„Barrierefreies Bauen“ – Versionsunterschied

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== Normen und Standards ==
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[[Datei:Barrierefreiheit (Rampe).JPG|miniatur|Rampe an einem Neubau]]
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;Deutschland
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Version vom 26. März 2014, 13:50 Uhr

Barrierefreier Zugang zum Gebäude über eine Rampe
Berlin 1990: Rollstuhlfahrer demonstrieren vor einem Kino gegen bauliche Barrieren

Barrierefreies Bauen - vollständiger barrierefreies Planen und Bauen - bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht. Die Grundlage dafür sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen.

Zielgruppen und ihre Ansprüche

Barrierefreies Bauen ist für viele Menschen eine unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Besondere Anforderungen stellen in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen, Menschen mit Gehbehinderungen, Lähmungen oder fehlenden Gliedmaßen, die oft auf Hilfsmittel angewiesen sind wie Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen oder auch nur Haltegriffe oder Geländer. Aber auch große oder kleine Menschen, darunter auch Kinder, Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen stellen besondere Ansprüche, um sich frei bewegen zu können. Sie benötigen vor allem ausreichend Platz, Durchgänge müssen ausreichend breit und hoch sein, Aufstellflächen ausreichend lang. Bewegungsflächen müssen eben sein, Höhenunterschiede oder Stufen sind für viele kaum überwindbare Hindernisse. Taster, Griffe o.ä. müssen in der richtigen Höhe sein, um sie z.B. vom Rollstuhl aus gut erreichen zu können. Menschen, die in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit oder in der Informationsverarbeitung eingeschränkt sind, benötigen beispielsweise übersichtliche Raumanordnungen; Blinde und Sehbehinderte zudem Tastkanten oder Bodenindikatoren.

Normen und Standards

taktile Leitplatten an einer Bushaltestelle als Blindenleitsystem
Unsinnige Baumaßnahme an einem Zugang
Rampe an einem Neubau
Deutschland

Rechtlich sind die DIN-Normen in Deutschland zunächst Empfehlungen, die nicht zwingend angewendet werden müssen. Die Landesbehörden können jedoch in ihren Bauordnungen Festlegungen treffen, die die Einhaltung von Normen der Barrierefreiheit für bestimmte Bauten, oder Anlagen z.B. "Gebäude mit mehr als einer Wohnung", erfordern. Je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Aktuell:

  • DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (ersetzt die DIN 18024-2 Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten)[1]
  • DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen (ersetzt die DIN 18025-1:1992-12 und die DIN 18025-2:1992-12)
  • DIN 32984 Bodenindikatoren, Leitstreifen etc (Ergänzung zur DIN 18040)
  • DIN 32975 Gestaltung Informationen im öffentlichen Raum (Ergänzung zur DIN 18040)

In Bearbeitung:

  • DIN 18070 (Entwurf): Barrierefreies Bauen - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum - ist als Neufassung und Ersatz für die DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen .... vorgesehen.
  • Der Normentwurf DIN 18030 von 2006[2] sollte die DIN 18024 und 18025 ersetzen, scheiterte jedoch an zahlreichen Einsprüchen und wurde nicht zu Ende geführt.
Österreich[3]

Erarbeitet vom Fachnormenausschuss 011 Hochbau-Allgemeines

  • ÖNORM B 1600 :2011 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen.
  • ÖNORM B 1601 :1994 Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen: Planungsgrundsätze.
  • ÖNORM B 1602 :2001 Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen.
  • ÖNORM B 1603 :2005 Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismuseinrichtungen

Siehe auch

Literatur

Allgemein
Normen in Deutschland
  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen. BBR-Online-Publikation. Bonn 2005 (Webdokument)
  • Barrierefreies Planen und Bauen - DIN-Taschenbuch 199, Beuth, Berlin, 2012, ISBN 978-3-410-20735-1
  • Franz-Georg Rips: Barrierefreiheit gemäß § 554a BGB, Deutscher Mieterbund Berlin, 2003, ISBN 3-933091-50-0
Normen in Österreich
  • Heinrich Geuder, Wolfgang Hauer (Hrsg.): Wiener Bauvorschriften. 3. Aufl., Linde, Wien 1997
  • Henrietta Geuder: Österreichisches öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht: eine Übersicht. Linde, Wien 1996
  • Friedrich Krzizek: System des Österreichischen Baurechts. Verl. d. Österr. Staatsdr., Wien 1976 – Baupolizeirecht

Einzelnachweise

  1. Informationen und Inhalt DIN 18040-1
  2. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Barrierefreies Rheinland-Pfalz.
  3. Gesamtverzeichnis: Suchbegriff „barrierefreies Bauen“. Österreichisches Normungsinstitut, abgerufen am 4. Juni 2008.