„Horst Dreier“ – Versionsunterschied

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== Wirken ==
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Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des [[Bundeskabinett]]s, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der [[Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer]] gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss vorraussichtlich im März Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des [[Bundesverfassungsgericht]]s, [[Winfried Hassemer]].<ref>[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=83e8860a7c824fea2ebee519c0fbe4ef&em_cnt=1270712 ''Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe''], Frankfurter Rundschau-Online vom 11. Januar 2008.</ref> Da Dreier in seiner Kommentierung von Art. 1 GG in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel hält<ref> Dreier in Dreier, Grundgesetz - Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133 </ref>, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt <ref>[http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/folter-muss-tabu-bleiben/?src=SE&cHash=d2282684a6 "Folter muss tabu bleiben"] taz 14. Januar 2008 </ref> und <ref>[http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/417538 "Die Würde des Menschen wird antastbar..."] Süddeutsche Zeitung 22.1.2008 </ref>.
Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des [[Bundeskabinett]]s, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der [[Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer]] gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss vorraussichtlich im März Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des [[Bundesverfassungsgericht]]s, [[Winfried Hassemer]].<ref>[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=83e8860a7c824fea2ebee519c0fbe4ef&em_cnt=1270712 ''Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe''], Frankfurter Rundschau-Online vom 11. Januar 2008.</ref> Da Dreier in seiner Kommentierung von Art. 1 GG in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel hält<ref> Dreier in Dreier, Grundgesetz - Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133 </ref>, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt <ref>[http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/folter-muss-tabu-bleiben/?src=SE&cHash=d2282684a6 "Folter muss tabu bleiben"] taz 14. Januar 2008 </ref> und <ref>[http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/417538 "Die Würde des Menschen wird antastbar..."] Süddeutsche Zeitung 22.1.2008 </ref> bzw. <ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,530535,00.html "Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter"] Spiegel online 23.01.2008 </ref>.


== Ehrungen und Auszeichnungen ==
== Ehrungen und Auszeichnungen ==

Version vom 24. Januar 2008, 14:22 Uhr

Horst Dreier

Horst Dreier (* 7. September 1954 in Hannover) ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph. Er ist designierter Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Seit 2001 ist er auch Mitglied des Nationalen Ethikrates.

Leben

Horst Dreier studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und promovierte 1985 zum Dr. iur. 1989 folgte die Habilitation für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Verwaltungswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 1989 bis 1991 war Dreier Vertreter von Lehrstühlen in Würzburg und Heidelberg, 1990 folgte die Berufung auf die C 3-Professur „Öffentliches Recht“ an der Universität Heidelberg. Von 1991 bis 1995 war Horst Dreier Inhaber des Lehrstuhls für „Öffentliches Recht und Verwaltungslehre“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und seit 1995 ist er Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dreier ist Mitglied der SPD.[1]

Wirken

Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er DFG-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des Bundeskabinetts, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss vorraussichtlich im März Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.[2] Da Dreier in seiner Kommentierung von Art. 1 GG in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel hält[3], wurde Kritik an seiner Nominierung geübt [4] und [5] bzw. [6].

Ehrungen und Auszeichnungen

Horst Dreier erhielt für seine Arbeit verschiedene Auszeichnungen. So wurde ihm im Jahr 2000 ein „Preis für gute Lehre“ durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verliehen und 2002 folgte die Verleihung des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich.

2003 wurde Dreier zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt. 2007 wurde er in die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina aufgenommen.

Ausgewählte Publikationen

  • Rechtslehre, Staatssoziologie und Demokratietheorie bei Hans Kelsen, 1986 (Dissertation) ISBN 3789012114
  • Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991
  • Dimensionen der Grundrechte, 1993
  • Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1 (Art. 1-19), 1996; Bd. 2 (Art. 20-82), 1998; Bd. 3 (Art. 83-146), 2000 (als Herausgeber und Mitautor)
  • Grundrechtsschutz durch Landesverfassungsgerichte, 2000
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, 2001
  • Lebensschutz und Menschenwürde in der bioethischen Diskussion, 2002
  • Herausgabe der zweibändigen Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001 (gemeinsam mit Peter Badura)
  • Herausgabe der Festschrift Raum und Recht. Festschrift 600 Jahre Würzburger Juristenfakultät, 2002 (gemeinsam mit Hans Forkel und Klaus Laubenthal)

Außerdem ist Horst Dreier Mitherausgeber der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung und der Zeitschrift für Gesetzgebung. Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung sowie der Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie.

Quellen

  1. Bundesverfassungsgericht - Pragmatiker wird neuer Vizepräsident, SPIEGEL ONLINE vom 12. Januar 2008.
  2. Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe, Frankfurter Rundschau-Online vom 11. Januar 2008.
  3. Dreier in Dreier, Grundgesetz - Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133
  4. "Folter muss tabu bleiben" taz 14. Januar 2008
  5. "Die Würde des Menschen wird antastbar..." Süddeutsche Zeitung 22.1.2008
  6. "Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter" Spiegel online 23.01.2008

Weblinks