Amtsgericht Schillingsfürst

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Ehemaliges Amtsgericht an der Neuen Gasse 1 in Schillingsfürst

Das Amtsgericht Schillingsfürst war ein von 1879 bis 1928 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Schillingsfürst.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Schillingsfürst errichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Schillingsfürst war und folglich die damaligen Gemeinden Bellershausen, Bockenfeld, Bottenweiler, Brunst, Diebach, Dombühl, Eckartsweiler, Erlach, Erzberg, Faulenberg, Gailnau, Gailroth, Gastenfelden, Hagenau, Oestheim, Schillingsfürst, Stilzendorf, Kloster Sulz, Wettringen, Wildenholz und Wörnitz umfasste.[1][2] Übergeordnete Instanz war das Landgericht Ansbach im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1928 wurde das Amtsgericht Schillingsfürst aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber zugeteilt.[3]

Das Amtsgericht befand sich in einem zweigeschossigen verputzten Walmdachbau an der Neuen Gasse 1. Dieses um 1800 erbaute Gebäude steht heute unter Denkmalschutz.[4]

Weblink[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Amtsgericht Schillingsfürst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 384)
  2. Landgericht Schillingsfürst. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1239–1244.
  3. Verordnung über die Aufhebung des Amtsgerichts Schillingsfürst vom 19. November 1927 (GVBl. S. 357)
  4. Denkmalliste für Schillingsfürst (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

Koordinaten: 49° 17′ 10,5″ N, 10° 15′ 44,1″ O