„Bootcamp (Strafvollzug)“ – Versionsunterschied

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* [http://www.strafvollzugsarchiv.de Über Boxcamps]
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*[http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,526461,00.html Boot Camps in den USA - Gedrillt, gezüchtigt, gestorben, ''Der Spiegel 3. Januar 2008'']


[[en:Boot camp (correctional)]]
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Version vom 4. Januar 2008, 02:32 Uhr

Ein Bootcamp ist ein Trainingslager für Rekruten, die dort eine Grundausbildung erhalten, weiter gibt es Bootcamps zur Erziehung von Straffälligen oder Jugendlichen.

Begriff

Die Bezeichnung „boot“ kommt von den neuen, schweren Stiefeln, die in solchen Camps getragen werden müssen. „Boot“ ist außerdem eine ältere amerikanische Bezeichnung für Rekruten in der Grundausbildung, entsprechend dem deutschen Begriff Kofferschild. Die Bedeutung des englischen to boot (jemandem einen Fußtritt geben) kann auch auf die meist erniedrigende Behandlung in einem solchen Lager bezogen werden.

Rehabilitation

In neuer Zeit (seit ca. 1990) ist der Begriff als Bezeichnung für ein Lager zur Besserung und Rehabilitation von Straftätern bekannt geworden, insbesondere im Zusammenhang mit straffällig gewordenen Jugendlichen. Als Alternative zu einer zwei- bis dreijährigen Freiheitsstrafe in einem gewöhnlichen Gefängnis können straffällig Gewordene nach 120 Tagen extremer physischer und psychischer Tortur in einem Bootcamp in die Freiheit gelangen. Bootcamps existieren unter diesem Namen nur in den USA und werden sowohl staatlich als auch privat betrieben. Das Konzept der Bootcamps wird besonders von konservativen Politikern favorisiert, vor allem weil die Kosten des Strafvollzugs für einen Delinquenten von 17000$ (Gefängnis) auf 6000$ (Bootcamp) verringert werden. Für Bootcamps sind nur Straftäter zugelassen, die kein Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag begangen haben. Das Bootcamp kommt z.B. bei Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung oder Mordversuch in Frage.

Bootcamps werden nach den disziplinarischen Grundregeln der US-Militäreinheit der Marines geleitet. Die Philosophie dieser Camps ähnelt der der Marines: Willen brechen, um ihn später wieder aufzubauen. Dazu gehören seelische Grausamkeiten, Erniedrigungen und Sport, welche die Insassen täglich bis zu ihren Grenzen belasten.

Mittlerweile gibt es ähnliche Einrichtungen auch in Deutschland, z. B. die Erziehungseinrichtung Gut Kragenhof in Hessen, in unmittelbarer Nähe der Stadt Kassel.

Erziehung

Es gibt eine zweite Form von Bootcamps, in die Jugendliche allein auf Veranlassung der Eltern als Erziehungsmaßnahme eingewiesen werden. Je nach Status der Einrichtung zahlen die Eltern für diese Dienstleistung sehr hohe Gebühren. Jugendliche, die sich dieser Einweisung widersetzen, können, ebenfalls auf Veranlassung der Eltern, mit Gewalt dazu gezwungen werden. Zu diesem Zweck gibt es professionelle Einfänger, die sich selbst „Transporter“ nennen. Die Verweildauer in diesen Einrichtungen ist nicht auf 120 Tage beschränkt, sondern kann mehrere Jahre betragen. Lediglich das Erreichen der Volljährigkeit stellt eine Obergrenze dar. Die einzigen Konditionen, um in ein solches Bootcamp eingewiesen zu werden, sind die Minderjährigkeit des Betroffenen und der Wille der Eltern.

Die Befürworter von Bootcamps gehen davon aus, dass diese Form der Umerziehung den Charakter der Verurteilten entsprechend einer Norm formt, die vor allem bei der Bevölkerung der USA als erstrebenswert erachtet wird: einem disziplinierten Soldaten. Auf der anderen Seite ist man davon überzeugt, dass ein Gesetzesbrecher nach dieser Tortur nicht mehr straffällig werden will, um diese nie mehr durchmachen zu müssen. Es ist jedoch umstritten, ob die Quote der Wiederholungstäter bei ehemaligen Bootcamp-Insassen niedriger ist als bei konventionellem Strafvollzug; eindeutige Untersuchungsergebnisse liegen hierfür nicht vor.

Kritik

Der Roman Boot Camp von Morton Rhue beschreibt Erziehungsanstalten für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, in denen sie mit Grausamkeiten und Demütigungen zum Gehorsam erzogen werden.

Viele Psychologen und Pädagogen stehen den Bootcamps äußerst kritisch gegenüber, weil es in der Regel darum geht, den Willen eines Menschen zu brechen. Die Jugendlichen würden nur abgerichtet werden, was häufig zu Unterwerfungs- und Minderwertigkeitskomplexen führt. Die gleichen Methoden werden beispielsweise bei der Ausbildung von Elite-Kampftruppen eingesetzt, um den bedingungslosen Gehorsam zu trainieren; damit wäre das Ergebnis einer solchen Erziehung eher für den Krieg als für ein Zivilleben geeignet.

Vor allem aber werden Bootcamps von Menschenrechtsschützern abgelehnt. In Bootcamps seien seelische Misshandlungen Teil des Programms. Auch körperliche Misshandlungen seien dokumentiert, obwohl in der Regel das Personal entsprechend den Vorgaben die Insassen nicht von sich aus berühren darf. Die ständigen Beleidigungen, Demütigungen und der Druck, in kürzester Zeit ohne Rücksicht auf Verletzungen Aufgaben erledigen zu müssen, die nie zur Zufriedenheit erfüllt werden können, verstießen gegen allgemein anerkannte Menschenrechte.

Statistik

Annähernd 65 Jugendliche sind in den letzten 20 Jahren in Bootcamps zu Tode gekommen, überwiegend durch eigene Hand. Hinzu kommen zahllose Fälle von schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen bei den extrem belastenden täglichen Aktivitäten, die die Häftlinge bis an ihre Grenzen strapazieren. Derartige Verletzungen bedeuten den Abbruch des Bootcamps und Überführung in eine normale Haftanstalt, wo die ursprünglich verhängte Haftstrafe angetreten wird, da man damit nicht mehr am Tagesprogramm des Bootcamps teilnehmen kann.

In einem weiteren Fall, in dem ein 14-Jähriger vor laufender Kamera von sieben Wärtern zu Tode geprügelt wird und die anwesende Krankenschwester bloß mit den Händen in den Taschen zuschaut, haben die Angehörigen eine Klage gegen die Bootcamps eingereicht, bisher allerdings erfolglos, da die Staatsanwaltschaft der Meinung war, die Wärter hätten aus Notwehr gehandelt (siehe Spiegel Online: [1]).

In einem anderen Fall kniete sich ein Wärter des Bootcamps so lange auf den Brustkorb eines Jungen, bis er erstickt war. Der Wärter wurde später wegen Mordes 1. Grades (Entspricht in Deutschland dem Straftatbestand des Mordes) verurteilt.

Einrichtungen

Literatur

Weblinks