Überraschung
Als Überraschung bezeichnet man das Erleben unvorhergesehener Situationen, Gefühle oder Begegnungen, unerwarteter Worte, Geschenke und Ähnliches. In der Zeitschrift New Scientist wurde Überraschung definiert als „Wechsel der Erwartung aufgrund des Eintreffens neuer Daten“.[1]
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Überraschungen sind Ereignisse oder Situationen, die jemand nicht erwartet und deshalb erstaunt ist.[2] Fast immer löst Überraschendes Verwirrung und/oder eine heftige Emotion aus – und daher auch meistens spontane körperliche Reaktionen wie Blickwechsel oder Aufschauen, Erröten, Lachen, Hand-, Kopf- oder Fußbewegungen, Zucken und so weiter.
Die ausgelösten Gefühle können angenehm (hell, warm) oder unangenehm (dunkel, abwehrend usw.) sein – je nach Situation, Menschentyp, persönlicher Verfassung oder auslösender Person. Dieses kann unkontrollierte Ausrufe zur Folge haben.
Überraschungen dürften aber auch für Tiere nicht fremd sein und werden oft – wie auch beim Menschen in Gefahrensituationen – durch Schutz-Instinkte oder Reflexe beantwortet.
Die Taktik, einen Gegner zu überraschen, bringt militärische Vorteile. Siehe dazu Überraschung (Militär).
Eine Überraschung als Geschenk bezeichnet ein Präsent, dessen Art oder Inhalt der beschenkten Person im Vorfeld nicht bekannt ist. Im alltäglichen Sprachgebrauch kann der Begriff auch verwendet werden, wenn eine Person ausdrücklich darum bittet, „eine Überraschung“ mitzubringen. In diesem Fall wird bewusst auf konkrete Wünsche oder Vorgaben verzichtet. Stattdessen entscheidet die schenkende Person selbst, was sie mitbringt.[3]
Der Begriff „Überraschung“ beschreibt dabei weniger den Gegenstand selbst als vielmehr das dahinterstehende Konzept. Eine solche Überraschung kann nahezu alles umfassen, beispielsweise Süßigkeiten, Blumen, ein Buch, ein selbstgemachtes Geschenk, ein Souvenir oder einen anderen beliebigen Gegenstand. Entscheidend ist, dass die beschenkte Person im Vorfeld nicht weiß, was sie erhalten wird.[4]
Das Ziel einer solchen Überraschung besteht darin, einen Moment der Ungewissheit und anschließend der unerwarteten Freude oder Neugier hervorzurufen. Die emotionale Wirkung entsteht durch den fehlenden Wissensstand über das Geschenk und die damit verbundene Erwartung. Welche Gefühle die Überraschung letztlich auslöst, hängt von den persönlichen Vorlieben, dem Anlass und der Beziehung zwischen den beteiligten Personen ab.[5]
Die Aufforderung „Bring mir eine Überraschung mit“ wird häufig als Ausdruck von Vertrauen in den Geschmack oder die Kreativität der schenkenden Person verstanden. Im Vordergrund steht dabei nicht der materielle Wert des Geschenks, sondern die Erfahrung des Unerwarteten und die damit verbundene emotionale Reaktion.
Wird eine Person ausdrücklich darum gebeten, eine Überraschung mitzubringen, so wird im allgemeinen Sprachgebrauch regelmäßig erwartet, dass sie dieser Bitte nachkommt und tatsächlich ein nicht näher bezeichnetes Geschenk oder eine andere Form der Überraschung mitbringt. Ob daraus im Einzelfall eine tatsächliche Verpflichtung entsteht, hängt jedoch von den Umständen sowie den zwischen den beteiligten Personen bestehenden sozialen oder rechtlichen Beziehungen ab.
Überraschung im Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zusammenhang mit der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) taucht im AGB-Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Rechtsbegriff der Überraschung auf. Es handelt sich um Überraschungsklauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild eines Vertrags (z. B. Kaufvertrag), so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders der AGB mit ihnen nicht zu rechnen braucht (§ 305c Abs. 1 BGB). Sie werden nach dieser Bestimmung nicht Vertragsbestandteil, sind also unwirksam. Die Überraschungsklausel dient vor allem dem Verbraucherschutz (siehe Überraschungsverbot).
Es handelt sich um eine vom Kunden subjektiv empfundene Überrumpelung (oder Übertölpelung). Dieses Überraschungsmoment kann auch dann – z. B. durch Unerfahrenheit – wahrgenommen werden, wenn die betreffende Klausel objektiv als üblich anerkannt ist oder wenn im Vertrag ausdrücklich und zusätzlich auf diese Klausel hingewiesen wurde.[6]
Informationstheorie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Überraschungswert (oder auch Informationsgehalt) eines Ereignisses oder einer Nachricht hängt – unabhängig vom Kontext – vom Kehrwert der Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Die Funktion gibt an, in welchem Maße eine neue Aussage für einen Informationswert oder Überraschungswert (Surprisal) hat.[7]
Auswirkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der Zeitmessung rascher Vorgänge und bei Handstoppungen in der Astrometrie oder im Sport bewirken Überraschungsmomente eine Verlängerung der Reaktionszeit. Bei vorhersehbaren Ereignissen beträgt die Verzögerung etwa eine Zehntelsekunde, was annähernd der kognitiven Verarbeitungszeit entspricht. Bei völlig überraschenden Ereignissen (z. B. im Straßenverkehr) kann sie bis zur sogenannten Schrecksekunde reichen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Linda Geddes, Model of surprise has 'wow' factor built in, in: New Scientist vom 17. Januar 2009, S. 9
- ↑ Dudenredaktion (Hrsg.), Duden - Deutsch als Fremdsprache - Standardwörterbuch, 3. Auflage, 2018, S. 985
- ↑ Bernd Stauss: Das perfekte Geschenk – Zur Psychologie des Schenkens. Hrsg.: Springer. 2021.
- ↑ Bernd Strauss: Das perfekte Geschenk – Zur Psychologie des Schenkens. Hrsg.: Springer. 2021.
- ↑ Bernd Strauss: Das perfekte Geschenk – Zur Psychologie des Schenkens. Hrsg.: Springer. Springer, 2021.
- ↑ Martin Schwab, AGB-Recht: Tipps und Taktik, Hüthig Jehle Rehm/Heidelberg, München, Landsberg, Berlin, 2007, S. 86
- ↑ Tim Henning, Person sein und Geschichten erzählen, 2009, S. 203 ff.