Amtsgericht Blankenheim

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Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Blankenheim war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Blankenheim.

Das königlich preußische Amtsgericht Blankenheim wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Aachen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichts war Blankenheim.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Schleiden die Bürgermeistereien Blankenheim, Kronenburg, Dollendorf, Holzmülheim-Tondorf, Lommersdorf, Marmagen, Udenbreth und Wahlen.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Das Amtsgericht Blankenheim wurde zum 31. Dezember 1978 aufgehoben.[3] Das Amtsgericht Schleiden übernahm seine Aufgaben.

Amtsgerichtsgebäude

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Das Amtsgerichtsgebäude (Nonnenbacher Weg 10) wurde am 29. Oktober 1913 eingeweiht. Der repräsentative, ländliche Gerichtsbau im zeittypischen Formenkanon steht unter Denkmalschutz.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 554, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 412 online
  3. § 6 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978, GVBl NW S. 307.