Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?

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Diese Umfrage lief vom 1. November 2011 bis zum 31. Dezember 2011.

Rechtliche Fragen kann man nicht mit einer Umfrage lösen. Da wir in der deutschsprachigen Wikipedia aber schon seit Jahren in Bezug auf die Frage, an welches (Urheber-)Recht wir uns eigentlich zu halten haben, etwas im Ungewissen schweben, ist die Meinung der Community dazu vielleicht doch ganz interessant. Konkreter Anlass: Zuoberst auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen steht seit über einem Jahr ein Abschnitt, der nicht archiviert werden kann, weil die darin aufgeworfene Frage ungelöst ist. Es wurde mit Urteilen aufgezeigt, dass in Österreich wohl sämtliche Logos als urheberrechtlich (und nicht nur markenrechtlich) schützbar angesehen werden, auch sehr einfache Textlogos. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis der deutschsprachigen Wikipedia, zahlreiche Logos unter Berufung auf deutsches Recht ("Laufendes Auge") als urheberrechtlich nicht schützbar zu akzeptieren. Für Österreich gilt dies offenbar nicht.

An diesem Punkt kommt nun die Frage nach dem "DACH-Recht" ins Spiel. Häufig wird die Position vertreten, dass die deutschsprachige Wikipedia sich an den "kleinsten gemeinsamen" Nenner des Urheberrechts von Deutschland, Österreichs und der Schweiz halte, d.h. nur Material akzeptiere, das in allen drei Staaten urheberrechtlich unbedenklich ist. Andererseits zeigt obiges Beispiel, dass in Österreich urheberrechtlich Bedenkliches bisher behalten wird. Und umgekehrt ist nicht festzustellen, dass massenweise journalistische Fotografien, die nicht besonders kreativ wirken, unter Berufung auf schweizerisches Recht, nach dem diese keine schützbaren Werke darstellen (und auch keinem Lichtbildschutz unterliegen; dazu ausführlicher als hier die englische WP) hochgeladen würden. Ist in der Praxis also in Wirklichkeit nicht das oft beschworene "DACH-Recht", sondern nur das Recht Deutschlands für die deutschsprachige Wikipedia massgeblich?

Und wenn ja, ist das ein erwünschter Zustand?

Hier daher ein paar Vorschläge, wie man das künftig angehen könnte, wobei weitere Ansätze gerne ergänzt werden können. Am Ende wird sicher kein irgendwie verwertbares "Resultat" stehen, aber vielleicht ist ja eine Tendenz in der Community zu erkennen. Solche Entscheidungen kann der deutschsprachigen Community jedenfalls niemand abnehmen - Wikimedia überlässt es ja den einzelnen Sprachversionen, nationales Recht anzuwenden bzw. möchte natürlich, dass nicht gegen jeweils geltende Gesetze verstossen wird, was sich aber bei einem internationalen Projekt als sehr schwierig erweist. (von Gestumblindi)

Kleinster gemeinsamer Nenner D-A-CH[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren nur Material, das urheberrechtlich vermutlich in allen drei grossen deutschsprachigen (bzw. teilweise deutschsprachigen) Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz unbedenklich ist. Praktische Auswirkung u.a.: Fast keine Logos mehr.

  1. Nacktaffe 09:29, 2. Nov. 2011 (CET) (Alles andere, außer Commons+ weiter unten führt zu einer Nichtnachnutzbarkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz)[Beantworten]
  2. W.E. 08:28, 3. Nov. 2011 (CET) das scheint mir die vernünftigste Alternative zu sein.[Beantworten]
  3. --Phrood 17:52, 12. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  4. Begründung siehe Diskussionsseite.Pill (Kontakt) 22:57, 15. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  5. --Lena1 17:50, 17. Nov. 2011 (CET) nur so wird keine URV begangen- es handelt sich um die deutschsprachige- nicht deutsche Wikipedia.[Beantworten]

Kleinster gemeinsamer Nenner deutschsprachig[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren nur Material, das urheberrechtlich vermutlich in sämtlichen Staaten, in denen Deutsch Amtssprache ist, unbedenklich ist. Dazu gehören neben D-A-CH Liechtenstein, Italien (Südtirol) und Belgien (DG), nicht aber Namibia ("Nationalsprache", keine Amtssprache). Praktische Auswirkung u.a.: Keine Fotos moderner Gebäude mehr (keine Panoramafreiheit in Luxemburg und Belgien).

  1. ...

Legal im Herkunftsland[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren Material, das in seinem Herkunftsland urheberrechtlich unbedenklich ist. Beispielsweise einfache Textlogos aus Deutschland, die in Österreich schutzfähig sind. Nicht jedoch umgekehrt beispielsweise österreichische Textlogos, auch wenn sie in Deutschland nicht schutzfähig sind. Im Ergebnis wäre die Wikipedia in keinem deutschsprachigen Land mehr vollständig nachnutzbar, siehe dazu etwa Hundertwasserentscheidung.

  1. Klingt sinnvoll. Wenn ein Urheber in einem bestimmten Land etwas veröffentlicht und dabei auf seinen Schutz vertraut, sollte das respektiert werden. Wenn es aber nur „zufällig“ in dem Land veröffentlicht wird, ohne dass der Urheber das spezielle Urheberrecht beansprucht (gelten tuts trotzdem), sollte man es hochladen dürfen. Grauzone. -- Bergi 16:14, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  2. IMHO die mit Abstand sinnvollste Variante. Warum denkt bei den anderen Varianten eigentlich keiner an Liechtenstein, Belgien oder Südtirol? --Cú Faoil RM-RH 17:43, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  3. Sinnvoll. Wobei ich etwas wichtiges anmerken muss, nämlich der Punkt, dass sich der Hochlader sich im Herkunftsland befinden sollte, bzw. in einem Land wo die selber Regeln gelten. Ich sollte als als Österreicher keine deutschen Logos hochladen, die in Österreich schützbar sein könnten.Oder anders herum, berufe dich nur auf Gesetzte die in deinem Herkunft- und Heimatland gültig sind. Als Franzose ist es nicht sinnvoll sich bei eine in Deutschland befindlichen moderenen Werk, sich auf die deutsche Panoramafreiheit zu berufen, zu Hause kann er trotzdem verklagt werden (Auch wenn es klar unter die Panoramafreiheit fällt). Und bei einer Verurteilung funktioniert die Vollstreckung. --Bobo11 20:15, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  4. Erscheint mir die sinnvollste Variante zu sein. Wird bei anonymen Uploadern etwas schwierig aber das sind die ja sowieso. --Marcela 09:41, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  5. Sinnvoll und vor allem logisch. --Kuebi [ · Δ] 11:43, 3. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  6. Halte ich auch grundsätzlich auch für sinnvoll, allerdings gebe ich zu bedenken, daß es der einfachste und übersichtlichste Weg der wäre, für alle Projekte der WP einen gemeinsamen Standard zu haben - Viele Grüße Redlinux···RM 03:44, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    Das geht rechtlich nicht. -- Chaddy · DDÜP 17:48, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    Najaa, rein theoretisch könnte man als "einen gemeinsamen Standard für alle Projekte der WP" den weltweit kleinsten Nenner nehmen, das wäre aber eine recht starke Einschränkung ;-) Gestumblindi 21:04, 5. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    So sinnvoll und logisch es also auch sein mag ... praktikabel schaut dann leider anders aus ... hmm Viele Grüße Redlinux···RM 02:53, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  7. Sinnvoll und praktikabel.--Falkmart 13:15, 6. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  8. --Roterraecher !? 04:53, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  9. --Mogelzahn 08:59, 7. Nov. 2011 (CET) Scheint mir - bei allen Bauchschmerzen damit - die sinnvollste Lösung zu sein.[Beantworten]
  10. --Vhancer | Talk 13:37, 10. Nov. 2011 (CET) Sollte in den meisten Fällen ausreichend sein.[Beantworten]
    Euch allen, die ihr euch für diesen Ansatz aussprecht, ist aber schon klar, dass man damit neuerdings auch z.B. Bilder in der deutschen Wikipedia verwenden könnte, die in ihrem Herkunftsland USA gemeinfrei sind, weil vor 1923 erschienen (die USA haben, neben anderen Regelungen, diese fixe Grenze - vor 1923 erschienen = public domain), auch wenn der Urheber noch lange keine 70 Jahre tot ist und sie daher nach deutschem Recht noch geschützt sind? Gestumblindi 21:37, 10. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    Ja, mir ist das klar. Ich sehe darin aber kein Problem, denn nach dort geltendem Recht sind sie ja eben gemeinfrei. Das Bild ist in diesem Falle kein "deutsches" Bild, es ist daher doch am unkompliziertesten, das Recht des Herkunftslandes anzuwenden. Alles dazwischen wäre außerdem inkonsequent - wem das hier ungerecht vorkommt, der soll sich bitte dafür aussprechen, dass nur Bilder zugelassen werden, die auf der ganzen Welt gemeinfrei sind. --Vhancer | Talk 13:43, 17. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    Wenn das Bild nach US-Recht gemeinfrei und nach dt. Recht noch geschützt ist, können der amerikanische Urheber bzw. die Erben die Wikipedia, den Uploader und alle Weiternutzer der Wikipedia-Inhalte (Mirror-Betreiber, Produzenten von Wikipedia-DVDs, und alle anderen, die die Bilder in Vertrauen auf die Wikipedia verwenden), etc. in Deutschland juristisch belangen. Keine so tolle Lösung. --91.67.132.42 13:57, 29. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    WMF nein. Ja, in Einzelfällen können sich deutsche (auch österreichische?) Gerichte für Verletzungen außerhalb Deutschlands für zuständig erklären, aber in diesem Fall m.E. nicht, Länder respektieren die Rechtslage des anderen Landes. Sonst könnte man in Mexiko (100 Jahre Schutzdauer) ständig die WMF verklagen. Mirror, DVD ist evtl. schon relevant - interessante Frage. G.Hagedorn 11:32, 2. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  11. Ne discere cessa! 12:51, 23. Nov. 2011 (CET) logischste und vor allem praktikabelste Lösung[Beantworten]
  12. Der sinnvollste Kompromiss, IMHO. Allerdings sollten alle Bilder, die nur in einem D-A-CH-Land frei sind, oder überhaupt alle nur eingeschränkt freien Bilder einen entsprechenden Warnhinweis auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite tragen, so wie es bislang bei den (meisten?) unter Beanspruchung der Panoramafreiheit hochgeladenen Bildern der Fall ist. --Túrelio 10:26, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    Keine Sorge, um viele unter Beanspruchung der Panoramafreiheit hochgeladene Bilder müssen wir uns mit der Option hier ja nicht mehr scheren :) —Pill (Kontakt) 11:51, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  13. --losch 20:12, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  14. --G.Hagedorn 11:32, 2. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  15. Lutz Hartmann 15:21, 6. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  16. Dann lasst uns aber in dem Fall etwas anders rangehen als sonst. Denn wir haben in der Vergangenheit genügend gute Autoren alleine dadurch vergrault in dem wir mit der Keule in der Hand, nach dem Motto "Friss oder Stirb" aufgetreten sind. --Frank schubert 22:14, 7. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  17. --Micha 14:13, 19. Dez. 2011 (CET) die Nachnutzbarkeit wird ohnehin überbewertet[Beantworten]
    erm, wir nutzen doch selbst nach, wenn wir bilder in artikel einbinden. —Pill (Kontakt) 14:19, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  18. in einer globalen Welt ist das UrheberR schon nicht einfach, nicht immer logisch, zuweil abstrus aber diese Idee würde mir zumindest einleuchten, auch wenn mir umgehend Problemfälle in den Sinn kommmen --Aineias © 23:30, 20. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  19. --Roland1950 07:03, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  20. -- Da die Wikimediaprojekte, auch die deutschsprachige WP sowohl die Grenzen nationaler als auch transnationaler Rechtsräume (EU) überschreiten, scheint mir die Rechtssituation im Herkunftsland der beste Kompromiss zwischen den beiden Extrempositionen "Wir nehmen alles" und "Wir löschen fast alles" zu sein. --77.185.239.208 13:44, 25. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Legal in einem deutschsprachigen Land[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren Material, das in einem deutschsprachigen Land urheberrechtlich vermutlich unbedenklich ist. Damit beispielsweise auch österreichische Textlogos, die in Deutschland urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, oder einfache Pressefotos aus der Schweiz (BGE 130 III 714). Im Ergebnis wäre die Wikipedia faktisch nirgends mehr vollständig nachnutzbar.

  1. ...

Legal in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Wir berücksichtigen nur die Rechtslage in Deutschland als größtem deutschsprachigen Staat mit dem größten Nutzeranteil. Die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich wie auch in anderen Staaten wird ausdrücklich ignoriert.

  1. ...

Commons-Ansatz[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren Material, das in den USA und in seinem Herkunftsland urheberrechtlich vermutlich unbedenklich ist. Die Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern wird nicht gesondert berücksichtigt; also beispielsweise ein Foto, das in den USA und in Indien gemeinfrei ist, in Deutschland aber nicht. Der Gedanke dahinter ist, dass die de-Wikipedia zwar deutschsprachig, aber ein Angebot der Wikimedia Foundation in den USA ist. Auch Commons ist mit deutschsprachiger Oberfläche verfügbar und wird in Deutschland genutzt, trotzdem werden dort Bilder akzeptiert, die in Deutschland vermutlich gegen das Urheberrecht verstossen.

  1. Solche Sachen sollte man dann eben nach Commons hochladen. Auch wenn die beiden Projekte wohl rechtlich denselben Status haben, würde ich da trennen. Nicht umsonst sollen ja eigentlich nur die Dateien, die nicht nach Commons dürfen, lokal hochgeladen werden. -- Bergi 16:08, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Dieser Punkt ist rechtlich nicht machbar aufgrund des Schutzlandprinzips. -- Chaddy · DDÜP 16:29, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Das Schutzlandprinzip wird hier häufig missverstanden. Es besagt ja nichts weiter als dass das Recht des Landes, in dem ein Schutz in Anspruch genommen wird, zur Anwendung kommt. Das heisst, wenn du in Deutschland klagst, weil deine Urheberrechte verletzt werden, kommt deutsches Recht zur Anwendung, in Italien italienisches Recht etc. Unter Berufung darauf werden hier bis jetzt beispielsweise Fotos des Atomiums geduldet, obwohl es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt, weil die Leute hier davon ausgehen, dass der Schutz in Deutschland in Anspruch genommen würde, wo ein solches Foto ohne Genehmigung des Atomium-Rechteinhabers legal ist. In Wirklichkeit kann natürlich auch jederzeit Schutz in Belgien in Anspruch genommen werden, das macht das ganze Gerede vom "Schutzlandprinzip" hier sehr zweifelhaft. Und umgekehrt gilt dann auch: Wenn etwas in Deutschland nicht geht, aber beispielsweise in den USA und in Finnland schon, dann heisst das ja auch nicht, dass ein Rechteinhaber gerade in Deutschland klagen würde, es ist bei einem Foto aus den USA (als Beispiel) sogar recht unwahrscheinlich. Gestumblindi 16:34, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
@Chaddy:Lies mal hier S. 142 (mittels Suche nach "Auswirkungsstaat") um ein aktuelle rechtliche Einschätzung zum Schutzlandprinzip im Internet zu erhalten. So eindeutig wie von Dir dargestellt ist es jedenfalls ganz sicher nicht. --Coatilex 16:48, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Wir hatten das mit den Einzelmeinungen einzelner Juristen schon bei den Briefmarken...
@Gestumblindi: Unser hauptsächlicher Personen-Zielkreis hat aber nunmal seinen Sitz in DACH und fällt deshalb in erster Linie unter das Rechtssystem dieser Länder. Wir hatten das bislang immer so gehandhabt, dass die Benutzer selbst verantwortlich sind. Ein Belgier aus der deutschsprachigen Gemeinschaft sollte dann also besser keine Bilder des Atomiums hochladen, wohingegen das für einen Deutschen, Österreicher oder Schweizer i. d. R. problemlos ist, wenn er das Hochladen nicht gerade von Belgien aus macht. -- Chaddy · DDÜP 17:31, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
In dem Buch wird eine weitere Verbindung zum Forumstaat verlangt, etwa ein Zielen auf die Öffentlichkeit/den Markt im Forumstaat; genau das macht die deutschsprachige Wikipedia sicher in Bezug auf die deutschsprachigen Staaten. Nacktaffe 20:10, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Und wenn ich das Atomium in Deutschland hochgeladen habe und morgen nach Belgien reise, werde ich an der Grenze verhaftet? So einfach scheint das wirklich nicht zu sein... Okmijnuhb·bitte recht freundlich 13:48, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Eben. Vielleicht sollte Wikimedia das komische Projektbudget lieber für einen IP-Anwalt ausgeben und mal ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Damit könnten wir uns hier viele Diskussionen ersparen.--Coatilex 15:25, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Dann könnten wir uns auch eine Fatwa bestellen, die würde uns auch nicht weiterhelfen, aber zumindest den ALlmächtigen anrufen. Das gegenüber einem Rechts"gutachten" zumindest ein metaphysisches Plus wäre. Nacktaffe 15:40, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Lieber Syrcro, dein beruflicher Hintergrund in allen Ehren aber begründe das mal sachlich, ich bin gespannt. Sicherlich gibt ein Rechtsgutachten keine Garantien aber internationale Unternehmen die Websites betreiben lassen sich nicht zum Spaß von Wirtschaftskanzleien (für gutes Geld) zu diesem Thema beraten. Website Compliance Audits sind gang und gäbe und dabei werden neben regulatorischen Vorgaben eben auch Gesichtspunkte bzgl des geistigen Eigentums betrachtet. Wichtig vor allem für Datenbankbetreiber etc. Es grüßt --Coatilex 16:13, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Man beauftragt Wirtschaftskanzleien mit Audits, damit man weder für vorsätzliche noch grob fahrlässige Fehler persönlich in die Haftung genommen werden kann. Und das ist einem DAX-Vorstand schon einiges Wert. Das ist eine Risiko-Minimierung, helfen tun die bei schwierigen Rechtsfragen auch nicht, sondern bestätigen nur, dass es schwierige Rechtsfragen sind. Man bestellt eigentlich in aller Rechtsgutachten urteilsartig: Das ist unser Ergebnis, nun bau uns mal ein Gutachten dazu, das die Frag genauso beantwortet. Wir hatten ja auch schon zwei Gutachten, aber die WMD hat den "Gutachtern" vorher nicht gesagt, was hinten rauskommen soll und dem entsprach auch das Ergebnis: WischiwaschiblabladerBGHzumTode. Auf WP:UF ist mehr Sachverstand zu den uns drückenden Fragen, als man in jeder Großkanzlei finden könnte. Lies da oben benannte Buch [auch wenn es in der Argumentation leider an manchen Stellen sehr lückenhaft ist] und du wirst auch mehr Ahnung davon haben. Nacktaffe 16:39, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
*Lach* Du wirst Dich wundern: Ich las es schon! Trotzdem habe ich bisher nicht den Drang verspührt irgendwelchen Magic Circle-IP-Anwälten die Stirn zu bieten. So, genug dazu hier, da Off-topic. Risikominimierung würde IMHO schon viel bringen, da so manche seitenlange Diskussion damit eingedämmt werden könnte. Damit soll den fleissigen Leuten bei UF und DÜP gar nichts "weggenommen", sondern nur unglaublich öde Diskussionen zu immer gleichen Fragen, gegenseitige Bezichtigungen und Bullshit-Bingo ("Schutzlandprinzip","Server-Standort", Blahblah) verringert werden.--Coatilex 18:21, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Warum nicht an Beispielen orientieren? Project Gutenberg international steht auch in US und die richten sich, obwohl von überall hochgeladen wird, strikt nach US-Copyright. Das wurde legaliter auch schon von deutschen Verlagen herausgefordert (zB bei Hesses Siddharta), erfolglos. Es ist daher exakt richtig, wie bei Commons zu verfahren. Das Risiko liegt beim hochladenden User und das ist das, was man als Problem sehen kann, oder auch nicht. --Ayacop 08:46, 8. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Abgesehen davon, dass man hochladende User nicht in offene Messer laufen lassen und ihnen anschließend sagen sollte, dass sie selber blöd sind, sollten wir auch an die denken, die im Vertrauen auf Commons die Dinger weiternutzen. Wir können nicht eine freie Lizenz vergeben von Zeugs, das nicht uns gehört. Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:13, 8. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Gedanke amerikanisches Projekt, amerikanischer Betreiber, amerikanisches Urheberrecht scheint mir naheliegend zu sein... --Studmult 19:13, 12. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Commons-Ansatz plus[Quelltext bearbeiten]

Wir akzeptieren nur Material, das in den USA, in seinem Herkunftsland und in D-A-CH urheberrechtlich vermutlich unbedenklich ist. Der Gedanke dahinter ist, dass urheberrechtliche Unbedenklichkeit im deutschsprachigen Raum bei einem Angebot der Wikimedia Foundation aus den USA nicht ausreichen könnte und uns Bilder, die in den USA problematisch sind, eines Tages sowieso weggelöscht werden könnten. Entspricht im Übrigen am besten der Wikimedia-Resolution zum Urheberrecht.


  1. ...

Siehe eins weiter oben. -- Chaddy · DDÜP 16:30, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Was meinst du damit? Dein Einwand wegen des Schutzlandprinzips käme doch in diesem Fall sowieso nicht zur Anwendung, da es sich dabei um die maximal vorsichtige Variante handelt. Gestumblindi 16:35, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Dann müssten wir alles rausschmeissen, was z.B. mangels Panoramafreiheit im Herkunftsland auf Commons nicht erlaubt ist, wir aber bisher hier lokal behalten konnten, siehe Atomium usw. Und alles was hier zwar erlaubt ist, in den USA aber nicht geht (Kunstwerke im öffentlichen Raum!) Kein sehr erbaulicher Gedanke! -- 194.48.128.75 08:19, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Das ist richtig, nicht sehr erbaulich - aber es wäre der sicherste Ansatz, ein Ansatz der maximalen Risikominimierung. Ich bin auch nicht unbedingt dafür, es wäre die Variante für die ganz Vorsichtigen... Gestumblindi 21:34, 3. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Das widerspricht WP:SM...--Antemister 21:49, 3. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Wir akzeptieren alles[Quelltext bearbeiten]

und wenn dann ein Prozess kommt, soll ihn die WMF führen

  1. -- ianusius: ( Diskussion) 09:56, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  2. --Amga 07:42, 5. Nov. 2011 (CET) Nicht wegen Jerry und sonstwem oder den Spendengeldern, sondern prinzipiell. Es wird auch kaum mal einen Prozess geben. Ob jemand etwas aus der WP (kommerziell! privat spielt das alles eh' keine Rolle) nutzen will, ist mir *völlig Banane*. Schreiben wir halt in die Nutzungsbedingungen, dass jeder bei jedem einzelnen Bild (etc.) selber "aufpassen" muss, und gut ist. Ja, das entspricht entspricht nicht unbedingt "der Idee", aber haben wir halt mal eine neue Idee...[Beantworten]
  3. --Allander 20:26, 2. Dez. 2011 (CET) Ja, dann hätten wir vielleicht endlich was greifbares in dem Lizenzchaos. Derzeit macht jeder folgenlos was er will, zumindest in den Fällen die ich beobachtet habe. Wetten, dass in den nächsten hundert Jahren gar nichts passiert? Und wenn ja, wäre so ein Prozess 1. billig und 2. beste Publicity für WP. --Allander 20:26, 2. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  4. --heubergen --Heubergen 20:58, 6. Dez. 2011 (CET) Ich denke, dass Bilder und Logos für die Benützung auf Wikipedia gestattet werden sollten. Denn ich denke nicht, dass eine Firma so blöde ist und das "unschuldige" Wikipedia angreift. Das wäre für das Unternehmen eher Ruf schädigend. Ich rede hier aber nur von Bilder und Logos von Unternehmen. Bei Bidlern von proffesionellen Fotografen ist es anders. Aber wenn Sony die neue PSVita vorstellt und sie die Bilder nicht freigeben wollen für das Verändern und das kommerziellen Weiternutzen, kann es ja nicht sein, dass dann theoretisch gesehen jemand die PSVita in einem Grafikprogramm neu zeichen muss nur um die Lizenzfrage ausser sich zu stellen. Das Beste wäre, wenn es eine so genannte Wiki-Lizenz geben würde mit welcher der Lizenzträger(Sony z.B.) wiki die Erlaubnis gibt das Bild innerhalb von Wikipedia frei zu nutzen. --Heubergen 20:58, 6. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
    "Nutzung nur innerhalb der Wikipdia" ist aber ausdrücklich nicht erwünscht, da alle Inhalte des Projektes explizit zur weiteren, freien Verwendung durch jedermann gedacht sind. Freie Inhalte zu schaffen ist schließlich der Grundgedanke des Projektes. --91.67.132.42 17:09, 14. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  5. Auch wenn das da oben alles andere als Neutral formuliert ist: Ich bin für eine liberalstmögliche Nutzung aller Spielräume für maximalen allgemeinen Nutzen. Und tatsächlich sollten die Spendenmillionen vorallem für die rechtliche Absicherung und Verteidigung bereitstehen, insofern ist die obige Begründung tatsächlich zu unterschreiben. --Itu 05:24, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
    Die ziemlich unsachliche Einleitung hier oben ist mir erst jetzt richtig aufgefallen (die Option wurde nachträglich hinzugefügt), ich habe sie mal etwas gekürzt. Gestumblindi 22:46, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
    tja, aber eine unsachliche einleitung passt doch gut zu einer offensichtlich nicht ernst gemeinten option. —Pill (Kontakt) 22:52, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
    Ich staune immer wieder, was die Leute hier alles ernst nehmen. Die obigen Kommentare sehen mir nicht besonders scherzhaft aus. Gestumblindi 22:54, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Wir akzeptieren alles was irgendwo legal ist[Quelltext bearbeiten]

  1. -- Generator 10:34, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Ablehnung der Umfrage[Quelltext bearbeiten]

  1. --Michael Metzger 17:28, 25. Nov. 2011 (CET) Ja, wir suchen uns jetzt auch noch die Gesetze aus, nach denen wir uns richten?! Völliger Blödsinn das Ganze hier![Beantworten]
Ganz so simpel ist es nun doch nicht. Denn was gilt hier auf :de? U.S.-Recht, da die Hauptserver dort stehen? NL-Recht, weil dort auch Server stehen? Deutsches und/oder Österreichisches und/oder Schweizer Recht? --Túrelio 17:48, 25. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Ja, es ist wirklich nicht so simpel, von daher brauchen wir eine Rechtsberatung, wir dürfen nicht erlauben, was verboten ist, und müssen nicht verbieten, was erlaubt ist. Die einzige Frage, die wir selbst entscheiden dürfen, ist doch, wollen wir eine Wikipedia, die möglicherweise in Belgien oder China nicht gedruckt und weiterverkauft werden darf. --MannMaus 12:36, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Eine Rechtsberatung bringt uns hier vermutlich auch nicht weiter. Es gibt ja das Rechtsgutachten von 2005 mit einem Absatz zur Thematik. Dieses Profijuristen-Gutachten wirft aber die in der Umfrage hier thematisierten Fragen auch nur auf, ohne sie wirklich beantworten zu können ("Die damit verbundenen Rechtsfragen sind gerichtlich nicht entschieden und in der rechtswissenschaftlichen Literatur stark umstritten"). Eine absolut handfeste Antwort wird uns wohl kein Jurist geben wollen und können - darum ist es ja interessant, was die Community so dazu denkt. Gestumblindi 20:43, 2. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Option so einen großen Stimmanteil bekommen hätte, wenn man im Voraus die Probleme auch anhand von Beispielen herausgearbeitet hätte und eine entsprechende Gegenüberstellung gemacht hätte; im Moment sieht es nämlich so aus, als sei das einfach die Version, mit der uns bestimmte Bilder erhalten bleiben, die aktuell wohl in Verstoß gegen unsere eigenen Richtlinien stehen. Aber gut, ist jetzt egal. Letztlich halte ich das übrigens wieder einmal für eine der ureigensten ("ureigenen" für die Sprachpedanten) Aufgaben des Seitenbetreibers, der sich bei so etwas auch hoffentlich das letzte Wort nicht nehmen lassen würde (die hier favorisierte Option halte ich aus seiner Sicht für inakzeptabel). Ein Rechtsgutachten bringt hier in der Tat nichts, die Fakten liegen alle auf dem Tisch, soweit ich das erkennen kann. Grüße, —Pill (Kontakt) 22:38, 2. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich denke, wir sollen uns an den letzten Satz im Kapitel Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip_und_Internet halten, weil das Gesetz ist, oder den Unsinn da rausnehmen. --MannMaus 21:08, 3. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Na ja, was heißt "Gesetz"? Es sind hunderte Gesetze, die es da in der Welt zu beachten gäbe. Herr Hoeren führt jedenfalls in der aktuellen Version seinen Skriptums auch gleich danach aus: "Damit wird aber der Internetauftritt zu einem rechtlich unmöglichen Unterfangen; denn zu einer effektiven Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Auftritts müssten alle weltweit bekannten Urheberrechtsordnungen (technisch gesehen alle Rechtsordnungen der Welt) berücksichtigt werden." (Vers. v. Apr. 2011, S. 115). Und genau so ist es ja hier auch. Es ist unmöglich, jede Jurisdiktion der Welt zu berücksichtigen, das kann schlicht und ergreifend niemand. Sollen wir alle alten Bilder löschen, weil es Staaten gibt, in denen eine unbeschränkte Schutzdauer gilt? Die praktische Konsequenz wäre das Einstellen des Projektes, soweit es fremde inhalte in irgendeiner Form nutzt. Der Satz ist übrigens zumindest unpräzise, weil es z.B. natürlich Staaten (wie Deutschland) gibt, die auf einen Inlandsbezug abstellen; das Zitat so herauszunehmen ist insofern vll. etwas unglücklich, weil Herr Hoeren darauf selbst zwei Sätze später hinweist: "Insofern stellt sich bei Multistate-Verstößen die Frage nach einem Spürbarkeitskriterium (z.B. in Gestalt eines „hinreichenden Inlandsbezugs“). Diese ist jedoch eine sachrechtliche Frage, welche durch das zur Anwendung berufene Recht zu entscheiden ist." Die "D/CH/AT"-Recht-Lösung ist deshalb die rechtlich am wenigsten verfängliche praktikable Lösung, weil zumindest die drei "Hauptstaaten" berücksichtigt werden dürfen, in die die Mehrzahl der Nutzungsandlungen fallen wird. —Pill (Kontakt) 21:22, 3. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Der Satz aus dem Artikel Schutzlandprinzip, der anfängt mit "Diejenigen, die sich rechtmäßig verhalten wollen," ist also zu wahr, um ihn aus dem Artikel zu streichen, aber zu unwahr, als das wir uns danach richten sollten, und jedem Juristen ist das Thema zu kompliziert. Dann weiß ich wirklich nicht, ob ich mich enthalten, oder die Umfrage ablehnen soll. --MannMaus 11:31, 4. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Habe den Satz im Artikel mal umformuliert. Grüße, —Pill (Kontakt) 11:57, 4. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke! Wenn's der Artikelverbesserung dient, ist doch auch nicht verkehrt! --MannMaus 15:20, 4. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Weitere Kommentare[Quelltext bearbeiten]

Längere Kommentare bitte auf der Diskussionsseite.

Das wäre so aber auch eine Neuerung. "Fair use" nach USA-Recht akzeptieren wir ja bisher nicht. Gestumblindi 15:34, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
"Fair use" ist gar keine Variante, da es diesen UR-Umstand gar nicht wirklich gibt. Es ist ein Konstrukt, keine echte Alternative. Marcus Cyron Reden 20:25, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Chaos und Anarchie! :D -- Chaddy · DDÜP 16:35, 1. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Die genaue rechtliche Situation vieler Bilder ist unklar (Wikipedia ist ein amerikanisches Projekt). Deshalb sollten wir m.E. nicht versuchen, eine wasserdichte Regelung zu finden, die sowohl allen lokalen, internationlen und US Regelungen genügt. Diese "sichere Seite" würde bedeuten das wir SEHR viel Material entfernen müssten, welches realistisch keinerlei Risiko darstellt. Kurz, wenn der rechtliche Rahmen unklar ist, sollten wir nicht aus Angst alles entfernen, weil es "irgendwo" ein Problem darstellen könnte. Gegen eine Zemetierung von Regeln die es in der Welt um uns herum so nicht gibt. Neozoon 00:36, 6. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Wahr gesprochen! -- Nobart 14:11, 10. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Das genau halte ich für falsch. Nachnutzbarkeit der Inhalte ist einer der wesentlichen Punkte der WP. --Mogelzahn 08:57, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
An dieser Doktrin mag ich nicht kleben. Ich behaupte - ohne irgendwelche Statistiken zu haben, einfach aus dem Gefühl heraus - dass die Zahl der lesenden Nutzer jene der Nachnutzer deutlich überwiegt. Und wenn nachgenutzt wird, dann oftmals "stillschweigend", "unter der Hand" und wie immer man es nennen will. Es ist für mein Empfinden der Mehrzahl der WP-Nutzer deutlich besser damit gedient, einen ansprechend illustrierten Artikel zu bieten, als darauf zu verzichten, nur weil die genutzten Bilder für die Nachnutzung nicht zur Verfügung stehen. Sorry, die Logik müsste mir bitte mal jemand erklären. --Scooter Backstage 22:05, 19. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Es ist nunmal einer der Gründungspunkte der WP, dass man alle Inhalte frei nachnutzen kann (für Dich sicherlich eher ein Gründungsmythos) und ich beteilige mich genau deshalb mit Texten und Bildern an diesem Projekt und bin nicht bereit diesen wichtigen Punkt, der eben nicht "wurst" ist, aufzugeben. Wenn ein Bild nicht in nachnutzbarer Weise vorhanden ist, müssen wir eben drauf verzichten. --Mogelzahn 14:08, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich könnte Dir ja jetzt einen Schmu erzählen von wegen ehrenhafter Einstellung und so weiter - tu ich aber nicht, weil ich das nicht so sehe. Das Projekt, an dem ich mitarbeite, ist in erster Linie die Internet-Enzyklopädie, derer sich täglich unzählige Menschen bedienen, weil sie Informationen suchen. Die sind mir mehr wert als die eventuellen Nachnutzer - und ihnen will ich das bestmögliche Produkt liefern. Einen Artikel einer machbaren Bebilderung (=Zusatzinformation) zu berauben, halte ich für das Gegenteil von konstruktiv. Dann kann eben das Bild in einem Artikel nicht nachgenutzt werden - ja und? --Scooter Backstage 23:53, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  • Coram iudice et in alto mare… Man kann es ja noch weiter spinnen: soviel ich weiß, gibt es einzelne Gerichtsurteile dazu, aber wirklich sicher bin ich mir nicht, ob nicht doch im Zweifelsfall ein Rechtsverdreher ankommt und CC-by-sa 3.0 und GFDL in die Tonne kloppt. Von da aus plädiere ich an dieser Stelle auch für ein „Sei mutig!“ Die Alternative wäre nur noch Dateien auf Commons zu dulden. Der klügste juristische Rat wäre dann, dort so gut wie keine Dateien mehr zuzulassen und vor allem keine hochzuladen. Warten wir also besser auf den ersten Kläger. --Alex 19:45, 10. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Du brauchtest nicht lange zu warten: File:Decision re Loriot Stamps.pdf. --Túrelio 23:26, 15. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
  • Ich finde die Abstimmung hier insoweit ein Wenig unglücklich, weil keine Argumente bei den Optionen genannt werden. Einige Gedankenanstöße zur Option "Legal im Herkunftsland": Wer kennt die russische Rechtsprechung zur Panoramafreiheit oder zur Schöpfungshöhe? Wer kennt die argentinische? Die müssen aber dann bekannt sein, wenn jemand die Artikel Kreml und Bauwerke in Buenos Aires bebildern will. Sicher findet man irgendwelche Übersetzungen der Urheberrechtsgesetze und auf Commons gibt es dazu wohl auch Anhaltspunkte, aber wer mal im deutschen Urheberrecht hier versucht, nach dem Gesetzeswortlaut zu gehen, wird schnell merken, dass er nicht sehr weit kommt. Wer das nicht so sieht, dem sei die Lektüre von Panoramafreiheit nehegelegt. Wir wissen doch gar nicht, wie argentinische Gerichte dazu entscheiden. Sind das Bauwerke oder Skulpturen? Commons sagt, dass es in Argentinien die Panoramafreiheit nur für Bauwerke, aber nicht für Skulpturen gibt. Was ist mit Brunnen? Skulptur? Bauwerk? Wenn wir zum Schluss kommen, dass das Skulpturen sind, müssen wir sie nach der Option löschen, da "nicht legal im Herkunftsland." Aber auch für Bauwerke wird es kritisch. Auf Commons heißt es "At least some think there is de facto freedom of panorama in Argentina regarding buildings" -- "some think", aha. Wer sind die "some"? Urheberrechtsexperten der argentinischen Piratenpartei? Wo finden wir hier Experten für argentinisches Urheberrecht, die eine eigene Meinung dazu haben? Diese Überlegung werden wir dann für nahezu alle Staaten der Welt haben. (Ja, ich habe auch gesehen, dass die argentinischen Bilder dort von Commons eingebunden sind. Ändert das hier etwas? Nein.) Das Unterfangen wird dermaßen komplex, dass es niemanden mehr gibt, der hier durchblicken kann. Bestes Beispiel dafür ist Commons, in dem gefühlte 80% aller Löschentscheidungen zum deutschen Recht mit Begründungen getroffen werden, die zeigen, dass der Admin die Rechtslage einfach nicht verstanden hat. Verstehen wir die argentinische Rechtslage? Ich bezweifle es. Ihr nicht? —Pill (Kontakt) 12:30, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
    P.S. Was machen wir, wenn ein neuer Benutzer fragt: "Darf ich diese Bilder aus meinem Urlaub hochladen?" Was sollen wir antworten? "Ja, sofern sie nach marokkanischem Urheberrecht akzeptabel sind"? Das wäre schon abschreckend genug. Aber schlimmer noch, es wäre auch nur die halbe Wahrheit. Denn er muss natürlich auch schauen, ob es in Deutschland akzaptabel wäre. Wikipedia würde das zwar nicht mehr interessieren, aber ihn natürlich, weil er ja wie jetzt zigfach gesehen in Deutschland problemlos verklagt werden kann. Also wird doch alles noch viel komplizierter. Ich kann mir wirklich nicht erklären, wie einige Kommentatoren diese Option als "praktikabelste" aller Lösungen ansehen können.
@Pill, dein Kommentar wäre sicher zutreffend, wenn wir hier über Commons sprechen würden. Aber hier auf :de dürfte es sich de facto doch in den allermeisten Fällen um Material aus den D-A-CH-Ländern drehen. Nur so neben bei (obwohl du das wahrscheinlich eh schon weißt): russische Rechtsprechung zur Panoramafreiheit - Panoramafreiheit gibt es dort bislang nicht; soll aber von der aktuellen Regierung erwogen werden. --Túrelio 14:02, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
@Pill, Turelio: Sollte bei Wikipedia_Diskussion:Umfragen/Welches Urheberrecht?#Worum geht es? besprochen werden.--Antemister 14:17, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Einerseits ist es sicherlich richtig, dass es sich "in den allermeisten Fällen um Material aus den D-A-CH-Ländern" dreht. Aber ich bin mit dieser "in den allermeisten Fällen"-Argumentation hier nicht einverstanden. Zwei Gründe: (1) Hier gibt es zumindest beträchtliche Mengen an ausländischen Logos, Wappen, Briefmarken etc. Unter den neuen Dateien der letzten 4 Tage finde ich Fotos von türkischen Bahnhöfen & Stadien, mehrerer Brücken und Gebäude in New York, eines türkischen Berges; Dutzende Logos ausländischer Firmen und Fußballclubs, zwei englische Plattencover, das Atomium in Brüssel (trifft sich gut, es gibt ja keine Panoramafreiheit in Belgien ...), eine Hebebühne am World Trade Center sowie mehrere Logos tunesischer und ägyptischer Parteien. Das ist ein reales Problem. (2) Klar sind die meisten Bilder hier aus GER/AUT/SUI, aber ich finde die "in den allermeisten Fällen"-Argumentation schon deshalb nicht überzeugend, weil man genau das denjenigen entgegenhalten könnte, die sich gegen die aktuelle Regelung aussprechen. In den allermeisten Fällen generiert diese doch gar kein Problem, weil die Urheberrechtsgesetze strukturell keinen großen Unterschied bergen. Das hier ist ja nach meinem Empfinden eher ein Versuch, auf die Problematik mit den Werken der angewandten Kunst zu antworten. Abgesehen davon, dass ich eher erwarten würde, dass sich deutsche Gerichte mit Blick auf europäisches Recht eher der österreichischen Auslegung annähern würden und dann nichts gewonnen wäre: Das ist schön und gut, aber dafür in Kauf zu nehmen, dass die Nutzbarkeit und Administration von Bildern nachhaltig erschwert wird, halte ich nicht mehr für vertretbar. Ebenso wenig wie billigend in Kauf zu nehmen, dass hier unnötigerweise Urheberrechte verletzt werden, weil man sich auf eine hypothetische Rechtskonstruktion stützt. (Der Schweizer Rechteinhaber kann ja weiterhin problemlos in Deutschland gegen die dann unter Ausnutzung der gewichtigeren Schrankenbestimmung des Schweizer URG gegen die Fotografen vorgehen, die ihre Bilder in Wikipedia einstellen -- er muss sich ja nur auf deutsches Recht berufen.) Grüße, —Pill (Kontakt) 16:04, 27. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Das österreichische Urheberrecht bzw. die Rechtsprechung dazu ist, ist wie sie ist. Rechtsstreitigkeiten um dieses Recht kosten viel Geld und wären für die Wikipedia-Stiftung nur Geldverschwendung. Ein Artikel in der Wikipedia ist für viele, wenn nicht die meisten Unternehmen kostenlose Werbung. Kaum eine der Firmen würde wohl auf die Idee kommen, Wikipedia wegen einer Urheberrechtsverletzung zu verklagen. Darauf muss man es aber nicht ankommen lassen.
Mein Vorschlag ist, alle Logos von österreichischen Firmen zu löschen und an die Stelle des Logos einen Text in dem Sinne zu setzen „Logo ist nicht offiziell zur Veröffentlichung freigeben. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten kann das Logo an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.“ Oder so was Ähnliches. Der Text bliebe solange, bis die betroffenen Unternehmen ausdrücklich öffentlich erklären, dass die Wikipedia und ähnliche Projekte das Logo veröffentlichen dürfen. Am sichersten geschieht das wohl auf der Internetseite der jeweiligen Firma. Mal schauen, wer darauf wann und wie reagiert. Wenn nicht reagiert wird, weshalb sollte die Wikipedia dann die Logos veröffentlichen wollen: Nur weil die Seite dann bunter wird?--Horst Gräbner 23:03, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Auf so etwas wird es hinauslaufen. Da müssen wir bei jeder einzelnen Firma das Logo freigeben lassen wenn wir die Argumente hier ernstnehmen.--Antemister 23:22, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Nach unseren aktuellen internen Richtlinien würde es aber nicht reichen, wenn "die betroffenen Unternehmen ausdrücklich öffentlich erklären, dass die Wikipedia und ähnliche Projekte das Logo veröffentlichen dürfen". Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert nur Material, das entweder ausdrücklich unter eine freie Lizenz gestellt wurde und damit von jedermann (nicht nur von "Wikipedia oder ähnlichen Projekten") nachgenutzt werden darf, oder das gemeinfrei bzw. urheberrechtlich gar nicht geschützt ist. Der bisherige Standpunkt der Community, die meisten Logos seien urheberrechtlich aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe nicht geschützt (wenn auch markenrechtlich) und würden damit hier dem formalen Kriterium "urheberrechtlich gesehen frei nachnutzbar" entsprechen (was sowieso ein wenig ein Witz ist, angesichts der sonstigen Beschränkungen), ist aber ja wohl nicht länger haltbar. Und eine freie Lizenz für ihre Logos wird man wohl von den wenigsten Unternehmen erhalten, selbst wenn man versucht, ihnen zu erklären, dass es dabei nur um das Urheberrecht geht und ihre Markenrechte nicht angetastet werden, das dürfte den meisten Unternehmen "unheimlich" sein... Gestumblindi 16:41, 10. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Und da sind wir wieder beim MB mit der CC-ND-Lizenz. Solche Dateien dürfen unabhänig vom Urheberrecht nicht verändert werden, schon gar nicht frei verwendet werden. Wir geben ihnen trotzdem eine solche Lizenz, weil unsere Inhalte ja "frei" sein müssen. Siegel, Logos, Wapen sind das nicht, ein so nicht lösbarer Widerspruch.--Antemister 22:01, 10. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
  • Das Urheberrecht und seine Auslegung sind im Fluss, national und international.
  • Als Commonsadmnin habe ich sehr viele DRs bearbeitet und entschieden und es ist nichts als naiv zu glauben, da ließe sich alles durch ein paar tolle Prinzipien weltweit regeln. Häufig ist die Sachlage kompliziert bis unklar und die Recherchezeit begrenzt. Zudem sind sind viele Bilder qualitativ so schlecht, dass der Gedanke an eine Nachnutzung im Druck bloß dazu dient sich aufzuplustern.
  • Einige de-Mitstreiter arbeiten nach dem Prinzip BGF, ein worst case wird konstruiert und als Löschargument mit allerlei schrecklichen Befürchtungen aufgebauscht.
  • De facto ist der Teil der Bilder, den sich überhaupt jemand ansieht, derart gering, dass es reiner Zufall ist, was geprüft, gelöscht, wiederhergestellt wird, abgesehen von Themenkampagnen, in deren Folge systematisch alle Baustellenfotos in diversen arabischen Staaten mangels FOP gelöscht werden, wahre Heldentaten, bestimmt wäre die Foundation schwerst zur Rechenschaft gezogen worden....
  • Eine gewisse Gelassenheit wäre nicht schlecht.

mfg --Mbdortmund 15:56, 22. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Diese "es wird schon niemand klagen"-Haltung, die aus ironischen Kommentaren wie "bestimmt wäre die Foundation schwerst zur Rechenschaft gezogen worden" spricht, gefällt mir nicht besonders. Wir wollen hier doch Bilder, die möglichst eindeutig so problemlos wie möglich sind, nicht nur für die Foundation sondern auch für unsere Weiternutzer. Wenn wir schon wissen, dass bestimmte Bilder in ihren Herkunftsländern höchstwahrscheinlich nicht frei sind (also z.B. eben Architekturfotos aus Staaten ohne Panoramafreiheit), wieso sollte man diese Bilder dann behalten? Die vorsichtigste Herangehensweise, die stets vom möglichen "worst case" ausgeht, scheint mir gar nicht so verfehlt zu sein, wenn wir wirklich einen möglichst "sauberen" Bildbestand haben möchten, den wir guten Gewissens zur Weiternutzung (ob nun online oder im Druck) anpreisen können. Dass die Kapazitäten der Mitarbeiter leider nicht ausreichen, um alles zu prüfen, wie es wünschenswert wäre, ändert daran ja nichts. Grundsätzlich würde ich bei Bildern eher "im Zweifelsfall löschen" sagen. Gestumblindi 23:55, 22. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Server steht in den USA (noch, die Republikaner im Kongress versuchen ja gerade, jede Form von frei zugänglichem Wissen im Namen der "Urheber"rechtsindustrie zu untergraben - erinnert etwas an den Bibliothekar aus der Name der Rose...). Das US-Recht muss uns also interessieren. Ansonsten ist das Recht des Hochladelandes (wie sollte man es korrekt bezeichnen?) noch relevant. Das deutsche Recht hat nur insofern eine Sonderstellung, als das eine Weiterleitung von Wikipedia.de auf de.wikipedia.org besteht, die von findigen Anwälten (ich erinnere mich an die Causa Atze Schröder), gerne genutzt wird... --Cup of Coffee 12:56, 25. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Was ist das für ein schlaues Projekt, das immer noch keine Antwort auf diese Fragen gefunden hat. – SimpliciusAutorengilde № 1 10:21, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]