Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Mediencover unter ND-Lizenz ermöglichen

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MB splitten[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, die zwei "Reformkreise" zu splitten und zwei getrennte Meinungsbilder daraus zu machen. Das erste nennen wir Wikipedia:Meinungsbilder/Mediencover unter ND-Lizenz ermöglichen. Das zweite nennen wir Wikipedia:Meinungsbilder/Namensraum für temporäre Dateiuploads. --Neitram 09:53, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ja themperäres Bild sollte seperates MB sein. Als zweiter Punkt sähe ich hier eher, ob wird -ND auch für Logos zulassen wollen. Denn eine CC-by-nd Freigabe von Dem Rechteinhaber könnte durchaus drin liegen, und dann wäre die olle SH Diskusion vorbei.--Bobo11 10:54, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich hatte den Gedanken, diese beiden Reformen in einem MB abzuhandeln, weil so vielleicht mehr Abstimmer angelockt, angeworben werden. Auf der anderen Seite ist es natürlich für das Erreichen der Reformen riskant, so ein Gesamtpaket zu schnüren. Einer Splittung stehe ich nicht im Weg. Eine Formulierung zu Logos habe ich heute Nacht einfach vergessen... Grüße, Grand-Duc 12:05, 15. Nov. 2011 (CET) / Nachtrag: eine "Logo-Erweiterung" ist drin.Beantworten
Zwei verschiedene Themen bruachen zwei verschiedene MBs, ganz klar--Antemister 21:35, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wikipedia:Meinungsbilder/Namensraum für temporäre Dateiuploads liegt als Duplikat vor und kann nun entsprechend bearbeitet werden. Viel Spaß. --32X 19:38, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Unsinniger Lizenzvorschlag![Quelltext bearbeiten]

Um leichter Illustrationen für Artikel zu literarischen, musischen oder filmischen Werken einwerben zu können, erlaubt die deutsche Wikipedia Uploads unter der Creative Commons-Lizenz CC-By-SA-ND 3.0.

Diese Lizenzvarainte gibt es nicht! "Share alike" bedeutet Weitergabe eigener Bearbeitungen unter gleicher Lizenz (und nicht etwa des Sammelwerkes, in das das lizenzierte Werk übernommen wird). Da "ND" aber ohnehin keine Bearbeitungen zulässt, ist diese Lizenvariante sinnlos! -- 194.48.128.75 10:58, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der bisherige Text ist nur ein erster Entwurf ohne jeglichen Schliff an Detail und anderen Feinheiten. Wenn dort etwas unbrauchbares oder falsches steht, ist es schnell auf CC-By-ND geändert. Grüße, Grand-Duc 11:54, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Hab auf Cc-by-nd geändert. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 23:11, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?[Quelltext bearbeiten]

Sollte man auch im Auge behalten, im Hinblick auf das Thema Logos.--Antemister 21:35, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ob ein Rechteinhaber ein eigenes Logo lizenziert hängt doch nicht vom Rechtsraum ab, in dem sich der Lizenzgeber befindet! Grüße, Grand-Duc 21:42, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Die Umfrage ist nicht besonders aussagekraftig und erst Recht nicht bindend (ist ja nur ne Umfrage). Selbst ein MB dazu wär aber Unfug, da man über rechtliche Dinge nicht einfach abstimmen kann (gilt auch für dieses MB hier)... -- Chaddy · DDÜP 17:13, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ja, aber den Hinweis, brauchts, wegen der Logoproblematik in A. Einfache Logos sind in D frei, in A mitunter nicht. Über die Fragestellung lässt sich aber gut abstimmen.--Antemister 17:16, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sammlung an Argumenten[Quelltext bearbeiten]

Also von mir mal eine Sammlung von Argumenten durcheinander

  • Contra: Die WP ist eine freie Enzyklopädie, und CC-...-nd ist eben nicht frei
  • Contra: Was eine Bearbeitung ist (schwarz-weiß, Skalierung) ist nicht immer ganz klar
  • Pro: Wir haben schon eine Menge Werke hier, die zumindest implizit oder theoretisch einem Veränderungsverbot unterliegen. Niemand hat daran bisher Anstoß genommen
  • Pro: Bearbeitung der derartiger Werke ist etwas was in der Praxis kaum vorkommen dürfte. Die Einschränkung der Rechte der Nachnutzer ist marginal
  • Pro: Bildzitate sind in unserem Urheberrechtsraum erlaubt, wir legen uns hier unnötig Restriktionen auf
  • Pro: Der Verzicht auf eine solche Regelung führt zu ziemlichen Lücken im Bildbestand, die nicht sein müssten
  • Pro: Die urheberrechtliche Situation solcher Werke wäre geklärt, eine Unzahl an Nutzern außerhalb der WP könnte sie auf rechtlich gesicherter Basis verwenden.

--Antemister 13:00, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zu Pro 1: Die Veränderungsverbote, die es hier bereits gibt, sind aber nicht urheberrechtlicher Natur (also eher Verunstaltungsverbote). Das ist in keinster Weise vergleichbar.
Zu Pro 2: So kann man natürlich alles rechtfertigen... "Ach, die Einschränkung ist doch eh marginal, stört doch niemandem"... Ich will nur anmerken, dass selbst skalieren oder Verbesserung der Farbtöne bereits eine Bearbeitung ist...
Zu Pro 3: Bildzitate sind hier unerwünscht, da sie eben unfrei sind. Außerdem sind Bildzitate nur für wissenschaftliche Zwecke erlaubt und auch nur unter strengen Auflagen. Ersters wird zum Problem für Nachnutzer und letzteres macht Bildzitate für uns nur in wenigen Ausnahmefällen möglich (es müsste sich also direkt mit dem Cover selbst auseinandergesetzt werden; einfach nur als "Schmuck" für einen Albumartikel an sich ist das nicht möglich).
Zu Pro 4: Das ist ein notwendiges Übel, an dem man nicht viel ändern kann, will man eine freie Enzyklopädie schreiben. Wir können nicht beides haben... Außerdem bezweifle ich, dass die Rechteinhaber auf CC-by-nd anspringen, denn bereits die Tatsache, dass jeder die Datei verwenden darf, schreckt die meisten ab...
Zu Pro 5: Was hat das mit dem Thema zu tun? Die rechtliche Situation ist auch so schon geklärt: Cover u. ä. sind i. d. R. geistiges Eigentum der Rechteinhaber und damit geschützt... -- Chaddy · DDÜP 17:22, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Es ist so das in der oft genug Material verwendet wird das nicht verändert werden darf oder nur eingeschränkt verwendet werden darf, ja sogar urheberrechtlich geschützt ist (Zitate, alles was in der deutschen WP durch das Schutzlandprinzip erlaubt ist). Sofern der ganze Kontext, der eigene Text, die normal verwendeten Grafiken frei sind wird diese Situation akzeptiert, einfach weil es nicht anders geht. In dem speziellen Fall von Originaldokumenten wird man eine solche Einschränkung (die es ja bei juristichen Texten auch gibt) doch akzeptieren können, denn in welchem Kontext wird man denn eine solch modifizierte Grafik unter Wahrung der Markenrechte benutzen können? Ziel einer freien Enzyklopädie sollte es auch sein, solche Grafiken den vielen Nachnutzern eine urheberrechtlich einwandfreie Verwendung zu ermöglichen. Die Cover werden, obwohl geschützt, massenhaft im Netz verwendet. Bisher hat das die Rechteinhaber nicht gestört, aber trotzdem ist ihre Verwendungen zumeist eine URV. Eine Freigabe würde dieses Problem beheben. Zum Thema Bildzitate: Die dürften wir rechtlich einsetzen. Tun wir nicht, weils niemand will. Würden es die Grundprinzipien verbieten, ND-Lizenzen zu erlauben, dann könnten wir prinzipiell Bildzitate nach deutschem Recht erlauben, würden aber zusätzlcih die Regelung einführen das diese a) nur für Mediencover zulässig sind, und b) unter ND-Lizenz stehen müssen. Das würde ein mögliches ND-Verbot indirekt umgehen und auch das Problem unfreier Bildzitate lösen.--Antemister 21:16, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Nur Cover?[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich warum es nur auf Cover beschränkt ist? Gerade jene sind teils recht wertlos, da sie nicht dem Inhalt entsprechen müssen oder bewusst im komplett unterschiedlichem Stil gehalten sind. Man würde z.B. nicht auf die Idee kommen die Serie Usagi Drop mit dem Vor- oder Abspann zu illustrieren. Selbiges gilt natürlich auch immer wieder für Cover. Das wäre jetzt eine meiner Meinung nach unnötig starke Beschränkung, da gerade sich nicht auf dem Cover befindliche Bilder oftmals wesentlich illustrativer für das Werk wären. Ich denke da jetzt nicht an die Einlage einer CD-Hülle, sondern vielmehr an Einzelbildern aus Filmen, Serien, Comics oder Computerspielen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 14:03, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bildschirmfotos habe ich in der ursprünglichen Diskussion bei WP:URF auch schon angesprochen, das wäre ebenfalls zu diskutieren.--Antemister 14:20, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sinnfreies MB[Quelltext bearbeiten]

Wir dürfen gar keine unfreien Dateien zu lassen und wir wollen das auch nicht. Das ist ein Grundsatz, der nicht diskutabel und erst Recht auch nicht abstimmbar ist... -- Chaddy · DDÜP 17:11, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Warum dürfen wir das hier nicht? Bist du schon der Dritte der meint hier geht es um nc und nicht um nd?--Antemister 17:18, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich weiß, um was es geht. ND ist eine nicht-freie Lizenz (im Sinne der GFDL u. ä.) und daher von der Foundation nicht erlaubt... -- Chaddy · DDÜP 17:24, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Sind Dateien die entsprechend Fair Use eingebunden sind und gar keine Lizenz besitzen denn frei? Schläft da die Foundation einen Schönheitsschlaf oder gibt es da ganz seltsam verwirrte Ansichten? -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 17:27, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
WP:GP: „Inhalte müssen unter einer Lizenz stehen, die eine Weiternutzung unter der Bedingung der Autorennennung und der weiteren Verbreitung unter gleichen Bedingungen (Copyleft) erlaubt.“ Das ist aus meiner Sicht doch abgedeckt.--Antemister 17:34, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Von brizipeler und uneingeschränkter Bearbeitbarkeit, les ich eigetlich nirges etwas. Nur war bisher das -nd gar nich zu Option gestanden beim hochladen. Ich meine bei Textspenden, ist es ja irgenwie logisch, dass diese bearbeiteitbar sein müssen. Bei gewissen Bilden hingegen besteht gar kein Änderungsbedarf, z.b. gib es für eien Logo eigentlich nur eine richtige Darstellung (von der Grösse mal abgesehen). Ahliches gilt für Plattencover usw. da ist es für eine Enzyklopädie auch keine wirkliche Einschränkung, wenn die nicht bearbeitet werden dürfen, sondern nur so gezeigt werden dürfen wie hochgeladen. Bei einem Bild (Mediendatei) besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass man es gar nicht verwendet. Wegen der endfernbarkeit der Wasserzeichen war das -ND bisher einfach nie wirklich zur Diskusion gestanden, weil bisher einfach keiner mit einen guten Argument für -ND kam.--Bobo11 18:44, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Wie wäre es mit: Die WMF hat's verboten: siehe die wikimediaweite Licensing policy All projects are expected to host only content which is under a Free Content License, or which is otherwise free as recognized by the 'Definition of Free Cultural Works' as referenced above. - die deutsche Übersetzung der Definition setzt sprachlich den Schwerpunkt nicht auf die Lizenz, sondern auf das Werk: Dieses Dokument definiert „Freie kulturelle Werke” (englisch: “Free Cultural Works”) als Werke oder Arbeiten, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können.. Nacktaffe 20:41, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich hatte schon etwas weiter oben Chaddy die Frage gestellt, wie sich entsprechend dieser Definition es überhaupt Fair-Use Abbildungen geben kann. Die Bilder sind weder lizenziert noch sonst was. Es gibt einzig eine Gesetzesausnahme zu der wir ein Analogon haben. Was macht nun also Projekte wie EN, RU, ZH, usw. nun so besonders das sie direkt gegen die hier fleißig zitierte Regelung verstoßen dürfen? Zumindest bei EN sollte es doch der Foundation schon aufgefallen sein und sie scheint damit auch irgendwie kein Problem zu haben. Wir gehen hier ja sogar noch einen Mittelweg. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 21:22, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Hättest du die verlinkte Richtlinie gelesen, wüsstes du wie das geht. Ausnahmen vom Urheberrecht sind unter sehr strikten Bedingungen erlaubt: aber nur soweit die unfreien Mediendateien wegen einer Ausnahme im Copyright bzw. eine Schranke des Urheberrechts erlaubt ist. Nacktaffe 21:52, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Genau jenen Fall haben wir doch vorliegen. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 22:14, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Weder eine hinreichend freie Lizenz, noch eine Ausnahme vom Urheberrecht. Nacktaffe 08:05, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Das ifrOSS sagt, dass "ND" frei ist. Ansonsten wird das hier einfach eine "Exemption Doctrine Policy" wie sie jedem WMF-Projekt offensteht, Zitat Punkt 3 von der von dir verlinkten Licensing Policy: "Such EDPs must be minimal. Their use, with limited exception, [...], to include identifying protected works such as logos[...]" (Fettschrift von mir). Grüße, Grand-Duc 10:18, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Das erste ist einfach eine Fehlinformation; das ifrOSS nimmt zu der Frage ausdrücklich keine Stellung. Sondern stellt lediglich dar, dass es beide Auffassungen gibt: Da keine allgemein anerkannte Open Content Definition besteht, sind die Lizenzen sehr heterogen.' ([1]). Das zweite ist eine sehr kreative Kürtzung. In den historischen Wissenschaften würde man es Qullenverfälschung nennen: EDP: A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status.. Nacktaffe 10:43, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Also hier läuft wohl noch mehr schief mit den Urheberrechtskonstrukten. Wenn die WMF alles nicht ganz freie verbietet, dann müssten alle Formen von Fair Use von vorneherein ausgeschlossen werden wie auch andere Grafiken mit Veränderungsverbot. Der Vorschlag hier wäre eine Art Kompromiss zwischne besserer Grafikausstattung und dem hier nicht möglichen und auch weitgehend abgelehnten Fair Use.--Antemister 21:53, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Siehe die von Nacktaffe zitierte licensing policy: Fair use ist eine limitation[s] of copyright law in den USA und daher kann eine entsprechende Richtlinie in der en-wp eingeführt werden. Das, was hier diskutiert wird, berührt aber überhaupt keine Schranke des deutschen Urheberrechts. Grüße, --ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:22, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten
@Chaddy u.a.: Martina hat vor ein paar Tagen in Freie Lizenz eine Quelle, vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, für die Aussage, dass CC-*-ND-Lizenzen noch frei sind, eingetragen. Wer offensichtlich dafür sorgen kann, dass im deutsche Gesetzgebungsprozess bei der Urheberrechtsnovellierung die Linux-Klausel eingeführt wird, sollte auch für uns maßgeblich genug sein, so dass wir beschließen können, eine ND-Lizenz einzuführen. Grüße, Grand-Duc 00:06, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Es ist also hier zumindest so das die Frage ob ND noch frei ist oder nicht umstritten ist. Grenzwertig wird das ganze aber.--Antemister 21:01, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Für unser Projekt ist das nicht umstritten. Die WMF legt ihren Projekten die Definition von freedomefined.org zu Grunde und da ist das nunmal eindeutig als nicht-frei identifiziert. Grüße, --ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:22, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten
eben. Und da die Intention des MB in krasser Weise den Grundsätzen der Wikimedia Foundation zuwiderläuft, macht ein MB in dieser Richtung generell keinen Sinn, da es selbst bei positivem Votum nicht umgesetzt werden könnte, wollte die Stiftung nicht gegen ihre tiefsten Grundsätze verstoßen. - Andreas König (Diskussion) 22:17, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

"Selbst erzeugte Werke"[Quelltext bearbeiten]

"Explizit von dieser Lizenzierungsmöglichkeit ausgeschlossen sind vom Hochlader selbst erzeugte Werke" - d.h. der Gestalter und Rechteinhaber eines Buchumschlags oder eines CD-Covers dürfte seine Werke hier dann nicht gleich selbst hochladen, sondern müsste dazu jemanden beauftragen, der dann seinerseits eine Genehmigung des Rechteinhabers beim OTRS einreichen müsste oder wie oder was...? Gestumblindi 04:21, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fällt dir oder jemandem anderes eine bessere Formulierung ein, um Bilder auszuschließen, bei denen der Fotograf oder Zeichner ein Wasserzeichen eingefügt und dessen Entfernung per "ND" verbieten möchte? Selbstverständlich soll ein Gestalter eines Covers auch hochladen dürfen... Reicht vielleicht die Ergänzung: "Explizit von dieser Lizenzierungsmöglichkeit ausgeschlossen sind vom Hochlader selbst erzeugte Werke, die weder Umschlagsillustration noch Logo sind[...]"? Immerhin folgt dann ja der erklärende Satz mit den Wasserzeichen. Grüße, Grand-Duc 04:57, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
OK, das ist ein gewisser Hirnverzwirner. Wenn ein Grafiker, der im Auftrag einer Filmgesellschaft, Buchverlag etc. dort sein Cover einfach so reinstellt, dann wird sich der Auftraggeber darüber nicht freuen. Im Kern richtig, aber missverständlich.--Antemister 19:57, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Vorausgesetzt wäre natürlich, dass der Grafiker/Illustrator etc. die Rechte daran hätte, das kommt immer auf die jeweiligen vertraglichen Abmachungen an. Das könnte überhaupt ein Haupthindernis sein: Da die Freigabe unter einer ND-Lizenz nur durch den Rechteinhaber erfolgen kann, wäre immer abzuklären, wer das eigentlich ist. Ein Verlag, der ein bestimmtes Coverbild benutzt hat, hat nicht zwingend das ausschliessliche Nutzungsrecht daran erhalten, das es ihm erlaubt, das Cover unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Beispiele, bei denen das nicht der Fall ist, wären z.B. die doch recht zahlreichen Bücher, die ein bekanntes modernes, noch urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk als Cover verwenden. Oder mir fallen gerade ältere Klassik-CDs der Deutschen Grammophon ein, die Op-Art-Bilder von Victor Vasarely auf dem Cover haben. Selbstverständlich hat die Deutsche Grammophon bzw. der heutige Besitzer des Labels Universal Music Group nicht die ausschliesslichen Rechte an den Bildern von Victor Vaserely erworben. Die Verwendung für die CD-Cover werden sie abgegolten haben (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst?), aber das heisst nicht, dass sie irgendwas freigeben dürfen. Und gerade bei den grossen, weitverzweigten Musiklabels und Verlags-Imperien à la Bertelsmann/Random House könnte die Abklärung im Einzelfall schwierig werden. Eine wasserdichte Freigabe im Sinne von beispielsweise "alle Buchcover von Bertelsmann" dürfte nicht möglich sein (ich nenne hier mal Bertelsmann als Beispiel, da es dort durch den Einbänder schon Wikipedia-Erfahrung gibt). Aber ich habe sowieso auch grundsätzliche Zweifel daran, dass das hier viel bringen wird. ND alleine ist für Rechteinhaber keine besonders attraktive Option, da die kommerzielle Nutzung ja immer noch erlaubt ist. Habt ihr denn Indizien dafür, dass es namhafte Rechteinhaber geben würde, die dazu bereit wären (also z.B. grosse Musiklabels, bekannte Verlage) bzw. bereits entsprechende Kontakte? Gestumblindi 21:12, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Nein... das ganze war eine eher spontane Idee von mir und hat sich dann kurzerhand verselbstständigt. Sagen wir mal so: Man kann wohl annehmen das zumindest einige wenige das machen. Da muss ich mal die entsprechenden Portale Fragen die evtl. Kontakte haben--Antemister 23:12, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Spricht etwas dagegen, wenn die Möglichkeit angeboten werden kann weil sie da ist, selbst wenn keine konkreten Fälle bekannt sind? Abgesehen davon gäbe es doch noch markenrechtliche Gesichtspunkte, welche die Angst vor der mit CC-By-ND urheberrechtlich erlaubten kommerziellen Verwendung lindern dürften. Grüße, Grand-Duc 23:48, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ja genau in dem Zusamenhang seh ich ja die Wahrschilichkiet für eien Freigabe. Markenrecht und unveränderbarkeit, zusammen sind och ein brauchbarer Verteidigungswall. Gerade das Markenrecht ermöglichen es eben gegen einen komerzielen Missbrauch vorzugegen (selbst mit einer CC-zero). Wobei eben die unveränderbarkeit, den ungewollten Missbrauch eben auch reduzieren hilft. Das die Firma eben über die unveräderbarkeit, die Art der Darstellung doch bischen lenken kann (und genau wenn der Punkt der Marketigapteilung einleuchtt gibt es am ehsten eine Freigabe). In dem die hochgeladnende Datei eben nicht für alles brauchbar ist, was nicht durchs Markenrecht wirkungsvoll verhindert werden kann. Das eben die Darstellung in die richtige Richtung gebt (Die Datei eben schon mal eine grundsätzlich neutrales bis positive Darstellung der Firma einnimmt). Gerade wenn es um die Darstellung von Fakten geht (Sei es jetzt ein Cover, Verpackung oder Logo) ist die unveränderbarkeit für uns kein Problem. Von daher sollte die Frage schon mal abgeklärt werden, ob wir in der de: WP das -ND prizipiel ablehnen, oder in gewissen Fällen zulassen wollen. Das mit dem „keine Wasserzichen bei -ND“ kann auch anders gelöst werden. Hier muss ich eben sagen mir ist es lieber neben (oder auf) dem Gegenstand steht ein Logo-/Hersteller schildchen, als über das ganze Foto geht ein Wasserzeichen. --Bobo11 08:48, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Bobo? Wo sind denn die ganzen fehlenden Buchstaben hin? Unter so was wie eine Smartphone-Tastatur gefallen? Hast Du was dagegen, wenn ein paar Vertipper für die Lesbarkeit korrigiert werden? Grüße, Grand-Duc 09:26, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zu "Fällt dir oder jemandem anderes eine bessere Formulierung ein, um Bilder auszuschließen, bei denen der Fotograf oder Zeichner ein Wasserzeichen eingefügt und dessen Entfernung per "ND" verbieten möchte?" Vorschlag: "Das Einstellen ND-lizensierter Werke in die deutsche Wikipedia ist auf Abbildungen von Werken begrenzt die als Umschlag, Verpackung, oder Aufmacher eines im geschäftlichen Verkehr befindlichen separaten Produktes verwendet werden. Dies sind zum Beispiel Buchumschläge, CD- oder Platten-cover, Werbeplakate, Produktverpackungen." G.Hagedorn 11:15, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wie wäre es mit der Kurzform „durch andere Gesetze (z.b. Markenrecht) zusätzlich geschütze Werke?“ Zwar würden dann auch Fotos von Gebrauchs-Gegenständen darunter fallen. Fände ich persönlich aber nicht tragisch ein ausreichend lizenziertes Bild einer Parfüm-Flasche mit Wasserzeichen des Hersteller zu kriegen (Hab bewusst jetzt einen Gebrauchsgegenstand gewählt der zweifellos SH haben kann). Denn mit der Formulierung udn Beschreibung sollte auch klar sein woher das -ND kommt, dass es eben wegen den „anderen Gesetze“ ist. Die eben auch mit Lizenz beachtet werden müssen, und eine freies Bearbeiten selber schon einschränken.--Bobo11 11:32, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten
geht einfacher: "Dateien mit Wasserzeichen sind unzulässig und werden gelöscht" - Andreas König (Diskussion) 23:27, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bildzitate[Quelltext bearbeiten]

Kopiert von der Vorderseite aus dem "Kontra"-Abschnitt.Grand-Duc (Diskussion)

  • Evtl. die Abstimmung kombinieren mit einer Option die in Deutschland möglichen Bildzitate zu erlauben? Diese entsprechen teilweise den Fair-Use Regelungen die der englischen Wikipedia in riesigem Umfang angewandt werden. G.Hagedorn 11:21, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Kopie Ende Grand-Duc (Diskussion) 22:57, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Wie es aussieht kann die hier vorgeschlagene Neuregelung nur dann kommen wenn die entsprechenden Dateien als Bildzitat deklariert sind, was gewisse Einschränkungen bei der Nutzung mit sich bringen würde und dieses MB weit mehr als erwartet zu einer Grundsatzfrage werden wird. ES kommt nämlcih noch was anderes hinzu: Nimmt man die Argumente bei Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht? ernst wird es darauf hinauslaufen das wir in jedem Fall eine Anzahl Logos verlieren werden, nicht selten solche die hier vektorisiert wurden. Wenn wir es nicht (fast) ganz aufgeben wollen, hier Logos abzubilden werden wir um diese Frage nicht herumkommen.--Antemister 18:31, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wirksamkeit des MB?[Quelltext bearbeiten]

Da die im Vorschlag angeregte Lizenzierung wie bemerkt im Widerspruch zu den für alle Projekte geltenden generellen Lizenzierungsregelungen und Grundprinzipen (bzgl. Freie Inhalte) der Wikimedia steht, dürfte er selbst dann nicht umgesetzt werden, wenn die deutschsprachige WP anderer Meinung ist. Daher stelle ich den Sinn des MB generell in Frage, auch wenn ein paar mehr Illustrationen sicher nicht schaden, ist das auch nicht der Kerninhalt der Artikel, zumal bei so einfach zu recherchierenden Infos wie Mediencover. - Andreas König 11:12, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Wieso, soll da ein Wiederspruch sein? Die auf en: haben ja auch ihr «fair use». Es geht hier ja um Sachen, die von der Logik her eh nicht abgeändert werden sollten. Das eben nur die unveränderten Dateien eigentlich die sind, die in einen Enzyklopädie gehören. Und nicht irgendwelche daraus abgeleitete "Kunstwerke".--Bobo11 12:54, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Es geht hier um eine recht akademische Frage. Die Grundprinzipien setzen "Freie Inhalte" voraus, dieses Grundprinzip wird aber in einigen Sprachversionen trotzdem umgangen, mittels Fair Use. Im Grunde müssten wir ein solches Regelkonstrukt auch einführen,es aber ausschließlich auf Logos und Cover beschränken und auch dann solche Grafiken nur dann hochladen wenn eine ND-Freigabe vorliegt. Das dürfte dann kaum noch den Regeln widersprechen, allerdings würde es die Verwendungsfähigkeit der Grafiken wahrscheinlich beschränken (Regeln für Bildzitate oder Fair Use).--Antemister 13:38, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Vielleicht sollte man bei all dem im Hinterkopf behalten, dass es nach deutschem Recht (abgesehen von den Fällen mangelnder Schöpfungshöhe und des Zeitablaufs) strenggenommen ohnehin keine vollkommen freien Werke gibt. Dem steht u.a. das Urheberpersönlichkeitsrecht entgegen, das unverkäuflich und auch durch Vertragsbedingungen (und damit auch durch die verwendeten „freien“ Lizenzen) nicht abdingbar ist. Dort wo deutsches Recht gilt – und das wäre etwa bei einer Nachnutzung in Deutschland oder durch in Deutschland ansässige natürliche oder juristische Personen der Fall – ist der Begriff des „freien Inhalts“ eine Fiktion: Ein Urheber kann schon nach dem §14 UrhG (und ggf. nach § 23 UrhG), wenngleich unter der Einschränkung des §39, eine Veränderung recht weitgehend untersagen, CC-nd wäre hier lediglich eine Klarstellung.
Außerdem ist das ebenfalls unabdingbare Rückrufrecht nach §42 UrhG zu beachten. Es würde bei Bedarf einem Bild- und sogar einem Textautor gegenüber der Wikipedia oder einem Dritten den Rückruf einer zuvor eingeräumten Nutzung erlauben (bei Textautoren, soweit der Text die notwendige Schöpfungshöhe erreicht). Das ist weder durch eine der CC-Lizenzen noch durch die GNU-FDL aufhebbar.
Alles in allem spricht das dafür, im Interesse einer sinnvollen Handlungsfähigkeit der Wikipedia die Freiheit der Inhalte nicht zu einem ideologisch motivierten Selbstzweck zu erheben, sondern pragmatisch danach vorzugehen, was der enzyklopädischen Arbeit am meisten nutzt. Dieser Pragmatismus scheint in der en-WP stärker zu wirken als in der de-WP. Drucker03 13:09, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe mir eben nochmal die offizielle WMF-Licensing Policy angesehen. Per "Resolution: Punkt 3" sollte die Abdeckung einer CC-By-ND-Lizenz gegeben sein:

„Their use, with limited exception, should be to illustrate historically significant events, to include identifying protected works such as logos,[...]“

WMF-Beschluss

- Logos und ähnliches zu erhalten ist ja genau der Zweck der vorgeschlagenen Änderung. Die Beschreibung einer Exemption Doctrine Policy weiter oben auf derselben Seite würde vermutlich sogar mehr Arbeitsspielraum geben als eine einfache ND-Lizenz, die einerseits eindeutig nach US-Gesetzen und EU-Recht erlaubt ist und andererseits Rechtsklarheit für enzyklopädische Verwendungen schafft, ohne auf EU-Urheberrechts-Schrankenregelungen angewiesen zu sein:

„A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status.“

WMF

Grüße, Grand-Duc 05:41, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wenn du es schaffst, den Vorschlag des MB als EDP im Sinne der Licensing policy auszugestalten, dann kann man das abstimmen. Aber sowohl CC-nd, als auch alle weiteren Lizenzen, die nicht den Anforderungen von freedom defined entsprechen, können nur im Rahmen einer EDP zugelassen werden. Also kommt in die Gänge und schreibt dieses MB so um, dass es die Anforderungen erfüllt. GRüße --h-stt !? 14:18, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Woran hapert die Gestaltung? Wenn bereits das hier eine EDP ist, es geht aus der von dir 2 Abschnitte weiter unten verlinkten meta:Resolution:Licensing policy, welche eine Weiterleitung zu Meta:Non-free content ist, heraus, so sollte der Vorschlag des MB ebenfalls als EDP durchgehen. Muss dann einfach aus wikipolitischen Gründen der Ausdruck Exemption Doctrine Policy im Vorschlagstext eingefügt werden? Grüße, Grand-Duc 16:26, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wenn so etwas gewünscht wird, kann ich mich hier nur den Hinweisen anschließen, dass das Meinungsbild dann formal die Einführung einer Exemption Doctrine Policy (EDP) im Sinne dieser Richtlinie vorschlagen sollte. Diese müsste dann aus meiner Sicht folgende Punkte zwingend enthalten:

  • Verweis auf das anzuwendende Recht: Also etwa wie gewohnt D-A-CH neben der zwingenden Notwendigkeit, US-Recht zu respektieren
  • Genaue Beschreibung der Bereiche, bei denen die EDP Anwendung findet (das sehe ich bereits im Vorschlag ausgeführt)
  • Bilder, die im Rahmen der EDP hochgeladen werden, müssen als solche gekennzeichnet werden (durch eine entsprechende Vorlage) und es muss in jedem Falle eine Begründung beigefügt werden, warum das unter der EDP zulässig ist (hier sollte ausgeführt werden, welche Bedingungen die Begründung erfüllen sollte) – die Begründung sollte darauf eingehen, warum es keine freie Alternativen gibt
  • Bilder, die unter die EDP fallen sollen, bei denen aber die Begründung fehlt, sind zu löschen
  • Wenn es freien Ersatz zu einem Bild unter der EDP gibt, dann ist das EDP-Bild zu löschen

--AFBorchertD/B 01:34, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe mal versucht, die genannten Punkte einzuarbeiten: Diff. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 22:59, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

eingeschlafen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das MB zu den eingeschlafenen verschoben, weil sich seit zwei Monaten nichts mehr tut und dasd Ganze immer noch recht unfertig ist. --PM3 15:49, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

So eingeschlafen isses jetzt doch nicht. Problem ist vor allem das die Auswertung der Urheberrechtsumfrage nicht vorangeht, und bevor das gemacht ist kann hier nichts wirkliches vorangetrieben werden. Wird hoffentlich noch mal aus dem Dämmerschlaf verweckt.--Antemister 18:29, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ja, ich habe es gerade aufgeweckt. Grüße, Grand-Duc 05:48, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Du meinst Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?, Antemister? Nun, wahrscheinlich ist nicht viel mehr als mein Auswertungsversuch möglich. Es ist schwierig, daraus praktische Konsequenzen zu ziehen. Und für das hier Vorgeschlagene scheint mir die Umfrage sowieso nicht von Bedeutung zu sein. Meines Erachtens ist es recht unwahrscheinlich, dass aus dem MB hier jemals etwas wird, weil der Vorschlag gleichzeitig zu spezifisch und zu schwierig umsetzbar wäre, d.h. die erwartbaren Vorteile für die Wikipedia bei einer Annahme wären minim. Man müsste die Rechteinhaber der "Mediencover" zu Freigaben unter der hier vorgeschlagenen ND-Lizenz bewegen können, das könnte kein Verlag pauschal machen (da diese oft selbst nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Illustrationen haben und sie gar nicht freigeben können), man müsste für jeden Fall sauber dokumentieren, dass wirklich dazu berechtigte Vertreter die Freigabe erteilt haben (es hat in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit angeblichen "Freigaben" durch PR-Stellen gegeben, die gar nicht haltbar waren), und am Ende hätte man dann doch nur eine Lizenz, die gegen die hier bisher hochgehaltenen Prinzipien verstösst. Gestumblindi 20:06, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Dieses MB ist derzeit unzulässig nach den Regeln der Foundation[Quelltext bearbeiten]

Der derzeitige Inhalt des MB ist unvereinbar mit der meta:Resolution:Licensing policy der Foundation und darf daher alleine aus diesem Grund nicht abgestimmt werden. Ausnahmen von wirklich freien Lizenzen sind zulässig, aber nur unter den engen Grenzen der Licensing policy. Bitte passt dieses MB an die Policy an, oder es muss verworfen werden. Grüße --h-stt !? 13:38, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Diese Problematik wird schon diskutiert, siehe weiter oben.--Antemister 13:49, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich bitte die Initiatoren und die Unterstützer dringend, das MB schnell so umzuschreiben, dass es mit der Licensing policy vereinbar ist. Andernfalls müsste man nämlich bei der Foundation Bescheid sagen, damit die es per WP:Office Action schließt. Grüße --h-stt !? 14:15, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Umgekehrt könnte auch ein Schuh draus werden: The Foundation resolves to assist all project communities who wish to develop an EDP with their process of developing it. [2] Drucker03 15:29, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Warum eigentlich ND und nicht NC?[Quelltext bearbeiten]

Sagt mal, glaubt ihr wirklich, dass man Rechteinhaber überzeugen kann, ihre Marken unter ND freizugeben, wenn sie dabei kommerzieller Verwendung zustimmen sollen? Wenn ein Teil unserer Lizenzbestimmungen für Rechteinhaber problematisch ist, dann ist das nicht das share alike, sondern die kommerzielle Verwendung. Ein MB über ND macht da doch überhaupt keinen Sinn, wenn man es Rechteinhabern leichter machen will, ihre Marken zur Verfügung zu stellen. Grüße --h-stt !? 10:10, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

ND, damit es eben nicht abgeändert werden darf. NC wieder läuft klar dem Grundgedanken der Wikipedia, denn es erlaubt keine kommerzielle Verwendung. Keine Abänderung bei einem Logo nicht unbedingt, denn es gibt ja nur diese eine richtige Darstellung. Also stört das ND gar nicht wirklich, da in einer Enzyklopädie eh das Original verwendet werden sollte. Wenn ich gar keine Abänderungen brauche, stört ein -ND gar nicht. Verhindert aber eben aus Sicht des Markeninhaber eine Verunstaltung (Gegen Markenrechtsverletzung kann er eh vorgehen selbst wenn er das Logo als urheberechtlich frei erklären würde). Mit einem -ND bin ich gezwungen es so, wie freigegeben wurde, zu verwenden. Was gerade bei Logos, in der Regel eh nicht stört. --Bobo11 (Diskussion) 10:19, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
ND läuft genauso dem Grundgedanken der Wikipedia zuwider. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass ND ein kleinerer Abstrich vom Leitgedanken der freien Lizenz wäre als ein NC. Und ich glaube einfach nicht, dass das ND bei Gesprächen mit Rechteinhabern irgendetwas bringt, der Knackpunkt für die ist die kommerzielle Verwertbarkeit. Dieses MB ist vollkommen für die Katz. Grüße --h-stt !? 12:34, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Außerdem Bobo11, für Logos brauchen wir diesen Spagat gar nicht, die sind eh meistens gemeinfrei... -- Chaddy · DDÜP 15:49, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nein, sie sind meistens urheberrechtlich geschützt. In Österreich. Aber du weisst ja, dass dieses Problem immer noch hängig ist ;-) Gestumblindi 17:09, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nein @Chaddy, das Östereich-Problem ist es eben ja gerade, weshalb man die MB inizieren will. Denn Haben wir eine CC-by-sa-nd Freigabe (und akzeptieren wir sie) brauchen wir den Spagat «ist das Logo jetzt gemeinfrei oder nicht», gar nicht erst machen. Denn dann hätten wir eine brauchbare Lizenz. Und glaub mir das Argument „wir müssten sonst mal abklären ob das Logo überhaupt schützbar ist“, ist ein gutes Argument eine CC-by-sa-nd zu erhalten. Von daher ist es nicht abwegig einmal zu fragen; «Wollt ihr Logos unter CC-by-sa-nd oder verzichtet ihr lieber ganz auf Logos?». Denn leider wird Variante 2 «keine Logos» (mit Österreich bezug) vermutlich früher oder später umgesetzt werden müssen. --Bobo11 (Diskussion) 17:14, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Dass "ND" eine brauchbare bzw. im Wikimedia-Rahmen überhaupt mögliche Lizenz ist, wird hier aber auch bestritten. Gestumblindi 17:17, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Generell sicher nicht sinnvolle Lizenz. Aber bei Werke die eh nicht verändert werden sollten, ist die Frage schon zulässig. Gerade vor dem Hintergrund -nd oder gar nicht. Klar ziehe ich persönlich auch Lizenzen ohne -nd vor. Aber ich bin auch bereit in den sauren Apfel -nd zu beissen, wenn die Alternative «keine Logos» lautet (und darauf deutet die östereichische Rechtssprechung hin). Denn wenn ich das Logo aus andern rechtlichen Gründen eh nicht verändern sollte/darf, dann kann ich auch gleich eine ND-Lizenz akzeptieren. --Bobo11 (Diskussion) 17:22, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nach deutschen Recht aber kann man Logos gar nicht unter eine CC-Lizenz stellen. Das geht also genausowenig... Einzige Konsequenz: Österreich ignorieren (ist natürlich schon ein wenig absurd...) oder gar keine Logos mehr, anders gehts leider nicht (oder aber, die Österreicher gründen ihre eigene Wikipedia - dann könnten sie auch von ihrer liberaleren Panoramafreiheit profitieren und es gäb keine Streits mehr wegen "österreichbezogen"; ich bin aber generell kein Freund von Abspaltungen...). -- Chaddy · DDÜP 18:17, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Häh? Wieso dürfen denn nach deutschem Recht Logos nicht unter eine CC-Lizenz stehen? Mir fällt kein Grund ein, warum ausgerechnet bei Logos eine solche Schranke in der Vertragsfreiheit bestehen sollte. Markenrechtliche Fragestellungen sind doch vom Urheberrecht losgelöst! Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 22:41, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Chaddy meint damit wohl: Nach deutschem Recht sind (die meisten) Logos urheberrechtlich nicht schützbar, man kann sie daher unter gar keine Lizenz (die sich auf das Urheberrecht bezieht, wie die CC-Lizenzen) stellen, da sie sowieso urheberrechtlich gemeinfrei (aber markenrechtlich geschützt) sind. Ich glaube allerdings nicht, dass diese Position noch eine grosse Zukunft hat... Gestumblindi 23:40, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Das ist ja dann wohl "verwandt" mit der Situation, wenn jemand für GPL-Software Geld bezahlt. Man darf diese Software für Geld anbieten, und wenn man einen Käufer findet, ist das ein rechtsgültiger Vorgang. Aber niemand muss die Software nicht kaufen, um sie nutzen zu können... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:03, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nein, ich sehe da keine ähnliche Situation. GPL-Software ist urheberrechtlich geschützt und unter eine Lizenz gestellt, die auf dem Urheberrecht bzw. Copyright aufbaut. Ein gemeinfreies Werk bzw. Nicht-Werk unter eine Lizenz zu stellen, wäre hingegen Schutzrechtsberühmung und unwirksam. Die Lizenz wäre nicht gültig, der Urheber (bzw. rechtlich Nicht-Urheber) könnte ihre Einhaltung nicht einfordern. Man würde damit also im Extremfall, wenn ein Logo urheberrechtlich tatsächlich nicht schutzfähig sein sollte, die Markenrechteinhaber zu einer urheberrechtlich unzulässigen Aktion verführen, die ihnen nichts bringt, sondern eher schadet, und die Nutzer nur verwirrt. Gestumblindi 00:15, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten
@Gestumblindi nur haben wir eben die Situation, dass die Österreicher bei denn Logos die Schwelle gleich angesetzt haben wie bei Kunstwerken. Das eben spätestens wenn es kein reine Textlogo mehr ist, man davon ausgehen muss, dass daran Urhberrrechte beansprucht werden könnte. Man muss also davon ausgehen, dass sehr viel Logos in Österreich urheberrechtlich schutzfähig wären (Logischerweise weckt man keine schlafenden Hunde). Es ist prizipiell nicht unzulässig eine CC-Lizenz auf etwas nicht schutzfähiges zu erteilen (Vorausgesetzt ich darf das auch, weil ich der allfälliger Rechteinhaber wäre). Unzulässig wäre nur darauf zu bestehen. Ob es sinnvoll ist, dass steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber gerade bei Grenzfällen ist einen Lizenz sicher besser, als ein beharren auf der Nichtschutzfähigkeit, welche gegebenenfalls gar nicht zutrifft. Nur so zum Überlegen; eine erteilte CC-Lizenz wird bei Ablauf der 70 Jahre PmA nicht unzulässig, sondern nur überflüssig. --Bobo11 (Diskussion) 07:59, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Auch anderer Weg möglich?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eventuell auch einen anderen Weg, unfreie Mediencover in Wikipedia zu nutzen, ohne dass es irgendeiner Lizenzierung seitens des Urheberrechtsinhabers bedarf -- beispielsweise als rechtlich zulässiges Bildzitat? Ich sehe überall im Internet Unternehmen und Menschen Bücher und andere Medien wie CDs, DVDs verkaufen (neu und gebraucht), und dabei ist ganz selbstverständlich im Regelfall ein Foto, welches das Produkt zeigt, auf welchem daher im Regelfall die Vorderseite (das "Mediencover") abgebildet ist. Eine solche fotografische Abbildung eines Verkaufsproduktes -- auch und gerade zum Zweck der kommerziellen Nutzung des Bildes -- sollte doch nach DACH-Recht zulässig sein, oder nicht? Oder sind auf eBay, Amazon, AbeBooks & Co massenhaft Urheberrechtsverletzungen nach DACH-Recht -- ein Eldorado für Abmahnanwälte?

Wenn nein, dann könnte der andere Weg darin bestehen, ein DACH-Pendant zum "fair use" des US-Rechts zu schaffen. --Neitram 12:12, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das Problem liegt beim Zitat, und was da vor Vorgaben gegeben sind. Hier ist die Abbildung einfach so abgespeichert, jeder der will kann die alleine Betrachten. Bei E-Bay usw. ist normal nur die Produktseite sichtbar. Hiesst ich sehe im Regelfall, die Abbildung nur im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot des Artikels. Es besteht dort also eine Zusammenhang von Angebot und Abbildung, von daher kann da die Zitat-Regel greifen. Genau das funktioniert aber bei uns mit unserer Software nicht. Hier sind Bilder nicht fest mit dem Text verbunden, sondern allgemein zugänglich auch ausserhalb des Zusammenhangs. Wir haben in Kontenental-Europa keine fair use-Regel, also können wir uns auch nicht darauf berufen. Das heisst du müsstest es zuerst schaffen, dass so eine Regel in DACH Recht aufgenommen würde. --Bobo11 (Diskussion) 12:19, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Bildzitat wäre in der Theorie hier in der Wikipedia tatsächlich möglich, in der Praxis jedoch nicht.
@Bobo11: Wir wollen kein fair use hier in de-WP, wurde schon oft diskutiert. Selbst wenn das DACH-Recht uns irgendwann einmal fair use erlauben sollte, würden wir darauf verzichten. -- Chaddy · DDÜP 12:31, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
@cady, das hab ich auch nicht behauptet. Ich hab nur geschrieben, dass wir wegen der fehlenden Möglichkeit, gar nicht darüber diskutieren können. Denn solange es eben in DACH kein Fair-use-Gesetz gibt, ist uns diese Möglichkeit von gesetztes wegen schon versperrt. Da brauchen man gar nicht anfangen das überhaupt in Erwägung zu ziehen. Sonder der erste Schritt wäre -wenn es einem damit Ernst ist- das Gesetz anzupassen. Es gibt ja Schwesterprojekte, die das Bildzitat zulassen (wikiversity), nur ist das mit recht grossen Aufwand verbunden. Und selbst dann immer noch riskant, denn man befindet sich beim Bildzitat immer in einem Graubereich, wo man nie so recht weiss, ob das jetzt vom Gericht als zulässig betrachtet wird oder nicht. --Bobo11 (Diskussion) 12:38, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
@Bobo11, zu "Hier ist die Abbildung einfach so abgespeichert, jeder der will kann die alleine Betrachten.": Das gilt doch genauso für die "fair use" Bilder auf en.wikipedia.org -- oder nicht? Die Bildbeschreibungsseite wird mit ausführlichen Erklärungshinweisen gepflastert, und wenn einer sich durchklickt bis zum alleinigen Bild, ja, dann sieht er das Low-Resolution-Bild schließlich ohne Kontext und ohne Hinweise, daran lässt sich einfach nichts ändern. --Neitram 16:29, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Worin liegt denn konkret der große Unterschied zwischen dem "fair use"-Recht der USA und dem (Bild-)Zitatsrecht in DACH, auf das man sich zur legalen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke berufen darf? --Neitram 16:47, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Das Zitatrecht ist sehr direkt mit der Verwendung gekoppelt, oder aus Juristensprache übersetzt «Nicht erlaubt, es sein den ...». Das fair-use nimmt einen Bereich vom Urheberrecht aus, oder aus Juristensprache übersetzt «In folgenden Fällen, benötigt man keine Zustimmung des Urhebers; .... ». Daraus ergibt sich beim fair-use eben eine sogenannte Beweisumkehr. Wenn ich mich aufs fair-use berufe, muss der Urheber zuerst beweisen, dass die Anwendung des fair-use-Artikel in diesem Fall nicht zulässig wäre, bevor das Gericht überhaupt auf eine Klage eintritt. Beim Zitatrecht muss hingegen ich beweisen können, dass das Zitatrecht greift. Das heist im Klartext ich kann auch verklagt werden, wenn ich das Zitat-Recht wirklich eingehalten habe (und in der Folge dann vor Gericht auch gewinnen würde). Dazu kommt eben noch, dass es bei einem Bildziat das verdammt schwierig wird, Recht zubekommen. Gerade wenn es kein wissenschaftliches Werk ist, das genau auf dieses Werk eingeht.--Bobo11 (Diskussion) 20:21, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Auf en:Fair use lese ich "The Supreme Court of the United States described fair use as an affirmative defense in Campbell v. Acuff-Rose Music, Inc. This means that, in litigation on copyright infringement, the defendant bears the burden of raising and proving that his use was "fair" and not an infringement."" (Hervorhebung von mir.) Verstehe ich das falsch oder sagt der Absatz, dass auch beim "fair use" die Beweislast beim Verteidiger liegt? --Neitram 12:12, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

P.S.[Quelltext bearbeiten]

PS: Ich habe gerade diese Liste gefunden. Es gibt nicht nur "fair use" auf en: (das international bekannteste Beispiel), es gibt bestimmten erlaubten "non-free content" in bereits über 20 Sprachversionen. Die entsprechende Policy-Seite auf en: ist en:Wikipedia:Non-free content. Von Seiten der Foundation ist das geregelt unter [3]. --Neitram 16:40, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Guck mal unter #Sinnfreies MB, da habe ich weiter unten im Abschnitt bereits erklärt, wieso das mit der Licensing policy nicht vereinbar ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Verschiebung nach Vorbereitung eingeschlafen[Quelltext bearbeiten]

Seit über zwei Monaten keine Diskussion, schlage vor das Meinungsbild nächste Woche nach Vorbereitung eingeschlafen zu verschieben. Wenn jemand die Neigung verspürt sich des Themas anzunehmen ist nun die richtige dazu Zeit.

Groetjes --Neozoon (Diskussion) 23:49, 8. Aug. 2012 (CEST)Beantworten