Amtsgericht Hof (Saale)

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Das Hauptgebäude (Berliner Platz 1)

Das Amtsgericht Hof ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. Es ist in zwei Gebäuden untergebracht, dem Hauptgebäude am Berliner Platz 1 und in der Außenstelle in der Kulmbacher Straße 47 in Hof.

Zuständigkeitsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Amtsgericht Rehau zur Zweigstelle des Amtsgerichts Hof herabgestuft. Nachdem diese Maßnahme in den Jahren 1956[1] und 1959[2] bestätigt worden war, folgte am 1. Juli 1973 dann die Aufhebung des Zweigstellengerichts.[3][4]

Der Amtsgerichtsbezirk erstreckt sich heute auf die Stadt Hof und den dazugehörigen Landkreis Hof. In diesem leben etwa 155.000 Einwohner. In Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzangelegenheiten sowie in Handels- und Vereinsregistersachen erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich auch auf den Landkreis Wunsiedel.

In Wirtschaftsstrafsachen ist das Amtsgericht Hof zusätzlich zuständig für die Bezirke der Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof.

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Hof auch Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Bayern.[5]

Verfahrensaufkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jährlich werden

am Amtsgericht Hof bearbeitet.

Die Gerichtsvollzieher erledigen unter anderem circa:

pro Jahr.

Beschäftigte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zurzeit werden 16 Richter, 26 Rechtspfleger, 58 Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, 11 Gerichtsvollzieher und 6 Auszubildende am Gericht beschäftigt. Zudem wirken 64 Schöffen ehrenamtlich an der Rechtsprechung mit.

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Amtsgericht Hof ist das Landgericht Hof/Saale übergeordnet, welchem wiederum das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  2. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
  3. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. S. 341)
  4. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  5. Justizportal des Bundes und der Länder: Die Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (Memento des Originals vom 22. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.de (PDF), abgerufen am 11. Februar 2016.

Koordinaten: 50° 19′ 0,5″ N, 11° 54′ 16″ O