Öffentliches Gut

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Ein öffentliches Gut ist in den Wirtschaftswissenschaften ein Gut, das vielen Konsumenten preisgünstig zur Verfügung gestellt werden kann und von dessen Gebrauch oder Konsum andere Konsumenten nur sehr schwer abgehalten werden können.

Ein öffentliches Gut definiert sich also über die zwei Eigenschaften Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität. Sind diese Kriterien vollständig erfüllt, spricht man auch von reinen öffentlichen Gütern, ansonsten von unreinen öffentlichen Gütern. Öffentliche Güter können ein Grund von Marktversagen sein. Um dieses Problem zu lösen, kann der Staat selbst das öffentliche Gut zur Verfügung stellen oder Anreize für private Unternehmen schaffen, das Gut zu produzieren.[1]

Klassische Lehrbuchbeispiele für öffentliche Güter sind bestimmte immaterielle Güter (z. B. Frieden), Deiche, Leuchttürme oder Straßenbeleuchtung. Ein neueres Beispiel, welches die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes perfekt erfüllt, ist das Klima der Erde, und damit einhergehend die Frage, wer Klimaschutz betreibt.[2]

Charakteristika

Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität
Rivalitätsgrad
= 0
Rivalitätsgrad
= 1
Exklusionsgrad
= 0
öffentliches Gut
(z. B. Deich)
Allmendegut
(z. B. überfüllte Innenstadtstraße)
Exklusionsgrad
= 1
Klubgut
(z. B. Pay-TV)
Privates Gut
(z. B. Speiseeis)

Nicht-Ausschließbarkeit

Öffentliche Güter verfügen über die Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit, d. h. die unzureichende Zuweisung oder Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten an dem Gut, wofür es verschiedene Gründe (ökonomische, technologische, institutionelle, normative etc.) geben kann. Beispielsweise wäre es nicht möglich, jemanden vom Konsum des Gutes „saubere Umwelt“ auszuschließen. Dieses Merkmal wirkt nicht selbständig konstitutiv für das Vorliegen eines öffentlichen Gutes, weil es auch bei privaten Gütern auftreten kann. Als Gütereigenschaft kann dieses Merkmal einem Gut durch den politischen Entscheidungsbildungsprozess überhaupt erst verliehen werden. Zum Beispiel tritt das Gut „Rundfunk“ meist in zwei Erscheinungsformen auf: zum einen als frei empfangbares Gut mit Nichtausschließbarkeit, zum anderen als öffentliches Gut mit zumindest teilweiser Verwirklichung der Ausschließbarkeit (Pay-TV). Gelegentlich wird es gleichbedeutend mit dem Merkmal der Nichtzurückweisbarkeit (Konsumzwang) verwendet.

Nicht-Rivalität

Öffentliche Güter weisen keine Rivalität im Konsum auf – sie können zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden. Dies wird bei vielen Autoren als das entscheidende Merkmal öffentlicher Güter bezeichnet. Während beispielsweise ein Auto zeitgleich von nur einem Menschen gefahren werden kann, kann eine saubere Umwelt von mehreren Individuen gleichzeitig „konsumiert“ werden.

Die Rivalität beim Konsum eines Gutes kann auch als negativer externer Effekt gedeutet werden und sich – z. B. bei Überfüllungseffekten – variabel einstellen. Beispielsweise kann es zu einer gegenseitigen Behinderung der Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen kommen. Insbesondere bei Stauungen – wenn jedes weitere Fahrzeug die übrigen Straßennutzer durch Zeitverlust negativ beeinflusst – liegt eine Rivalität im Konsum vor. Eine solche Straße gilt als Allmendegut bzw. unreines öffentliches Gut. Wird indes eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben und damit der allgemeine Zugang unterbunden (Ausschließbarkeit), kann eine Straße als Klubgut (ungestaut) bzw. privates Gut (gestaut) gelten.

Arten öffentlicher Güter

Einige Autoren unterscheiden die Begriffe Kollektivgut und öffentliches Gut, während andere sie synonym verwenden.

In der Theorie wird zwischen reinen öffentlichen Gütern und Mischformen öffentlicher und privater Güter, die unreine öffentliche Güter darstellen, unterschieden. Öffentliche Güter, die in mehreren Staaten konsumiert werden, werden mitunter auch als globale öffentliche Güter bezeichnet.

Wird ein als notwendig erachtetes öffentliches Gut vom Markt nicht oder in nicht ausreichendem Maße angeboten, kann es vom Staat bereitgestellt werden.

Reines öffentliches Gut

Reine öffentliche Güter (auch spezifische öffentliche Güter) sind Güter, bei denen das Ausschlussprinzip nicht greift und gleichzeitig keine Rivalität im Konsum vorliegt (auch als Nutzenunteilbarkeit bekannt).

Ein Markt für solche Güter existiert somit nicht, da es zwar Interessenten für das Gut gibt, aber zu wenige bereit sind, einen Marktpreis zu entrichten, mit dem Anbieter bereit wären, es herzustellen. Dies liegt nicht unbedingt daran, dass man, auch ohne den Preis für das Gut zu entrichten, ebenso in den Genuss des Gutes kommen könnte. Man spricht dann vom so genannten Trittbrettfahrerverhalten.

In der Regel wird das Gut vom Staat angeboten bzw. zur Verfügung gestellt und über Steuern und andere Abgaben werden alle realen und potentiellen „Nutzer“ daran finanziell zwangsbeteiligt.

So ist zum Beispiel die Landessicherheit ein zwangsfinanziertes öffentliches Gut – es wird gleichzeitig von allen in einem Land Ansässigen konsumiert, ohne dass der Konsumnutzen jedes Einzelnen durch den Konsum anderer Individuen beeinträchtigt wird. Gleichzeitig kann kein einzelnes Individuum davon ausgeschlossen werden.

Da reine öffentliche Güter für alle Nachfrager frei zugänglich sind, gehören sie auch zur Rubrik der Gemeingüter.

Unreines öffentliches Gut

Unter einem unreinen öffentlichen Gut (Allmendegut) versteht man ein Gut, bei dem das Ausschlussprinzip nicht greift, aber Rivalität im Konsum besteht, d. h. der Nutzen eines Konsumenten durchaus durch einen weiteren Nutzer eingeschränkt wird. Das klassische Beispiel hierfür ist eine verstopfte Straße (ohne Maut, denn diese würde das Funktionieren des Ausschlussprinzips bedeuten). Durch ein zusätzliches Fahrzeug verringert sich die Fahrgeschwindigkeit usw. weiter, bzw. die Staukosten steigen. Auch Umweltgüter wie saubere Luft oder Fischbestände im Meer werden oft als Beispiele für unreine öffentliche Güter genannt.

Öffentliche Güter in der experimentellen Wirtschaftsforschung

Die experimentelle Wirtschaftsforschung beschäftigt sich intensiv mit dem Problem der Bereitstellung öffentlicher Güter, insbesondere der Trittbrettfahrer-Problematik.

Dieses Problem wird in der Regel mit einer Auszahlungsfunktion für eine Periode für das Subjekt () wie folgt modelliert:

Wobei die Ausstattung in Geldeinheiten und der individuelle Beitrag sind, sowie der (Zins-)Faktor ist, mit dem die Summe aller Beiträge multipliziert wird. ist die Zahl der Subjekte und der Index für alle Subjekte. Dies wird nun im Regelfall mehrere Perioden wiederholt.

Üblich ist ein Zinssatz . Es entspricht der Charakteristik dieser Problematik, dass es besser für die Gesamtheit wäre, wenn alle alles geben, da (das öffentliche Gut wird positiv verzinst). Es besteht jedoch ein individueller Anreiz, nichts beizutragen, da der Grenzertrag des Behaltens (1) größer ist als der Grenzertrag des öffentlichen Gutes (). Der ökonomisch rationale Mensch würde also von Anbeginn nichts geben, das öffentliche Gut würde nicht angeboten.

Experimente haben gezeigt, dass die Versuchspersonen in der Regel einen Beitrag geben, dass das gesamte Beitragsniveau jedoch sehr schnell kollabiert. Die Experimentatoren versuchen nun durch Variationen zu ergründen, wie erreicht werden kann, dass ein gesellschaftlich wünschenswertes Beitragsniveau erreicht wird. Als effektiv haben sich Kommunikation und Strafen erwiesen, Belohnungen dagegen als nicht erfolgreich. Das Beitragslevel ist relativ unabhängig von der Gruppengröße und reagiert sensitiv auf die Verzinsung.

Bewirtschaftung

Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Bewirtschaftung:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Pindyck, R. S., & Rubinfeld, D. L. (2009). Mikroökonomie (Vol. 1069). Pearson Deutschland GmbH. S. 794.
  2. Bodo Sturm, Carsten Vogt: Umweltökonomie. Eine anwendungsorientierte Einführung. Physica-Verlag, Berlin u. a. 2011, ISBN 978-3-7908-2642-5, S. 49.

Weblinks