„Bruno Gröning“ – Versionsunterschied

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1948 wurde Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe sowie Haft auf Bewährung verurteilt<ref name="Bistum Trier"/>.
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Ein Prozess wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Gröning fand 1951/52 statt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wissentlich gegen das Gesetz verstossen hatte. Dadurch entfiel der Vorsatz. Dieses Urteil belehrte ihn aber über das Heilpraktikergesetz und dadurch war ihm ein weiteres öffentliches Auftreten von nun an untersagt<ref name="Spiegel"> DER SPIEGEL (6/1959) - 04.02.1959 Seite 12 </ref>.
Ein Prozess wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Gröning fand 1951/52 statt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wissentlich gegen das Gesetz verstossen hatte. Dadurch entfiel der Vorsatz. Dieses Urteil belehrte ihn aber über das Heilpraktikergesetz und dadurch war ihm ein weiteres öffentliches Auftreten von nun an untersagt<ref name="Spiegel"> DER SPIEGEL (6/1959) - 04.02.1959 Seite 12, auch [http://service.spiegel.de/digas/find?DID=42624052 online] abrufbar.</ref>.


1958 verurteilte das Landgericht München II Gröning wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Freiheitsstrafe; zur Last gelegt wurde ihm der Tod eines lungenkranken Mädchens, weil er die Kranke der ärztlichen Behandlung entzogen hatte. Gröning gingt in Revision. Das Verfahren wurde nach dem baldigen Tod des Angeklagten eingestellt<ref name="Spiegel"/>.
1958 verurteilte das Landgericht München II Gröning wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Freiheitsstrafe; zur Last gelegt wurde ihm der Tod eines lungenkranken Mädchens, weil er die Kranke der ärztlichen Behandlung entzogen hatte. Gröning gingt in Revision. Das Verfahren wurde nach dem baldigen Tod des Angeklagten eingestellt<ref name="Spiegel"/>.

Version vom 12. Oktober 2007, 11:28 Uhr

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Bruno Gröning (* 30. Mai 1906 in Danzig-Oliva; ursprünglich Bruno Grönkowski; † 26. Januar 1959 in Paris) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als spiritueller Heiler öffentlich in Erscheinung[1].

Er betrachtete sich als von Gott gesandt und rief in seinen Vorträgen seine Mitmenschen zur „Großen Umkehr“ auf. Die heute „Yellowpress“ genannten Medien sorgten für eine gewisse Bekanntheit, die Berichte waren teilweise widersprüchlich, das öffentliche Meinungsspektrum über ihn breit gefächert. Die einen bezeichneten Gröning als „Wunderdoktor“, die meisten sahen in ihm jedoch einen „Scharlatan“.

Leben

Bruno Gröning wurde am 30. Mai 1906 im Danzig als Bruno Grönkowski geboren. Er stammte aus einfachen Verhältnissen. Die Volksschule besuchte er bis zur 5. Klasse, eine folgende Zimmermannslehre beendete er nicht. In Folge arbeitete er in unterschiedlichen Bereichen als Arbeiter. 1943 Wurde er zur Wehrmacht eingezogen, 1946 kehrte aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück. Nach dem Kriege arbeite er wieder in unterschiedlichen Berufen.

Gröning heiratete im Alter von 21 Jahren Gertrud Cohn aus Danzig. Der Ehe entstammten zwei Söhne, die beide in jugendlichem Alter verstarben. Im Jahr 1955 trennte er sich von seiner ersten Frau und heiratete die Französin Josette Doussé[2].

Öffentliches Auftreten

Am 15. März 1949 war Bruno Gröning in Herford bei einer Familie. Diese hatte von einer angeblichen Heilung durch Gröning erfahren und erhoffte sich Hilfe für ihren unter progressiver Muskeldystrophie leidenden Sohn. Ein untersuchender Arzt konnte keine signifikante Besserung des Gesundheitszustandes feststellen. Der Junge starb mit 16 Jahren an seiner Krankheit[1]. Trotzdem machte Vater Hülsmann die tatsächliche oder vermeintliche Heilung in euphorischer Weise publik. Gröning sah sich somit „ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt“.

Tausende Heilungssuchende strömten von da an zu Grönings Vorträgen und die „Yellowpress“ berichtet ausführlich über ihn. Seine Anhänger sahen ihn als „Wunderdoktor“. Schon früh begegneten ihm auch Kritiker und Zweifler, sie warfen ihm Scharlatanerie vor und erklären die „Wunderheilungen“ mit Tricks oder durch Hypnose und Massensuggestion[1]. Am 3. Mai 1949 verboten ihm die Nordrhein-Westfälischen Behörden die Ausübung des Heilberufs (entspricht einem Verbot, als Heilpraktiker tätig zu sein). Er begab sich daraufhin nach Rosenheim, wo ihm die Behörden zunächst gewähren ließen. Bis zu 30.000 Heilungssuchende sollen dort zu seinen Vorträgen, die er auf einem Traberhof hielt, gekommen sein. Schon bald mussten Gröning und seine Mitarbeiter erkennen, dass es ihnen nicht möglich war, diesen Massenansturm von Hilfesuchenden in geordnete organisatorische Bahnen zu lenken.

Im Spätherbst 1949 unterzeichnete Gröning mit Otto Meckelburg auf Wangerooge einen Vertrag. Meckelburg wurde dadurch sein „Manager“ und gründete den „Verein zur Erforschung Gröningscher Heilmethoden“. Nach circa einem halben Jahr beendete Gröning die Zusammenarbeit. Danach arbeitete Bruno Gröning kurzzeitig mit dem Münchner Heilpraktiker Eugen Enderlin zusammen.

1953 und 1954 kooperierte Bruno Gröning mit dem Journalisten Kurt Trampler, der auch ein Buch über ihn geschrieben hatte. Nächster Geschäftspartner Grönings war Rudolf Bachmann, der von Gröning besprochene Pflanzenpräparate herausbrachte. Bachmann verstarb jedoch ziemlich bald und Gröning muste die zur Firmengründung aufgenommen Kredite glattstellen. Nachdem Gröning seine öffentliche Auftritte verboten wurde, gründete er örtliche Gemeinschaften, sogenannte „Freundeskreise“, die er regelmäßig besuchte, um dort Vorträge zu halten. Daraus hervorgegangen ist der heutige Bruno Gröning-Freundeskreis, offiziel „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V. .

gerichtliche Verfahren

1948 wurde Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe sowie Haft auf Bewährung verurteilt[1].

Ein Prozess wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Gröning fand 1951/52 statt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wissentlich gegen das Gesetz verstossen hatte. Dadurch entfiel der Vorsatz. Dieses Urteil belehrte ihn aber über das Heilpraktikergesetz und dadurch war ihm ein weiteres öffentliches Auftreten von nun an untersagt[3].

1958 verurteilte das Landgericht München II Gröning wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Freiheitsstrafe; zur Last gelegt wurde ihm der Tod eines lungenkranken Mädchens, weil er die Kranke der ärztlichen Behandlung entzogen hatte. Gröning gingt in Revision. Das Verfahren wurde nach dem baldigen Tod des Angeklagten eingestellt[3].

Tod

Im Spätherbst 1958 suchte Gröning eine Pariser Krebsklinik auf, um sich dort untersuchen zu lassen. Sein Magenkrebs war soweit fortgeschritten, dass die Operation erfolglos abgebrochen werden musste. Infolge einer zweiten Operationam fiel Gröning ins Koma und verstarb tags darauf am 26. Januar 1959.

Sein Leichnam wurden in einem Pariser Krematorium eingeäschert, die Urne wurde auf einem Dillenburger Friedhof beigesetzt.


Heilstrom und Regelungen

Eine zentrale Stellung in Grönings Lehre nimmt der sogenannte „Göttliche Heilstrom“ ein. „Der Heilstrom ist um uns und jeder kann ihn sich holen, wenn er ihn braucht. So wie die Radiowellen da sind, so ist auch der Heilstrom da, rund um die Uhr und zu jeder Zeit.“ Gröning selbst sieht sich als „Transformator“, der diesen Heilstrom aufnehmen kann um ihn in der richtigen Dosierung an die Heilungssuchenden weiterzuleiten. Wichtig ist dabei, laut Gröning, dass die Menschen eine offene Körperhaltung einnehmen, das heißt, Arme oder Beine sollten sich nicht überkreuzen. Der Heilstrom lasse sich dann als eine Art Kribbeln im ganzen Körper verspüren. Er reinige Körper und Psyche von allem Negativen und Krankmachenden und entferne innere Blockaden, die den freien Lauf der Energie hemmen. Bevor dann die Heilung endgültig eintritt, könne es zu sogenannten „Regelungen“ kommen. Schmerzen, die vorübergend entstünden, wenn sich das Ungute und Belastende aus dem Körper löse. Sobald all das entfernt sei, trete folgerichtig die Heilung ein.

Um auch erkrankten Familienangehörigen, die zuhause geblieben waren, Heilung zu ermöglichen, gibt Gröning seinen Zuhörern selbstgeformte Stanniolkugeln mit. Diese lädt er, wie er sagt, mit der durch ihn strömenden Heilkraft auf.

Bruno Gröning und die Kirchen

Nachdem er begonnen hat, als Heiler aufzutreten und sich dabei öffentlich auf Gott beruft, sind die Meinungen innerhalb der Amtskirchen ihm gegenüber geteilt. Die evangelische Kirche nimmt zunächst eine eher liberalere Position ein, während die katholische sich anfangs uneinheitlich zeigt, sich dann aber mehr und mehr gegen Gröning wendet.

Das Verhältnis Grönings zur katholischen Kirche (der er zeitlebends angehörte) wie auch zur evangelischen war zwar etwas unterkühlt, aber keinesfalls feindselig.

Kritik und Gegenmeinungen

Insbesondere von Medizinern und Kirchenvertretern wurde teilweise äußerst harsche Kritik an Bruno Gröning geäußert:

  • Grönings Vorgehensweise wurde als laienhaft, unter medizinischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar angesehen.
  • Die fehlende fachliche Ausbildung Grönings wurde bemängelt.
  • Geltend gemachte Heilungen seien nur temporär und würden überwiegend auf Hypnose oder Suggestion beruhen.
  • Insbesondere wird die Praxis Bruno Grönings, den Heilstrom mittels Stanniolkugeln speichern zu wollen stieß auf Ablehnung.
  • Die meisten Krankheiten hätten völlig natürliche Ursachen. Ein Zusammenhang zwischen Krankheit und der religiös-moralischen Lebensführung eines Menschen sei nicht erkennbar[4].
  • Heilungssuchenden würden durch Aussagen und Versprechungen falsche Hoffnungen gemacht und von notwendigen Arztbesuchen abgehalten[4].
  • Gröning nimmt zwar selbst kein Geld an, aber er schart Mitarbeiter um sich, denen es offensichtlich nur darum geht, sich persönlich zu bereichern.
  • Der Personenkult um die Gestalt des toten Bruno sollen das Entstehen von Abhängigkeiten und die Kritiklosigkeit fördern[4].

Werke

  • „Stationen meines irdischen Lebens“

Quellen

  • Eich, Christa: Bruno Gröning führt uns zum lieben Gott, Grete Häusler-Verlag, Wegberg 1990, 2. Aufl. 1992
  • Burkart, M.: Gröning, Bruno; in: Erste Auskunft "Sekten", Verlagsgesellschaft Benno-Bernwald-Morus, 2. Auflage Leipzig 1995

Siehe auch

Weblinks

Einzelbelege

  1. a b c d Bistum Trier
  2. Grönings Biographie im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon.
  3. a b DER SPIEGEL (6/1959) - 04.02.1959 Seite 12, auch online abrufbar.
  4. a b c so zum Beispiel die Evangelische Kirche im Rheinland (Alternativlink).