Streckentelefon
Das Streckentelefon (auch: Streckenfernsprechverbindung) war eine Telefonanlage, die entlang von Bahnstrecken installiert war und der Kommunikation zwischen den Dienstposten entlang der Strecke sowie im Bedarfsfall zwischen Zugpersonal und Zugmeldestellen diente.
Technik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Regel handelte es sich um eine Gemeinschaftsleitung, an die alle Zugmeldestellen, Schrankenwärter, Sprechstellen und Fernsprechschränke angeschlossen waren. Die Sprechstellen waren in Deutschland mit dem Großbuchstaben F („Fernsprecher“) gekennzeichnet.[1]
Zugpersonal konnte die Anlage nur nutzen, wenn der Zug anhielt und die an der Strecke – insbesondere an nicht besetzten Blockstellen – stehenden stationären Telefonapparate nutzte. In einigen Fällen führte das Zugpersonal mobile Telefongeräte mit, die an die Telefon-Freileitung angeklemmt werden konnten, so in Hilfszug-Gerätewagen, in Packwagen von Nebenbahnen[2] oder in Hofzügen.[3]
Durch den in den 1970er Jahren begonnenen Ausbau des Zugfunks und ab den 1990er Jahren der flächendeckenden Einführung des Digitalen Zugfunks (GSM-R) wurde das Streckentelefon inzwischen im deutschen Eisenbahnnetz weitgehend ersetzt.
Meldungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Streckentelefon wurde für die dienstliche Kommunikation entlang von Bahnstrecken genutzt, insbesondere für den Zugmeldebetrieb, aber auch für andere Mitteilungen, sowie für Unfallmeldungen.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Streckensprechverbindung. In: Hans-Joachim Kirsche (Bearb.): Lexikon der Eisenbahn. VEB transpress, 5. Auflage Berlin 1978, S. 687
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Streckensprechverbindung. In: Hans-Joachim Kirsche (Bearb.): Lexikon der Eisenbahn. VEB transpress, 5. Auflage Berlin 1978, S. 687
- ↑ Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion Mainz vom 9. Dezember 1948, Nr. 61. Bekanntmachung Nr. 422, S. 286.
- ↑ Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 6. Oktober 1906, Nr. 53. Bekanntmachung Nr. 565, S. 474