„Heise online“ – Versionsunterschied

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Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von heise online sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von heise online sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:


* Haftung für den Link auf eine [[Software]] zum Aushebeln von [[Kopierschutz]]mechanismen<ref name="kopierschutz">[http://www.ifpi.de/news/news-621.htm OLG München Link auf Kopierschutzknacker-Software bleibt verboten]</ref>
* Haftung für den Link auf eine [[Software]] zum Aushebeln von [[Kopierschutz]]mechanismen<ref name="kopierschutz">[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,372484,00.html OLG München Link auf Kopierschutzknacker-Software bleibt verboten]</ref>
* Haftung für Forenbeiträge von Benutzern<ref name="haftung_forenbeiträge">[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge] bei heise online; Volltext [http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm]</ref>
* Haftung für Forenbeiträge von Benutzern 1<ref name="haftung_forenbeiträge1">[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge] bei heise online; Volltext [http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm]</ref>
* Haftung für Forenbeiträge von Benutzern 2<ref name="haftung_forenbeiträge2">[http://www.heise.de/newsticker/meldung/92109 LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers] bei heise online; Volltext [http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Duesseldorf-20070627.html]</ref>
* Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Link auf ein Foto einer Person<ref name="foto_persönlichkeitsrechte">[http://www.heise.de/newsticker/meldung/93828 Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen] bei heise online</ref>
* Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Link auf ein Foto einer Person<ref name="foto_persönlichkeitsrechte">[http://www.heise.de/newsticker/meldung/93828 Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen] bei heise online</ref>



Version vom 5. Oktober 2007, 23:55 Uhr

Datei:Heise logo.gif

heise online (auch Heise-Newsticker oder heise.de) ist ein populärer Nachrichtenticker des Verlags Heinz Heise im World Wide Web. Der erste Beitrag, der allerdings nur einen Link zu einem c't-Artikel enthielt, erschien am 17. April 1996.[1]

Überblick

Themenschwerpunkt des Nachrichtentickers ist die Informations- und Telekommunikationstechnik, darüber hinaus jedoch auch angrenzende Gebiete und gesellschaftliche Auswirkungen dieser Technologien. Die Zielgruppe des Tickers sind somit hauptsächlich IT-Experten. Er ist mit über 20 Millionen Besuchen (im Juli 2003[2]) der meistbesuchte deutschsprachige IT-Newsticker und gehört zu den erfolgreichsten deutschsprachigen News-Portalen.

Die – durch die Vielzahl der von Heise kommenden Internetnutzer verursachte – temporäre Nichterreichbarkeit einer in einer Newsmeldung verlinkten externen Webseite wird analog dem Slashdot-Effekt als Heise-Effekt oder auch Heise-DoS bezeichnet.

Die Foren zu jeder Newsticker-Meldung sind ein beliebter Tummelplatz für Trolle und Betriebssystem-Fanatiker. Teils ernsthafte, teils ironische oder auch nur peinliche kontroverse Diskussionen entzünden sich an Themen wie Linux, Apple[3], File Sharing, aber auch Datenschutz, Medienpolitik und Autos. Aus der Community sind auch verschiedene Organisation hervorgegangen, wie etwa Stop1984 oder 82Megaohm.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von heise online sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:

  • Haftung für den Link auf eine Software zum Aushebeln von Kopierschutzmechanismen[4]
  • Haftung für Forenbeiträge von Benutzern 1[5]
  • Haftung für Forenbeiträge von Benutzern 2[6]
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Link auf ein Foto einer Person[7]

Diese Entscheidungen zeigten in der Praxis Auswirkungen über heise.de hinaus. Sie werden auch in Abmahnungen und anderen Gerichtsentscheidungen zitiert.

Im englischsprachigen Raum spielt Slashdot eine ähnliche Rolle.

Online- und Printmedien des Heise-Verlags

Des Weiteren gibt es noch die Praxisorientierten Printmedien des Heiseverlages wie zum Beispiel Elrad - Magazin für Elektronik und technische Rechneranwendung, c't - Magazin für Computerhardware und Trends, iX, Technology Review, Telepolis, heise mobil - Magazin für Mobile Endgeräte und Anwendungen, heise Netze, heise open, heise resale - Magazin für Vermarktung und Wirtschaft, heise Security, Heisetreff, Gateway und Linux Computing - Magazin für Linux Anwendungen

Heise-Newsticker

Heise News – Meldungen des Tages

Der Heise-Newsticker hatte 2007 monatlich ca. 21 Millionen Visits und ca. 136 Millionen Page Impressions (gemäß IVW).

7-Tage-News – Meldungen der Woche

Die 7-Tage-News sind ein Überblick der in den letzten sieben Tagen veröffentlichten „Heise News – Meldungen des Tages“[8]

Weblinks

Quellen

  1. Erste Newsticker-Meldung
  2. laut IVW
  3. Telepolis: Sind Apple-User die BMW-Fahrer der IT?
  4. OLG München Link auf Kopierschutzknacker-Software bleibt verboten
  5. Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge bei heise online; Volltext [1]
  6. LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers bei heise online; Volltext [2]
  7. Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen bei heise online
  8. 7-Tage-Übersicht bei heise online