Wolfgang Hedler

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Wolfgang Hedler (* 7. November 1899 in Magdeburg; † 26. Februar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker verschiedener rechtsgerichteter Parteien (u.a. DP, DRP, WAV).

Leben

Hedler gehörte während der Weimarer Republik dem Stahlhelm und während der Zeit des Nationalsozialismus der NSDAP an, beruflich war er zunächst als leitender Angestellter einer Bank und dann als Angestellter eines kirchlichen Hilfswerkes in Rendsburg tätig.

1949 wurde er für die Deutsche Partei in den Deutschen Bundestag gewählt. Am 19. Januar 1950 wurde er wegen pronazistischer und antisemitischer Äußerungen aus Fraktion und Partei ausgeschlossen.

Bekanntheit erlangte Hedler durch einen Vortrag in der Gaststätte „Deutsches Haus“ in Neumünster-Einfeld am 26. November 1949, in dem er die Mitglieder des deutschen Widerstands als „Vaterlandsverräter“ beschimpfte und die deutsche Kriegsschuld bestritt. Dabei sagte er: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Am 31. Januar 1950 begann am Landgericht Kiel der Prozess gegen ihn wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Die Richter, selber ehemalige NSDAP-Mitglieder, sprachen Hedler jedoch am 15. Februar 1950 frei, was zu einer Welle der Empörung führte.[1] Im Berufungsverfahren wurde Hedler schließlich am 20. Juli 1951 wegen „öffentlicher Beleidigung in Tateinheit mit öffentlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und mit öffentlicher übler Nachrede“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Hedler legte zwar Revision beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte damit jedoch im Mai 1952.

Am 10. März 1950 wurde er von Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler wegen ständigen Störens von der Teilnahme am Rest der Sitzung ausgeschlossen. Wenig später erlitt er leichte Verletzungen, als er auf dem Rückzug vor einer Gruppe von SPD-Abgeordneten durch eine geschlossene Glastür und eine Treppe hinab stürzte. Unter der Führung von Herbert Wehner und Rudolf-Ernst Heiland war er unter physischem Druck aus dem Bundestagsruheraum verwiesen worden, weil er sich nach dem Ausschluss nicht mehr in den Räumen des Bundestages hätte aufhalten dürfen. Wehner und Heiland wurden daraufhin für mehrere Tage von den Sitzungen des Bundestages ausgeschlossen und, nachdem Hedler einen Zivilprozess gegen sie betrieben hatte, zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Er schloss sich der Deutschen Reichspartei an, aus der er allerdings bereits im September 1950 wieder ausschied. Im Januar 1952 gründete er mit Günter Goetzendorff die kurzlebige Nationale Reichspartei. Anfang März 1952 verhandelte er mit der FDP-Fraktionsführung um August-Martin Euler darüber, der FDP-Fraktion als Hospitant beizutreten. Diese Gespräche führten aber letztendlich zu keinem Ergebnis.[2] Am 25. März 1953 beteiligte er sich an der Wiedergründung der WAV-Gruppe im Bundestag, kandidierte jedoch bei der Bundestagswahl im Bundestagswahlkreis Esslingen erfolglos für den Dachverband der Nationalen Sammlung (DNS) und schied aus dem Parlament aus.

Literatur

  • Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit 2. Aufl. München 1997 ISBN 3-406-42557-7, S. 309-325 (Kapitel zum „Fall Hedler“)
  • Rudolf Vierhaus und Ludolf Herbst (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949–2002. Band 1, A–M, Saur, München 2002, ISBN 3-598-23781-2, S. 318
  • Andreas Eichmüller: Keine Generalamnestie. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-70412-9.

Einzelnachweise

  1. Prügelei im Bundestag SPIEGEL online, abgerufen am 11. April 2015
  2. Christof Brauers, Die FDP in Hamburg 1945 bis 1953, Seite 557.