Die Liste der Naturdenkmäler im Kreis Unna enthält die in den Landschaftsplänen Nr. 1 bis Nr. 8 des Kreises aufgeführten einzelnen Naturdenkmäler. Die Landschaftspläne beruhen auf den §§ 16 bis 31 des „Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz LG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Landschaftspläne orientieren sich an den Stadt- bzw. Gemeindegrenzen, wobei Bergkamen und Werne sowie Kamen und Bönen in jeweils einem Plan zusammengefasst wurden.