses seltene und historisch wertvolle Bild aus der italienischen Wikipedia auch in der deutschen Wikipedia, u. a. auf der Seite Waidbruck nutzen. Es ist in Italien Public Domain.

http://it.wikipedia.org/wiki/File:Centrale_idroelettrica_di_Ponte_Gardena_-_1938_-_Monumento_equestre_al_Genio_del_Fascismo3.PNG

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:CentraleIdroelettricaDiPonteGardena.1938.MonumentoEquestreAlGenioDelFascismo.PNG

Der Rechtsberater meines Vertrauens meint, dass Bilder aus der Public Domain in Italien auch in Deutschland unter PD verwendet werden dürfen. Wie drücke ich diesen Sachverhalt am besten in der Lizenz-Beschreibung des Bildes aus um Unklarheiten zu vermeiden?

Danke, --HaTe 19:09, 22. Sep. 2009 (CEST)

Soweit ich das verstehe, bezieht sich die Vorlage darauf, dass das nur ein einfaches Lichtbild ist und kein Kunstwerk, also nur ein (bereits abgelaufenes) Leistungsschutzrecht bestand. Die entsprechende Vorlage ist nicht ohne Grund auf Commons gelöscht worden, Lichtbilder sind nämlich nach der Harmonisierung der EU praktisch ausgerottet, weil jedes Foto mit einem Minimaß an Schöpfung inzwischen als künstlerisches Werk angesehen wird und somit bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt ist. Insofern halte ich es auch von der italienischen Wikipedia für gewagt, eine derartige Vorlage überhaupt nocht anzuwenden, bei uns wird das wohl nicht gehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:04, 23. Sep. 2009 (CEST)
MMn ist dieses Bild nicht auf Commons gelöscht, sondern nur in IT in die Wikipedia eingestellt worden. Auch ein Lichtbildwerk kann Public Domain sein. Dies ist hier wohl (für Italien und damit auch in DE) der Fall. --HaTe 12:43, 27. Sep. 2009 (CEST)
Das Bild selber ist nicht auf Commons gelöscht worden, sondern die Vorlage, auf die sich das Bild bezieht. Diese besagt wohl, dass das ein Lichtbild (kein -werk!) ist und daher nur Leistungsschutzrechte entstanden sind, die in Italien wohl 20 Jahre nach Erstellung verfallen. Ich bezweifle allerdings, dass das überhaupt als Lichtbild angesehen werden kann, in Deutschland ist es sicherlich ein Lichtbildwerk. Dein Bekannter beruft sich vermutlich auf den Schutzfristenvergleich, der aber innerhalb der EU nicht angewandt wird. Daher gilt hier das Schutzlandprinzip, d.h. wir bewerten das Bild nach deutschem Recht und da ist es klar ein Lichtbildwerk. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:11, 27. Sep. 2009 (CEST)

Chrisi hat das recht klargemacht, PD-Italy ist keine zulässige Lizenz, ausführliche Argumente dafür finden sich in der Löschdiskussion auf Commons. --Isderion 09:52, 21. Jan. 2010 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Isderion 09:52, 21. Jan. 2010 (CET)