Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Dezember 2009 um 13:48 Uhr durch Pelagus (Diskussion | Beiträge) (katfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg.

Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg (* 10. April 1803 in Berlin; † 8. Januar 1868 auf Schloss Boitzenburg) war ein preußischer Staatsmann.

Nach seinem Studium trat er in den preußischen Staatsdienst ein und wurde bald Landrat in der Uckermark. 1833 wurde er Regierungspräsident im Regierungsbezirk Stralsund. Diese Position füllte er danach auch in Aachen und Merseburg aus. 1840 wurde von Arnim-Boitzenburg Präsident der Provinz Posen, 1842 Preußischer Innenminister. Vom 19. März 1848 bis 29. März 1848 war er für wenige Tage Preußischer Ministerpräsident.

Vom 18. Mai bis zum 10. Juni 1848 war er Abgeordneter für Prenzlau in der Frankfurter Nationalversammlung. 1850 gehörte er dem Erfurter Unionsparlament, 1854-1868 verschiedenen Kammern des preußischen Landtags sowie 1839–1868 dem brandenburgischen Provinziallandtag an.

Bis heute bekannt ist Arnim durch seine Äußerung als preußischer Innenminister zu Heinrich Heines Werk Die schlesischen Weber. Er bezeichnete das Werk in einem Bericht an König Friedrich Wilhelm IV. als „eine in aufrührerischem Ton gehaltene und mit verbrecherischen Äußerungen angefüllte Ansprache an die Armen im Volke“. Daraufhin ordnete das Königlich Preußische Kammergericht ein Verbot des Gedichts an, was 1846 zu einer Gefängnisstrafe eines Rezitators führte.

Literatur

Weblinks