Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Überprüfung Sperrung Benutzer:Einfach Gute Texte

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Überprüfung Sperrung Benutzer:Einfach Gute Texte zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Sperrprüfung 2.0[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach ist das SG keine Sperrprüfung 2.0 und nicht dafür gewählt. Jeder Benutzer hat das Recht auf die Überprüfung seiner Sperre aber das SG hat hier nur zu prüfen ob die Sperrprüfung regelgerecht erfolgt hat und da sehe ich hier keine Fehler und wird auch vom Anfragenden nicht behauptet. Alles andere in dem umseitigen Text ist irrelevant und daher ist die Anfrage abzulehnen. Ich muss allerdings auch von mir sagen, dass ich PE von Agenturen für ein großes, aktuelles Projektproblem halte und ich es für zumindest unmoralisch halte, dass sich bezahlte Schreiber hier ins gemachte Nest setzen und die von ehrenamtlichen Mitarbeitern über zwei Jahrzehnten aufgebaute Reputation für ihren PR-Schrott missbrauchen. Ein MB zum kompletten Ausschluss von PE und Agenturen würde ich sicher unterstützen wenn es gut gestellt würde. --codc senf 18:13, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Moin, in den SG-Regeln gibt es zum Thema SP auch noch den Zusatz: "oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden" und auf diese Passage bezieht sich der Antragsteller meiner Ansicht nach (bzw. ich in meiner Begründung). Sollte eine Unverhältnismäßigkeit vorliegen, z.B. dadurch, dass eine Sperre unverhältnismäßig lang ist, so wäre es unerheblich ob die SP formal korrekt war. Zu dem Thema PE insgesamt habe ich mich auf der Vorderseite bereits geäußert. VG, --Luke081515 18:41, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Hallo! Ich möchte mir die Verhältnismäßigkeit von Verfehlung zu Sperrdauer genauer ansehen, sowie die Vorgänge, die zu VM und SP führten. Niemand möge bitte aus meiner Annahme dieser Anfrage eine generelle Positionierung meiner Person pro oder contra PE ableiten. Zu diesem Thema sollte sich die Community künftig belastbarer positionieren. --Helfm@nn -PTT- 20:51, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
So ganz verständlich ist das nicht. Was immer das SG macht: Wenn der Account den nächsten Edit macht, der nicht eindeutig und klar als PE markiert ist, wird er wieder gesperrt. Die Anfrage enthält keinerlei erkennbare Auskunft dazu, dass der bezahlte Werbespammer das Problem erkannt hat und schon gar nicht, was er tun will, dieses abzustellen. Auf welcher Grundlage will denn das SG die Verhältnismäßigkeit der Sperre aufgrund Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen prüfen? Das heißt, das SG ist mal wieder in seiner Lieblingsrolle: Supermoderator mit Resozialisierungswillen, --He3nry Disk. 21:18, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Bei der Annahme einer Anfrage entscheidet jeder im SG selbst, ob sie oder er eine Anfrage annimmt. Es gibt bezüglich der Annahme genauso wenig "das SG", wie es "die Admins" gibt. --Ghilt (Diskussion) 21:32, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
[..] Auf welcher Grundlage wollen denn die annehmenden Schiedsrichter die Verhältnismäßigkeit der Sperre aufgrund Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen prüfen? Das heißt, hier sind Schiedsrichter mal wieder in ihrer Lieblingsrolle: Supermoderator mit Resozialisierungswillen, --He3nry Disk.
Den Punkt aus dem Halbsatz „keinerlei erkennbare Auskunft dazu, dass der bezahlte Werbespammer das Problem erkannt hat“ habe ich meines Erachtens als Lösungsvorschlag 2 eingeführt und unter Diskussion erläutert[1]: Comply („Offenlegung gemäß der ToU bereits im BNR (anstatt wie zuvor beim Verschieben)“) bzw. „Explain“, sollte ich mit dem Konto noch einmal nicht beauftragte Edits durchführen wollen (dass das unter Umständen eher schlecht ist und ich lieber die Finger davon lassen sollte, ist ein anderes Thema). Den Punkt „und schon gar nicht, was er tun will, dieses abzustellen“ aus dem weiteren Satz habe ich in Lösungsvorschlag 3 aufgegriffen und unter Diskussion erläutert. Zitat: „Abgesehen davon, dass bei einer Entsperrung bei einem erneuten ToU-Verstoß „Second strike and out“ gälte, die Beachtung des Regelwerks also dauerhaft einwandfrei sein muss, wäre der zeitweilige Entzug eine weitere Maßnahme zur Selbstdisziplinierung.“ --Einfach Gute Texte (Diskussion) 21:50, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Selbstverständlichkeiten müssen weder betont werden, noch können sie Grundlage einer Entsperrung sein. Lohnschreiberei wird äußerst ungern gesehen, es ist eine Verarschung für jeden, der sich hier ehrenamtlich einbringt und Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen sind ein valider Sperrgrund. Da nützt auch das SG nicht, welches weder eine Gnadenersuchbewilligungsstelle ist, das wurde ihnen per Meinungsbild übermittelt, noch eine Sperrprüfung 2.0. Gruß --Itti 🐧 21:53, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wie ich schrieb: Du hast das Problem nicht erkannt. Das Problem ist, dass Du ein Profi sein willst und Geld mit WP verdienen willst, aber erst nachdem man Dir mit Gewalt den Hahn abdrehen musste, überhaupt anfängst darüber nachzudenken, wie die Regeln sind. Du bist also immer noch ein Account mit dokuemntiertem Willen zu Communityverar.. - sprich noch immer bereit uns für dumm zu verkaufen. Wie gesagt: das wird nichts, da ist noch nicht mal die Grundlage gegeben, --He3nry Disk. 21:58, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich formuliere es gerne noch mal kurz: Wieso wagst Du es, als Lösung anzubieten, dass Du, ein Profi, ab jetzt compliant sein willst? --He3nry Disk. 22:01, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Weil ich bis auf die Entwürfe im BNR, die erst beim Verschieben in den ANR als PE inkl. Auftraggeber genannt wurden, compliant war. In der SPP gab es Stimmen, die das nicht per se als Grund für infinite Sperre gesehen haben. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 23:38, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Da fehlt was. Mit den Nutzungsbedingungen (Abschnitt 10) stimmt man auch zu, sich an lokale Regeln zu halten. Nachdem ich mir ein paar Deiner Beiträge durchgelesen habe, wie hieltest Du es mit dem Neutralitätsgebot in der Vergangenheit? --Ghilt (Diskussion) 09:18, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Du warst "bis auf" compliant - das war es. Niemand hat Lust, Accounts wie Dich in seiner Freizeit überwachen zu müssen, damit sie "immer" compliant sind. (BTW: Dass Wikipedia noch nicht mal auf Deiner Webseite auftaucht, zeigt Deinen Transparenzwillen). --He3nry Disk. 09:36, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@Ghilt: POV-ige Jubelarien sind unenzyklopädisch, unabhängig vom Autor. Gelöschte Passagen wie bei Sommer Motorradtechnik waren aus meiner Sicht kein Verstoß gegen NPOV, sondern die Wiedergabe von externer Rezeption. Rückblick: Maxxxwell Carlisle beispielsweise ist frei von Bewertungen jeglicher Art, die positiven Zitate unter On Stage (The-Spacelords-Album)#Rezeption entsprechen meinem damaligen Rechercheergebnis und unter The Order of Chaos#Rezeption findet sich die kritische Bewertung des Rock Hard. Bei Hermann Otto Hoyer stehen seine frühe NSDAP-Mitgliedschaft wie auch sein Schaffen als Maler von „zahlreichen politisch geprägten Bildern“ und, unter dem entsprechenden Abschnitt, die heutige kritische Rezeption.
@He3nry: Das Konto ist gesperrt, ich habe seit der Sperrung keine Aktivität in dieser Hinsicht an den Tag gelegt. Da ist es nur korrekt, das auch von der Website zu nehmen - und im Sinne der Community. Die www-GbR hat es nicht gemacht, was in deren SGA-Diskussion mit den Nachfolgekonten kritisch als „irreführende Werbung“ kommentiert wurde[2]. Unter WD:UBZ wird auch bei der Weltraumagentur hervorgehoben, dass sie trotz Kontosperrung und diverser CUA auf der Website noch immer ihre Dienste anbieten[3]. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 11:36, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Nach den Ausführungen von Minderbinder sollte sich niemand mehr hier Mühe machen. Auch das "Privatkonto" ist umgehend zu sperren. --Itti 🐧 11:38, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Missbrauch der Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Teufelskreis (Minderbinder, 2015)

Wie schon im Fall von Women-Writing-Wiki liegt hier ein Fall des Missbrauchs der Wikipedia zu kommerziellen Zwecken vor. Wohltuend ist höchstens, dass hier kein hehrer moralischer Grund vorgeschoben wird. Das Schiedsgericht sollte Konflikte zwischen freiwilligen und unbezahlten Autorinnen und Autoren der Wikipedia lösen. Diese Menschen haben in den letzten 20 Jahren eine großartige Wissens-Ressource geschaffen. Im Deutschland-Ranking von Alexa ist Wikipedia derzeit auf Platz 6, als einziges nicht-kommerzielles und nicht werbefinanzierte Medium in den Top-20. Erhalten wir diese Insel im kommerziellen Meer!

Werbetreibende, bezahlte Autoren, Agenturschreiber interessieren sich einen Sch***dreck für die Ideale und Ziele der Wikipedia. Sie können das Grundprinzip WP:NPOV per se nicht einhalten. Jeder einzelne Faktoid ihrer Werbetexte mag "belegt" sei, aber Auswahl und Wichtung sind nicht neutral, können es nicht sein. Diese Personen und Agenturen missbrauchen die Wikipedia, und zerstören sie auf lange Sicht. Wenn bezahlte Schreiberlinge unsere Instrumente zur Schlichtung von Konflikten zwischen Freiwilligen für die Öffnung der Wikipedia für ihre kommerziellen Anliegen nutzen wollen, dann ist das ein Versuch der feindlichen Übernahme. Das SG sollte den Fall gar nicht annehmen, denn soll Konflikte in der Wikipedia befrieden. Werbetreibende sind nicht Teil der Wikipedia, sie gehören nicht zu uns. --Minderbinder 11:50, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Minderbinder, eine genrelle Entscheidung ob das SG Fälle bzgl. annimmt oder nicht kann es nicht treffen, da es nur über Einzelfälle entscheidet. Wenn du diese Ansicht umsetzen möchtest, wäre es dann nicht sinnvoll einen Konsens in der Community zu suchen, das unsere Regeln ähnlich auch festlegen? Aktuell unterscheiden die Regeln hier nicht. --Luke081515 11:59, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin zuversichtlich, dass das Schiedsgericht den Fall unter Würdigung aller Umstände ablehnen oder negativ bescheiden wird. Dazu braucht es kein Meinungsbild. --Minderbinder 12:02, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Dein Beitrag laß sich nicht, als ginge es dir nur um diesen Fall. Luke081515 12:40, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Selbst das SG ist an die Nutzungsbedingungen der WMF gebunden und wer nicht willens oder fähig ist, diese einzuhalten, der hat hier kein Recht auf Mitwirkung in diesem privatem Projekt. Gruß --Itti 🐧 12:10, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Itti, die Nutzungsbedingungen verbieten übrigens auch "Beleidigung anderer" und vieles mehr. Wäre mir neu das da zwingend infinit gesperrt wird bzw werden muss. Bezahltes Schreiben ist dort ein Punkt unter vielen, aber kein speziell herausgestellter. --Luke081515 12:38, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Luke, wer massiv gegen WP:KPA verstößt, wird ebenfalls infinit gesperrt, auch sehr schnell, auch ohne weitere Warnung. Natürlich gibt gibt es Spielräume, aber auch das wird sanktioniert. Somit wird auch im Bereich PE sanktioniert und hier liegt grundsätzlich eine gewisse Schwere vor, denn wer hier als Profi agiert und sich für jeden Edit sich bezahlen lässt, ist strikt an die Regeln gebunden. Gruß --Itti 🐧 12:56, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
In dem Zusammenhang erinnere ich auch an die WMF-Sperren bzgl. KPA, die zuügig eingeschritten sind, als es zu massiven Verstößen kam und an die Aktionen in enwiki gegen Werbetreibende, die dort gemeinsam mit der WMF gelöst wurden. Die Nutzungsbedingungen sind nicht beliebig, auch wenn manche eine lockere Haltung dazu haben. --Itti 🐧 13:04, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Die bei 0 liegende Anzahl gelöschter Artikelanlagen ließe sich so verstehen, dass hier kein Werbeschrott abgeladen wurde. Wenn es darauf hinausläuft, was Minderbinder und Itti prognostizieren, rege ich an, auf der Benutzerseite den Punkt „Kontakt“ zu löschen – weil die Mailfunktion abgeschaltet wäre, die Diskussionsseite nicht benutzt werden kann und die Website dort ggf. als Werbelink verstanden werden kann. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 12:11, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Nein. Da ist keine Kausalität zwischen Werbeschrott und Löschung bei so geringer Stichprobenanzahl erkennbar. --Ghilt (Diskussion) 12:44, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Aus gegebenem Anlass: "SP2.0"[Quelltext bearbeiten]

Liebe Leute, es ist auf dieser Seite und umseitig geschrieben worden, das SG keine Legitimation habe, Sperrprüfungen zu überprüfen. Abgesehen davon, dass a) SGler weder Zeit noch Lust haben, sich jede SP anzusehen und b) das SG nur auf Anfrage aktiv wird: Bitte zeige mir mal Jemand, woher diese Behauptung stammt. Und hier ist der Link zum MB, der die Zuständigkeiten des SG definiert. Darunter den Punkt 2 "Auseinandersetzungen um Adminfunktionen". Da steht nichts von VM, SP, LP oder anderen Anlaufstellen - sie sind argumentativ irrelevant, denn eine Einschränkung "keine SP2.0" wird weder in diesem MB, noch in irgend einem anderen festgelegt. Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:16, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Die EIngangsaussage auf dieser Seite lautet Meiner Meinung nach ist das SG keine Sperrprüfung 2.0 und nicht dafür gewählt und so sehen das hier IMHO alle, die das angesprochen haben. Wir haben uns kein SG gegeben, dass man, wenn einem das Ergebnis der SP nicht gefällt, ohne jede weiteren Zusatzaspekt das Ganze noch mal aufrollen kann. Das ist eine - wie ich finde mehr als berechtigte - Meinungsäußerung zum Sinn und Zweck eines SG. Das steht nicht "im Gesetz". Und falls ich es noch um einen persönlichen Eindruck ergänzen darf: Wenn Ihr Euch nicht seit diversen Entscheidungen so positioniert hättet, dass Ihr für Probleme und Problemaccounts eine "vermittelte Resozialisierung" anstrebt, dann käme das auch nicht jedesmal so dicht. Die Lösung "unter diesen und diesen Auflagen darf dieser nicht falsch aber hart sanktionierte Account wieder mitmachen" ist gerade im Falle von Typen, die mit der administrativen und communityseitigen durch das SG veranlassten ehrenamtlichen Extrabetreuung wieder zum Geldverdienen geleitet werden sollen, ein besonders alarmierendes Szenario, so dass der Hinweis bsonders häufig kommt. Und dass ich das nicht phantasiere kann man schon daran sehen, dass zwei Schiedsrichter schon angenommen haben, bevor der am weitesten eingearbeitete Admin überhaupt die Sachlage beigesteuert hatte, --He3nry Disk. 13:09, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Hallo He3nry, "Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt und den Regeln des SG entspricht". Dazu braucht man nicht die Stellungnahme aller Beteiligten. Wie die Lage letzendlich zu beurteilen ist wird dann festgestellt, sofern die Anfrage angenommen wird. Aber das steht auch alles in meiner Annahmebegründung. --Luke081515 15:56, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ihr wehrt Euch in diesem Fall mit Recht dagegen, dass ihr irgendwas nicht "dürft" oder dass es nicht den Regeln steht. Die Regeln besagen nichts dergleichen. Umgekehrt würde ich mich dagegen wehren, hier nicht klar sagen zu können, wie es nicht sein sollte (Sinn des SG, nicht Buchstabe seiner Regelungen): Und es sollte nicht SP 2.0 sein, und es sollte nicht in ehrenamtlichem Arbeitsaufwand für einen beruflichen Werber enden - und das auch nicht, wenn genau beides dem SG prinzipiell möglich ist. --He3nry Disk. 16:04, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Erstenmal ist zu klären ob das von der Community gewählte Schiedsgericht überhaupt für professionelle Werbetreibend zuständig ist. Ich denke nein. Das Schiedsgericht ist für die ehrenamtlichen Autoren bindend, von denen es gewählt wurde. Bei den Werbetreibenden handelt es sich weniger um Autoren, sondern eher um Medienptofis, die hier Anzeigen schalten und für diese Tätigkeit bezahlt werden. Die Trennung ist ähnlich wie bei einer Zeitung. Es könnte also durchaus sinnvoll sein, wenn dies nicht festgelegt ist, in einem Meinungsbild die Frage klären zu lassen, ob das SG in Zukunft überhaupt solche Anträge bearbeiten darf, es also nur zwei Instanzen geben sollte. Schließlich müssen sich nun mehrere Personen mit einer Werbeagentur beschäftigen, die in unlauterer Weise sich Vorteile verschafft hat. Zu dem Thema Kennzeichnung ist anzmerken, dass alleine die Unterlassung zur Sperre führen muß, da es für Autoren erkennbar sein muß, und dies in deutlicher Form, ob sie umsonst für einen Profi arbeiten wollen oder nicht. Aus meiner Sicht heraus, ist es daher unverständlich, dass so ein Antrag nicht zügig mittels Ablehnung seine Erledigung findet. --Alschoran (Diskussion) 17:29, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ohne zur SGA selbst Stellung beziehen zu wollen, aber den Regeln lässt sich bei näherer Betrachtung doch mehr entnehmen als man denkt: Sofern man dieses Meinungsbild als Begründung respektive Konkretisierung der Tätigkeit des SG heranzieht und sinnentnehmend liest, ergibt sich folgendes Bild:

  1. Sinn und Zweck des SG ist die Lösung von Konflikten in ,,letzter Instanz". Es soll aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze gescheitert sind. Wenn eine SP erfolglos geblieben ist, dann wird die ursprüngliche Sperre i. d. R. wieder eingesetzt. Es gibt dann keine andere Möglichkeit zur Aufhebung oder Prüfung, sodass nur noch eine Anfrage beim SG verbleibt. Und das ist als die Lösung eines bestehenden Konflikts "in letzter Instanz" zu verstehen, wenn der Betroffene weiterhin um Klärung bittet.
  2. Auch aus der begrifflichen Benennung der Zuständigkeit um "Auseinandersetzungen um Adminfunktionen" folgt dies: Denn die Benutzersperre ist in der Regel auf eine Ausübung der Adminfunktion zurückzuführen, wenn diese nicht gerade aufgrund einer BSV durchgeführt wurde. Selbst dann muss die Benutzersperre immer noch durch einen Admin umgesetzt werden. Und wenn ein Konflikt um eine solche Sperre vorliegt, liegt eben eine Auseinandersetzung um eine Adminfunktion vor.
  3. Schließlich ist unter den Punkt "Was kann das SG bestimmen?", unter Nr. 4 die Aufhebung von Benutzersperren beschrieben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dem SG grundsätzlich die Möglichkeit zusteht, auch die bestätigte Sperre einer SP aufzuheben. Diese Möglichkeit wird aber durch den Regelzusatz [4] Darstellung von "Verfahrensfehlern oder Unverhältnismäßigkeit administrativen Maßnahme" allerdings eingeschränkt, sodass man keinesfalls von einer SP 2.0 sprechen kann, denn das SG führt keine erneute vollständige, sondern nur eine eingeschränkte Prüfung der Sperre durch. Man kann den Regeln also nicht alles, aber doch ein gewisses "mehr" an Konkretisierung entnehmen. Daher sollte man von einer “SP 2.0” m. E., auch bei größer Ablehnung, indes nicht sprechen. IMHO sollte man es eher als ein notwendiges Korrektiv für Einzelfälle betrachten, das ein komplexes Projekt mit einem komplexen Regelwerk und gewachsenen Strukturen zwangsläufig benötigt, um für einen Ausgleich und angemessene Ergebnisse in Einzelfällen zu sorgen. Viele Grüße --ScientiaX (Disputatio) 17:09, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten