Erfolgsrechnung

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Die Erfolgsrechnung ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Methode zur Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode.

Der Erfolg eines Unternehmens zeigt sich in seiner Erfüllung des Unternehmensziels der Gewinnmaximierung oder Kostendeckung.[1] „Erfolg“ oder „Ergebnis“ sind in der Betriebswirtschaftslehre neutrale Begriffe, die sowohl einen Jahresüberschuss als auch einen Jahresfehlbetrag bedeuten können. Auch Zwischensummen bis zum Endergebnis Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gelten als Erfolgsrechnung.

Die Vereinheitlichung der Grundbegriffe der Erfolgsrechnung (Aufwand, Erfolg, Erlös, Ertrag, Kosten oder Leistung) geht auf Erwin Geldmacher zurück, der 1929 deren uneinheitliche Verwendung in der Betriebswirtschaftslehre kritisierte.[2] Betriebserfolg ist für ihn der Unterschied zwischen Zweckertrag und Kosten.[3]

Arten der Erfolgsrechnung

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Erfolgsrechnungen können auf der handelsrechtlichen Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), der internen kalkulatorischen „Betriebsergebnisrechnung“, der Steuerbilanz oder einer Kapitalflussrechnung beruhen:[4]

Art der Erfolgsrechnung positives Ergebnis negatives Ergebnis
Gewinn- und Verlustrechnung Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn Jahresfehlbetrag oder Bilanzverlust
Betriebsergebnisrechnung Betriebsgewinn Betriebsverlust
Steuerbilanz steuerlicher Gewinn steuerlicher Verlust
Kapitalflussrechnung Einzahlungsüberschuss Auszahlungsüberschuss

In der Betriebsergebnisrechnung als kurzfristiger Erfolgsrechnung wird mit dem Betriebsergebnis der sachzielbezogene Erfolg einer Rechnungsperiode ermittelt, in dem diejenigen Kosten und Erlöse gegenübergestellt werden, die zum Produktionsprogramm als dem Sachziel des Unternehmens gehören.[5] Ihr Ergebnis sind der Betriebsgewinn oder Betriebsverlust. Steuerlicher Gewinn und steuerlicher Verlust sind die Ergebnisse der Steuerbilanz, die bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt. Steuerlicher Gewinn bzw. Verlust ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem am Ende des vorausgegangenen Wirtschaftsjahres.[6]

Zudem gibt es noch die kurzfristige Erfolgsrechnung. Materielle Unterschiede zwischen Erfolgsrechnung und kurzfristiger Erfolgsrechnung gibt es nicht.[7] Letztere kann Aufwand und Erträge gegenüberstellen und wird über kürzere Rechnungsperioden als ein Jahr vorgenommen, etwa vierteljährlich, monatlich oder sogar täglich.[8] Die kurzfristige Erfolgsrechnung wurde bereits zu Beginn der betriebswirtschaftlichen Forschung thematisiert. Eugen Schmalenbach veröffentlichte zwischen 1909 und 1914 drei Aufsätze mit wichtigen Anregungen zur Einführung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung.[9] Die kurzfristige Erfolgsrechnung verbindet die Kostenträgerzeitrechnung mit der Erlösrechnung, indem sie Kosten und Erlöse gegenüberstellt und aus ihrem Saldo den Periodenerfolg ermittelt.[10] Einige Autoren nennen die kurzfristige Erfolgsrechnung auch Nachkalkulation.[11] Die Nachkalkulation verfolgt jedoch primär den Zweck, die Kosten eines Kostenträgers nachträglich genau zu ermitteln. Ihr fehlt die Erlösrechnung, die innerhalb der kurzfristigen Erfolgsrechnung vorgenommen wird.

Während bei der retrograden Erfolgsrechnung die Erlöse der Ausgangspunkt sind und sukzessive Kosten hiervon abgezogen werden (wie bei der Deckungsbeitragsrechnung), stehen bei der progressiven Erfolgsrechnung die Kosten im Vordergrund, denen sukzessive die Erlöse gegenübergestellt werden.[12]

Im internen Rechnungswesen ist die Kosten- und Leistungsrechnung eine Gegenüberstellung von Erlösen und Kosten. Für gemeinwirtschaftliche Unternehmen verwendet man neben der vergleichbaren Aufwands- und Ertragsrechnung auch Maßstäbe wie die Sozialbilanz durch Gegenüberstellung von sozialem Nutzen und sozialen Kosten.

Wirtschaftliche Aspekte

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Das rechentechnische Instrument zur Ermittlung und Analyse der Erfolgsquellen ist Wolfgang Kilger zufolge neben der Kostenrechnung die Erfolgsrechnung.[13] Erfolgsrechnungen ermöglichen eine Erfolgsanalyse, wobei sowohl eine Kostenkontrolle als auch die Kontrolle der Ertragslage vorgenommen werden können. Hierdurch lassen sich mögliche Schwachstellen wie Engpässe, unproduktive Arbeit oder Unwirtschaftlichkeiten aufdecken. Auf ihren Ergebnissen bauen das Kosten- und Ertragsmanagement auf.

Einzelnachweise

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  1. Ulrich Döring/Dietmar Jacobs, Erfolgsrechnung, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 179 f.
  2. Erwin Geldmacher, Grundbegriffe und systematischer Grundriss des betrieblichen Rechnungswesens, in: ZfhF, 1929, S. 6 f.
  3. Erwin Geldmacher, Grundbegriffe und systematischer Grundriss des betrieblichen Rechnungswesens, in: ZfhF, 1929, S. 7 f.
  4. Ottmar Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1998, S. 216
  5. Hans-Ulrich Küpper/Gunther Friedl, Betriebsergebnisrechnung, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 75 f.
  6. Brigitte Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 1993, S. 17
  7. Theodor Beste, Die Kurzfristige Erfolgsrechnung, 1962, S. 27
  8. Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 3, 1984, Sp. 2616
  9. Eugen Schmalenbach, Monatsbilanzen ohne Inventur, in: ZfhF, 1909, S. 500–504; ders., Monatliche Gewinnberechnung, in: ZfhF, 1912, S. 181–195; ders., Das Warenkonto als nicht gemischtes Konto, in: ZfhF, 1914, S. 540–544
  10. Hans-Ulrich Küpper/Gunter Friedl, Kurzfristige Erfolgsrechnung, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 180
  11. Herbert Preiser, Grundlagen der Betriebsrechnung in Maschinenbauanstalten, 1923, S. 13 f.
  12. Reinhold Sellien/Helmut Sellien (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1988, Sp. 1053
  13. Wolfgang Kilger, Kurzfristige Erfolgsrechnung, 1962, S. 7