Beamtenversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
KVK BeamtenVersorgungsKasse | |
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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1903 |
Sitz | Kassel |
Leitung | Direktor Johannes Petek |
Website | [1] |
Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck KVK BeamtenVersorgungsKasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel, die als Versorgungskasse im Rahmen der Beamtenversorgung tätig ist.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 1. April 1904 nahmen die 1903 gegründeten Rechtsvorgänger der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck die „Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ und die „Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ ihre Tätigkeit auf. Mit Wirkung vom 1. April 1956 wurde die Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel aufgelöst. Die Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel führte von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung „Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck“.
Aufbau und Organisation der KVK BeamtenVersorgungsKasse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die KVK BeamtenversorgungsKasse bildet zusammen mit der
den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.
Die KVK BeamtenVersorgungsKasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).[1]
Mitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitglieder der KVK BeamtenVersorgungskasse sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und auf die eine juristische Person des öffentlichen Rechts Einfluss ausübt oder die öffentliche Aufgaben erfüllen.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die KVK BeamtenVersorgungsKasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Bediensteten folgende Aufgaben:
- Ausgleich der Versorgungslasten ihrer Mitglieder, die durch die Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen entstehen
- Feststellung der Versorgungsleistungen und Zahlung an die Versorgungsberechtigten
- Beratung der Mitglieder und der Beamten in versorgungsrechtlichen Fragen
- Information der Mitglieder über die Entwicklung ihrer künftigen Versorgungsverpflichtungen und über Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge
- Verwaltung der gesetzlichen Versorgungsrücklage
- Zahlung des Ehrensolds an ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister und Kassenverwalter sowie an deren Hinterbliebene
- Bearbeitung der Beihilfen bei Krankheit, Pflege und Geburt
Serviceleistungen
- Lohnsachbearbeitung (Berechnung und Auszahlung von Besoldung und Entgelten)
- Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes als Landesfamilienkasse.
Rechtsaufsicht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die KVK BeamtenVersorgungsKasse steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 4. Mai 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.