Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern

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Die Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern reichen von dem Feuerwehrmann-Anwärter bzw. der Feuerwehrfrau-Anwärterin auf unterster Ebene der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Oberbranddirektor bzw. der Oberbranddirektorin bei der Berufsfeuerwehr.

Freiwillige Feuerwehr

Mannschafts- und Führungsdienstgrade

Die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren können folgende Mannschafts- und Führungsdienstgrade[1] (letztere ab Löschmeister) haben.

Dabei gilt für alle Dienstgrade, dass laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) keine Voraussetzungen wie in den meisten anderen Bundesländern (z. B. absolvierte Ausbildungslehrgänge oder Dienstalter) vorgegeben sind. Über die Ernennung entscheidet alleine der Kommandant bzw. dessen Stellvertreter der jeweiligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenband
Feuerwehranwärter (FA) Feuerwehranwärter Mindestalter: 12 Jahre
ab 16 Jahren mit Dienstgradabzeichen.
i. A. bis zum 16. Lebensjahr[Anm. 1] Jugendfeuerwehruniform
Feuerwehrmann (FM) / Feuerwehrfrau (FF) Feuerwehrmann Mindestalter: 18 Jahre. Kragen- und Mützenabzeichen:

altsilber, matt

Mützenriemen: Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend

Trageweise: linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss

Oberfeuerwehrmann (OFM) / Oberfeuerwehrfrau (OFF) Oberfeuerwehrmann Bayern
Hauptfeuerwehrmann (HFM) / Hauptfeuerwehrfrau (HFF) Hauptfeuerwehrmann Bayern
Löschmeister (LM) Löschmeister Bayern Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Gruppenführerausbildung vergeben. Höchster Dienstgrad laut Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktive).
Oberlöschmeister (OLM) Oberlöschmeister Bayern Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Gruppenführer. Höchster Dienstgrad laut Anlage 3 VollzBekBayFwG für Kommandanten einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven).
Hauptlöschmeister (HLM) Hauptlöschmeister Bayern Voraussetzungen laut BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Zugführerausbildung vergeben (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit 2 oder 3 Gruppen (bis zu 81 Aktive).
Brandmeister (BM) Brandmeister Freiwillige Feuerwehr Bayern Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Zugführer (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad eines Kommandanten einer Feuerwehr mit 2 bis 5 Gruppen. Höchster Dienstgrad eines stellv. Kommandanten einer Feuerwehr mit 4 oder 5 Gruppen. Kragen- und Mützenabzeichen:

silber, matt

Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, zweifach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt

Trageweise: linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Oberbrandmeister (OBM) Oberbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Bayern Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer der kein Kommandant oder Stellvertreter einer Feuerwehr mit mindestens 12 Gruppen ist, vergeben. Höchster Dienstgrad für stellv. Kommandanten bei Feuerwehren mit 6 – 11 Gruppen. Höchster Dienstgrad für Feuerwehrleute, die kein Kommandant bzw. Stellvertreter sind.
Hauptbrandmeister (HBM) Hauptbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Bayern Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer, Kommandanten (bei Feuerwehren ab 6 Gruppen) oder stellv. Kommandanten (bei Feuerwehren ab 12 Gruppen) vergeben. Für Verbandsführer ohne Führungsfunktion ist dieser Posten normalerweise nicht zu erreichen.

Die Dienstgrade sollen nach folgender Normstärke der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren vergeben werden (Anlage 3 VollzBekBayFwG)[2]

Anzahl der Gruppen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Züge - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
Verbände - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
Verbandsführer / Hauptbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
stellv. Verbandsführer / Oberbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
Zugführer / Brandmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
stellv. Zugführer / Hauptlöschmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
Gruppenführer / Oberlöschmeister 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
stellv. Gruppenführer / Löschmeister 2 4 4 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Führungsdienstgrade insgesamt 3 8 9 12 14 20 22 26 28 32 34 40
Hauptfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrmann / Feuerwehrmann 21 42 63 84 105 126 147 168 189 210 231 259
Maschinisten 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36
Mannschaftsdienstgrade insgesamt 24 48 72 96 120 144 168 192 216 240 264 288
Gesamtstärke der Freiwilligen Feuerwehr 27 56 81 108 134 164 190 218 244 272 298 328

Besondere Führungsdienstgrade

Für „besondere Führungsdienstgrade“ (Zitat BayFwGesetz) schreibt das Bayerische Feuerwehrgesetz extra Voraussetzungen (Lebensalter, abgelegte Lehrgänge) vor. Sie bilden die Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion. Bei den Ämtern des Kreis-/ Stadtbrandrates, des Stadtbrandinspektors sowie des Stadtbrandmeisters (teilweise), des Kommandanten sowie des Stellvertreters handelt es sich um Wahlämter. Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden berufen. Die Funktionsabzeichen dürfen ab der Bestätigung für das jeweilige Amt bis zu dessen Abgabe getragen werden. Danach führt der/ die Entsprechende wieder ihren „normalen“ Dienstgrad (z. B. Oberlöschmeister). Kommandantinnen und Kommandanten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in kreisangehörigen Gemeinden tragen direkt über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägerinnen und Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.

Funktion Tressenstreifen Funktionsabzeichen
Stellvertretende Kommandantin
Stellvertretender Kommandant

(stv. Kdt.)

1 × golden, rot durchwirkt,
schmal, Umrandung rot
Stellvertreter des Kommandanten Feuerwehr Bayern
Kommandantin
Kommandant

(Kdt.)

1 × golden, schmal,
Umrandung rot
Kommandant Freiwillige Feuerwehr Bayern
Kreis- und Stadtbrandmeisterin,
Kreis- und Stadtbrandmeister

(KBM / SBM)

2 × golden, breit
Umrandung golden
Kreis- und Stadtbrandmeister Bayern
Kreis- und Stadtbrandinspektorin,
Kreis- und Stadtbrandinspektor

(KBI / SBI)

3 × golden, breit
Umrandung golden
Kreisbrandinspektor Bayern
Kreis- und Stadtbrandrätin,
Kreis- und Stadtbrandrat

(KBR / SBR)

4 × golden, breit
Umrandung golden
Kreisbrandrat Bayern

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter oder goldfarbener Umrandung und goldfarbenen Tressenstreifen, Größe 5 × 30 mm (schmal) und 8 × 30 mm (breit).
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Berufsfeuerwehr

  • Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst
Dienstgrad Tressenstreifen Dienstgradabzeichen[3]
Brandmeisteranwärterin
Brandmeisteranwärter
1 × rot, schwarz durchwirkt Dienstgradabzeichen Brandmeisteranwärter
Brandoberinspektoranwärterin
Brandoberinspektoranwärter

(BOIA)

1 × silbern, schwarz durchwirkt Brandoberinspektoranwärter
Brandreferendarin
Brandreferendar

(BRef)

1 × gold, schwarz durchwirkt Brandreferendar
  • Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der zweiten Qualifikationsebene
Dienstgrad Tressenstreifen Dienstgradabzeichen
Brandmeisterin
Brandmeister

(BM)

1 × rot Brandmeister
Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister

(OBM)

2 × rot Oberbrandmeister Bayern
Brandinspektorin
Brandinspektor

(BI)

1 × silbern Brandinspektor Bayern
Brandinspektorin mit Zulage
Brandinspektor mit Zulage

(BI)

1 × silbern und
1 schmaler Tressenstreifen
Brandinspektor mit Zulage
  • Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der dritten Qualifikationsebene
Dienstgrad Tressenstreifen Dienstgradabzeichen
Brandoberinspektorin
Brandoberinspektor

(BOI)

2 × silbern Brandoberinspektor Bayern
Brandamtfrau
Brandamtmann

(BA)

3 × silbern Brandamtmann Bayern
Brandamtsrätin
Brandamtsrat

(BAR)

4 × silbern Brandamtsrat Bayern
Brandrätin
Brandrat

(BR)

1 × golden Brandrat Bayern
Brandrätin mit Zulage
Brandrat mit Zulage

(BR)

1 × golden und
1 schmaler Tressenstreifen
Brandrat mit Zulage
  • Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der vierten Qualifikationsebene
Dienstgrad Tressenstreifen Dienstgradabzeichen
Brandrätin
Brandrat

(BR)

1 × golden Brandrat Bayern
Brandoberrätin
Brandoberrat

(BOR)

2 × golden Brandoberrat Bayern
Branddirektorin
Branddirektor

(BD)

3 × golden Branddirektor Bayern
Leitende Branddirektorin
Leitender Branddirektor

(Ltd. BD)
Ministerialrätin
Ministerialrat

(MR / MRin)

4 × golden Leitender Branddirektor
Leitende Branddirektorin
mit Amtszulage bzw. Besoldung bis B2
Leitender Branddirektor
mit Amtszulage bzw. Besoldung bis B2

(Ltd. BD)

4 × golden und
1 schmaler Tressenstreifen
Leitender Branddirektor mit Amtszulage
Oberbranddirektorin
Oberbranddirektor

(OBD)
Ministerialrätin
Ministerialrat (ab B3)

(MR / MRin)

5 × golden Oberbranddirektor Bayern

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit rot-, silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen. Maße der Tressenstreifen: 8 mm × 60 mm (breit) bzw. 4 mm × 60 mm (schmal) mit jeweils 5 mm Abstand untereinander und 8 mm Abstand zum Rand. Die silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke oder Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Helmkennzeichnung

Neben den am Dienstrock (Ausgehuniform) getragenen Kennzeichnungen gibt es auch noch eine Helmkennzeichnung, welche insbesondere im Einsatzdienst zur Kennzeichnung der entsprechenden Funktionen bzw. Aufgabe dient.

Anmerkungen

  1. Das bayer. Feuerwehrgesetz erlaubt es, ab dem 16. Lebensjahr Jugendliche bei Feuerwehreinsätzen außerhalb des Gefahrenbereiches einzusetzen. In der Regel ist dazu ein erfolgreicher Besuch des Lehrgangs Truppmann I erforderlich.

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. März 2021, Az. D2-2241-1-28, BayMBl. 2021 Nr. 236 vom 31. März 2021 Punkt 5
  2. Anlage 3 zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) vom 28. Mai 2013 (AllMBl. S. 217, ber. S. 311), abgerufen am 24. Februar 2020
  3. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. März 2021, Az. D2-2241-1-28, BayMBl. 2021 Nr. 236 vom 31. März 2021 Punkt 2