Reichswehrministerium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juni 2023 um 14:45 Uhr durch Borussianensis (Diskussion | Beiträge) (Chef der Heeresleitung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Innenhof des Bendlerblocks, Sitz des Ministeriums (2005)

Das Reichswehrministerium (RWM) wurde entsprechend der Reichsverfassung der Weimarer Republik im Oktober 1919 aus den vier Kriegsministerien (vor allem dem preußischen Kriegsministerium) und dem Reichsmarineamt gegründet; diese Institutionen waren aus dem Kaiserreich überkommen. Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935[1] verfügte die Umbenennung in Reichskriegsministerium.

Im Rahmen des Gesetzes über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom März 1919 erhielt der Reichspräsident den Oberbefehl über die Truppen, während der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübte. Lediglich in Preußen war die Befehlsgewalt dem preußischen Kriegsminister vorbehalten. Nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 wurden die verbliebenen Kriegsministerien der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Preußen aufgelöst und die Ausübung der Befehlsgewalt beim Reichswehrminister konzentriert. Die Kommandogewalt lag jeweils beim Chef der Heeresleitung beziehungsweise beim Chef der Marineleitung. 1929 wurde ein drittes Leitungsamt etabliert: das Ministeramt, dessen Chef als der politische Stellvertreter des Ministers fungierte. Die Rolle des Generalstabs übernahm seit 1920 das Truppenamt.

Mit der „Verkündung der Wehrhoheit“ 1935 wurde die Heeresleitung zum Oberkommando des Heeres (OKH), die Marineleitung zum Oberkommando der Marine (OKM) und neuaufgestellt ein Oberkommando der Luftwaffe (OKL). Das Ministeramt nannte sich fortan Wehrmachtamt. Als Folge der Blomberg-Fritsch-Krise von 1938 wurde das Wehrmachtamt zum Oberkommando der Wehrmacht (OKW) umgegliedert. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht wurde der bisherige Chef des Wehrmachtamtes, General der Artillerie Wilhelm Keitel. Er wurde im Range den Reichsministern gleichgestellt. Das OKW nahm zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr; sein Chef übte im Auftrag Adolf Hitlers die bislang dem Reichskriegsminister zugestandenen Befugnisse aus.[2]

Das Rüstungsministerium unterstand von 1942 an Albert Speer und hieß ab 1944 Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion.

Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei Kabinett
Gustav Noske 13. Februar 1919 22. März 1920 SPD Scheidemann, Bauer
Otto Geßler 27. März 1920 19. Januar 1928 DDP Müller I, Fehrenbach, Wirth I & II, Cuno, Stresemann I & II, Marx I & II, Luther I & II, Marx III & IV
Wilhelm Groener 28. Januar 1928 30. Mai 1932 parteilos Marx IV, Müller II, Brüning I und Brüning II
Kurt von Schleicher 1. Juni 1932 28. Januar 1933 parteilos Papen, Schleicher
Werner von Blomberg 30. Januar 1933 27. Januar 1938 ab 30. Januar 1937 NSDAP Hitler

Noske und Geßler waren Zivilisten, Groener und Schleicher ehemalige Generale und Blomberg ein aktiver General.

Chef der Heeresleitung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Oberbefehlshaber des Heeres

  • Generaloberst Werner Freiherr von Fritsch – 1. Juni 1935 bis 4. Februar 1938

Chef der Marineleitung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Oberbefehlshaber der Marine

  • Großadmiral Erich Raeder – 1. Juni 1935 bis 30. Januar 1943

Chef des Ministeramts

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Chef des Wehrmachtamtes

Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW)

  • Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes von 1918 bis 1945. Muster-Schmidt, Göttingen 1957, ISBN 978-3-941960-20-6.
  • Jürgen Schmädeke: Militärische Kommandogewalt und parlamentarische Demokratie. Zum Problem der Verantwortlichkeit des Reichswehrministers in der Weimarer Republik (= Historische Studien. H. 398). Matthiesen, Lübeck 1966.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. RGBl. I, S. 609 / Faksimile Wehrgesetz
  2. Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich, Bd. IV: 5. Februar 1938 bis 31. August 1939. 2. Aufl., Boldt im Oldenbourg Verlag, München 1998, ISBN 3-486-41739-8, S. 156 ff.
  3. Ab Januar 1936.
  4. Ab. August 1937.
  5. Ab November 1938.
  6. Ab. Juli 1940.